Sendgerichte
(Send, heilige Send, Synodus), im Mittelalter in Deutschland [* 3] geistliche Gerichte, welche von den Archidiakonen oder den von ihnen beauftragten Sendrichtern oder Sendschöppen (Sendherren) in ihren Sprengeln (Sendbann) gehalten wurden und über alle strafbaren Handlungen, besonders in Bezug auf die Sonntagsfeier, aburteilten (Sendrügen). Vor dem Sendgericht mußten sich bei Vermeidung des Bannes alle stellen, die in dem Bezirk angesessen waren.
Die wenigen, die davon ausgenommen waren, hießen Sendbarfreie oder Semperfreie. Sendbare (Sendschöffen
, homines synodales)
wurden dagegen diejenigen genannt, die alles, was gegen die Kirchenordnung verstieß, zur Anzeige bringen
mußten. Da die S. sich vielfach auch mit der Bestrafung von Ketzerei befaßten, so hat man mit ihnen auch die Inquisitionsgerichte
in Verbindung bringen wollen. Übrigens wurden im Mittelalter zuweilen auch die Gerichte der Fürsten und Grafen S. genannt.