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(Löwen [* 3] 1878-85, 3 Bde.);
Bloch, Les origines du sénat
romain (Par. 1883). -
Nach dem
Beispiel
Roms nannte man seit dem
Mittelalter die Magistratskollegien der bedeutendern
Städte, namentlich der
Reichsstädte,
Senate
, ebenso aber auch andre höhere Kollegien mit obrigkeitlichen Befugnissen (Universitätssenat, Gerichtssenat etc.).
So zerfallen z. B. nach dem deutschen Gerichtsverfassungsgesetz das
Reichsgericht und ebenso die
Oberlandesgerichte
in
Zivil- und
Strafsenate. In manchen konstitutionellen
Staaten und
Republiken der Neuzeit, z. B. in der nordamerikanischen
Union
und ebenso in
Frankreich, wird die das föderalistische oder konservativere
Element vertretende Erste
Kammer S. genannt, während
in den freien deutschen
Hansestädten der S. zugleich
gesetzgebender Körper und Regierungskollegium, in
Rußland endlich bloß Regierungskollegium ist.