Seerecht.
Seerecht
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Inbegriff der auf die Seeschiffahrt bezüglichen Rechtsnormen. Dasselbe bildet,
Schiffahrtsgesetze
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die auf die Schiffahrt bezüglichen gesetzlichen Bestimmungen, welche mit
Ablader
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(Befrachter) heißt derjenige, welcher vom Eigentümer eines Schiffs direkt
Güterbeschauer
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in manchen Gegenden Deutschlands obrigkeitlich bestellte Personen, welchen
Lotse
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(Lotsmann, franz. Pilote, engl. Pilot), Schiffsmann, welcher die Führung
Schiffer
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(Schiffsführer, Schiffskapitän, engl. Master, franz. Capitaine), der Befehlshabe
Schiffsdirektor
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(Schiffsdisponent), s. v. w. Korrespondentreeder (s. Reeder).
Schiffsmannschaft *
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(Schiffsbesatzung), die zum Schiffsdienst bestimmte Mannschaft eines Schiffs.
Heuer
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(Hauer, franz. Loyer, engl. Wages), die Löhnung, welche die Schiffsmannschaft
Volksheuer, s.
Heuer
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(Hauer, franz. Loyer, engl. Wages), die Löhnung, welche die Schiffsmannschaft
Schiffsprokureur
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(spr. -ör), bei der Flußschiffahrt s. v. w. Schiffsmakler (s. d.).
Setzschiffer
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der Kapitän eines Handelsschiffs, welcher nicht zu dessen Miteigentümern
Schiffspapiere.
Schiffspapiere *
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(Papiers de bord, Lettres de mer), Urkunden, welche an Bord eins Schiffs zum
Aufmachung
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Aufstellung der Berechnung eines Seeschadens, erfolgt meist durch besondere
Affidavit
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(v. lat. affido, in der mittelalterlichen Rechtssprache: ich beschwöre),
Beilbrief
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(Bylbrief, Bielbrief), früher ein in der Regel von der Obrigkeit (hier und
Bielbrief, s.
Beilbrief
--
(Bylbrief, Bielbrief), früher ein in der Regel von der Obrigkeit (hier und
Chartepartie
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(Certepartie, ital. Carta partita, franz. Charte partie, Police d'affrétement,
Destiniren
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(lat., franz.), bestimmen, ausersehen; Destination, Bestimmung, Endzweck.
Dispache
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(franz., spr. -pásch., ital. Dispaccio, spr. -pattscho), Seeschadenberechnung,
Großaventurkontrakt, s.
Bodmerei
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(Verbodmung, franz. Contrat à la grosse, engl. Bottomry, abzuleiten von Bome,
Klariren
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(neulat.), klären, bereinigen, frei machen; ein Schiff und seine Ladung verzollen
Konnossement
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(franz. Connaissement, Police de cargaison, Nolissement, engl. Bill of Lading,
Kontenten
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(Kontentenzettel, ital. Portata), in Seestädten die Verzeichnisse der einkommende
Maalbrief
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(Mählbrief), schriftlicher Kontrakt zwischen dem Bauherrn (Besteder) und
Meßbrief
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amtliches Attest über den Raumgehalt eines Schiffs, ausgestellt auf Grund
Portaten
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(v. ital. portáta), Verzeichnis der täglich in einem Hafen angekommenen
Schiffsregister *
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amtliches Verzeichnis der Kauffahrteischiffe, welche zur Führung der Nationalflag
Seeprotest
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der Bericht eines Schiffers über erlittene Havarie (s. d.). Wird derselbe
Seewechsel
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s. v. w. Bodmereibrief (s. Bodmerei).
Verklarung
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(Rapport maritime, Extended protest), die vom Schiffer und der Mannschaft
Bodmerei.
Bodmerei
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(Verbodmung, franz. Contrat à la grosse, engl. Bottomry, abzuleiten von Bome,
Bömerei, s.
Bodmerei
--
(Verbodmung, franz. Contrat à la grosse, engl. Bottomry, abzuleiten von Bome,
Cargo
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(engl.), Ladung, Schiffsladung; s. Kargo.
Chartern
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(engl., spr. tschar-), privilegieren, bevorrechten; auch ein Schiff verfrachten
Estiva
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(span., franz. Estive, spr. estihw), die gehörige Stauung der Schiffsgüter;
Fautfracht
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(franz.-deutsch, franz. faute de frêt, "wegen Mangels an Fracht";
Konsigniren
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(lat., "auf-, einzeichnen"), anweisen, etwas zur Aufbewahrung übergeben
Respondentia, s.
Bodmerei
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(Verbodmung, franz. Contrat à la grosse, engl. Bottomry, abzuleiten von Bome,
Retour
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(franz., spr. -tuhr), die Rückkehr, Zurücksendung, Rückfahrt; daher Retourbille
Ueberliegezeit
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(Überliegetage), eine Frist, deren Vereinbarung bei dem Seefrachtgeschäft
Havarie.
Bergen
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norweg. Stift, grenzt nördlich an das Stift Drontheim, östlich an Christiania,
♦ 1) Kreisstadt im preuß. Regierungsbezirk Stralsund, auf der Insel Rügen,
Avarie, s.
Havarie
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(Havarei, Haverei, franz. Avarie, engl. Average, ital., span. und portug.
Épave
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(franz., spr. epāw), herrenloses Gut; droit d'é., Strandrecht.
Geraubte Sachen
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Seehandelsgüter, welche im Seekrieg und an Seeräuber verloren gegangen sind;
Grundruhrecht
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(Strandrecht), die Befugnis, Bestandteile eines gescheiterten Schiffs und
Havarie
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(Havarei, Haverei, franz. Avarie, engl. Average, ital., span. und portug.
Hülfsleistung, s.
Bergen
--
norweg. Stift, grenzt nördlich an das Stift Drontheim, östlich an Christiania,
♦ 1) Kreisstadt im preuß. Regierungsbezirk Stralsund, auf der Insel Rügen,
Hülfslohn, s.
Bergen
--
norweg. Stift, grenzt nördlich an das Stift Drontheim, östlich an Christiania,
♦ 1) Kreisstadt im preuß. Regierungsbezirk Stralsund, auf der Insel Rügen,
Seeauswurf, s.
Seerecht
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Inbegriff der auf die Seeschiffahrt bezüglichen Rechtsnormen. Dasselbe bildet,
Seetrift
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(seetriftiges Gut), ein verlassenes Schiff oder sonstige besitzlos gewordene
Strandgut
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die von einem gescheiterten, gestrandeten oder sonst verunglückten Schiff
Strandtrift
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(strandtriftiges Gut), Gegenstände, die infolge eines Seeunfalls von der
Strandung
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das Auflaufen und Festsitzen eines Schiffs auf dem Strand, auf einer Klippe
Wrackgut, s.
Seerecht
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Inbegriff der auf die Seeschiffahrt bezüglichen Rechtsnormen. Dasselbe bildet,
Seeversicherung.
Seeversicherung
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(Seeassekuranz, Transportversicherung zur See), Versicherung gegen die Gefahren
Abandon
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(franz., spr. abangdóng, "Abtretung", im französischen Seerecht
Abandonniren
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(franz., spr. -bang-), etwas auf-, preisgeben; darauf verzichten, abtreten.
Abmachung
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im Seeversicherungswesen die genaue Bestimmung des Verlustes, welchen der
Baratterie
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(ital. Baratteria), in der Seemannssprache jede gesetzwidrige Handlung des
Baratteur
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(spr. -tör), Betrüger, Warenfälscher.
Deviation
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(lat.), Abweichung eines Körpers von seiner Bahn oder Richtung; im Seerecht
Freie Rechnung, wen es angeht *
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(Frilinge), bei den alten Germanen die Hauptmasse oder der Kern der Nation.
Leckage
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(franz. Coulage), das Durchdringen von Flüssigkeiten durch Fugen oder Risse
Lloyds
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(spr. leud), Edward, Besitzer eines der vielen Kaffeehäuser in der City von
Erbrecht.
Erbrecht
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im subjektiven Sinn das Recht einer Person (des Erben), in die Vermögensrechte
Erblichkeit
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(Vererbung, Heredität), die Thatsache, daß körperliche und geistige Eigentümli
♦ im juristischen Sinn die Übertragbarkeit der Rechtsverhältnisse eines Verstorben
Erbschaft, s.
Erbrecht
--
im subjektiven Sinn das Recht einer Person (des Erben), in die Vermögensrechte
Erbvertrag
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(Pactum successorium), ein Vertrag, wodurch Rechte und Verbindlichkeiten in
Nachlaßvertrag, s.
Akkord
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(franz. accord, "Übereinstimmung"), in der Musik ein Zusammenklang
♦ (franz.), im allgemeinen s. v. w. Vertrag, Vergleich, Vereinbarung; im Konkursverf
Falcidische
Quart, s. Falcidia lex
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(Quartel, lat.), früheres Flüssigkeitsmaß in Preußen, = 1/60 Eimer oder
Hereditas
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(lat., Heredität), Erbschaft; im objektiven Sinn die Gesamtheit des beim
Nachlaß
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die Gesamtheit des aktiven und passiven Vermögens eines Verstorbenen oder
Kollateralgeld
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die Abgabe, welche die Erben eines Seitenverwandten von dessen Nachlaß an
Das Erbe.
Amotae res
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(lat.), "entwendete Sachen", insbesondere solche, die Verwandte
Ex asse
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(lat.), ganz, völlig, bei Heller und Pfennig; heres e. a., s. v. w. Universalerbe
Expiliren
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(lat.), plündern, berauben; Expilation, Plünderung, namentlich Entwendung
Kindestheil
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Anteil eines Kindes an der Erbschaft seiner Eltern; dann s. v. w. Pflichtteil.
Materna
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Amalie, Bühnensängerin, geb. 1847 zu St. Georgen in Steiermark als die Tochter
Pars
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(lat.), Teil. P. adversa oder contraria, s. v. w. Gegenpartei; p. aliquota,
Pflichttheil
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(lat. Portio legitima, auch bloß Legitima), derjenige Teil des Vermögens
Erbfolge.
Erbfolge
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(Succession), das Eintreten in den Nachlaß eines Verstorbenen (successio
Busen
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(Sinus), die Vertiefung zwischen den beiden weiblichen Brüsten (s. d.); auch
Fideikommiß
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(Fideicommissum), nach röm. Recht ursprünglich im Gegensatz zu dem an strenge
Intestaterbfolge
--
(lat., "testamentlose Erbfolge", gesetzliche Erbfolge), die Erbfolge
Kind folgt der ärgern
Hand, s.
Hand, ärgere
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(Manus), ursprünglich beim Menschen der unterste Abschnitt des Arms, dann
♦ Ferdinand Gotthelf, Philolog, geb. 15. Febr. 1786 zu Plauen im sächsischen
Kürrecht, s.
Kurrecht
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(Kürrecht, Kürteilung, v. altd. Kür, d. h. Wahl, lat. Jus optionis), die
Kurrecht
--
(Kürrecht, Kürteilung, v. altd. Kür, d. h. Wahl, lat. Jus optionis), die
Juniorat
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(lat.), die bei Familienfideikommissen, Stamm- und auch bei Bauerngütern
Majorat
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(mittellat.), im weitern Sinn jede Erbfolgeordnung, die sich nach der frühern
Minorat
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(neulat.), im Gegensatz des Majorats (s. d.) diejenige Art der deutschrechtlichen
Primogenitur
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(mittellat.), Erstgeburtsrecht, das Vorzugsrecht des Erstgebornen bei der
Sekundogenitur
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(lat.), Vermögenskomplex, welcher zur Ausstattung der zweiten Linie einer
Seniorat
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(lat.), die Successionsordnung, nach welcher Güter stets auf den Familienälteste
Stammgüter
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im weitern Sinn diejenigen von den Vorfahren ererbten Immobilien, welche die
Tertiogenitur
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(lat.), Abfindung, welche dem Drittgebornen oder dessen Linie nach der Bestimmung
Der Erblasser.
Erblasser
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Bezeichnung eines Verstorbenen in Bezug auf das durch seinen Tod auf andre
Abfindung
--
die Beseitigung der Ansprache eines andern durch irgend eine Leistung, namentlich
Ablobung, s.
Abfindung
--
die Beseitigung der Ansprache eines andern durch irgend eine Leistung, namentlich
Abschichtung
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(Absonderung), ein dem deutschen Recht eigentümliches Institut, welches in
Adheritiren
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(v. lat. heres, "Erbe"), zum Erben einsetzen; Adheritanz, Erbeinsetzung.
Ausspruch
--
in der Rhetorik s. v. w. Sentenz; im Rechtswesen s. v. w. Spruch, Urteil;
Enterbung
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(Exheredatio), die vom Erblasser absichtlich verfügte Ausschließung einer
Erbeinsetzung, s.
Testament
--
(lat.), im weitern Sinn s. v. w. letzter Wille, letztwillige Verfügung (Dispositi
♦ Altes und Neues, s. Bibel.
Erogiren
--
(lat.), austeilen, -spenden, -zahlen; Erogation, Verteilung, Auszahlung; Erogator,
Intestabel
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(lat.), unfähig, ein Testament zu machen, unfähig, Zeugnis (vor Gericht
Kommorienten
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(lat., "die zusammen Sterbenden"), Bezeichnung für mehrere gleichzeitig
Legat
--
(Legatum, Vermächtnis), die letztwillige Zuwendung eines bestimmten Gegenstandes.
Partikular
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(lat.), was einen Teil (pars) betrifft; auch s. v. w. für sich bestehend;
Prälegat, s.
Legat
--
(Legatum, Vermächtnis), die letztwillige Zuwendung eines bestimmten Gegenstandes.
Vermächtnis, s.
Legat
--
(Legatum, Vermächtnis), die letztwillige Zuwendung eines bestimmten Gegenstandes.
Nunkupiren
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(lat.), benennen, ernennen, besonders in rechtlich verbindlicher Form (z.
Substitution
--
(lat.), Stellvertretung, Einsetzung eines Stellvertreters, namentlich seitens
Testament
--
(lat.), im weitern Sinn s. v. w. letzter Wille, letztwillige Verfügung (Dispositi
♦ Altes und Neues, s. Bibel.
Ab intestato
erben
--
Karl Jaromir, böhm. Dichter und Schriftsteller, geb. 7. Nov. 1811 zu Miletina
Ad pias causas
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auch ad pios usus (lat.), "zu frommen Zwecken", namentlich zum Besten
Captatoriae institutones, s.
Kaptatorisch
--
(lat.), Bezeichnung einer Handlungsweise, durch welche man jemand einen Vorteil
Catoniana regula
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(lat.), eine von Cato Licinianus herrührende Bestimmung, nach welcher ein
Cautela, s.
Kautel
--
(Cautela), Vorsichtsmaßregel und zwar hauptsächlich diejenige, welche bei
Codicillus, s.
Kodicill
--
(lat. codicillus, Diminutiv von codex), ursprünglich bei den Römern die
Kaptatorisch
--
(lat.), Bezeichnung einer Handlungsweise, durch welche man jemand einen Vorteil
Kautel
--
(Cautela), Vorsichtsmaßregel und zwar hauptsächlich diejenige, welche bei
Kodicill
--
(lat. codicillus, Diminutiv von codex), ursprünglich bei den Römern die
Letzter Wille, s.
Testament
--
(lat.), im weitern Sinn s. v. w. letzter Wille, letztwillige Verfügung (Dispositi
♦ Altes und Neues, s. Bibel.
Mystisch
--
(griech.), s. v. w. geheimnisvoll, durch geheimen Sinn dunkel; der Mystik
Testiren
--
(lat.), bezeugen; ein Testament errichten.
Der Erbe.
Absens
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(lat.), abwesend. A. heres non erit, lat. Sprichwort: "Der Abwesende
Anerbe
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(Grunderbe, Wehrfester), bei unteilbaren Bauerngütern derjenige Erbberechtigte,
Erbe, s.
Erbfolge
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(Succession), das Eintreten in den Nachlaß eines Verstorbenen (successio
Erbtochter
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die nächste kognatische Verwandte des letzten Agnaten eines adligen Hauses,
Heres
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(Haeres, lat., vom altlat. erus, "Hausvater"), der Erbe; h. ab intestato
Mehren
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in der alten. Rechtssprache s. v. w. teilen; daher abgemehrte Kinder, abgefundene
Notherbe, s.
Pflichttheil
--
(lat. Portio legitima, auch bloß Legitima), derjenige Teil des Vermögens
Relikten
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(lat.), die Hinterbliebenen; die Hinterlassenschaft; Relikta, s. v. w. Witwe;
Agnition
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(lat.), in der Rechtssprache s. v. w. Anerkennung, Anerkenntnis, insbesondere
Bedenkzeit
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(Deliberationsfrist, Spatium deliberandi, Beneficium deliberandi) heißt im
Carbonianum edictum
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derjenige Abschnitt des prätorischen Edikts (des vom römischen Prätor für
Commissum
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(lat.), etwas Aufgetragenes, Auftrag; etwas Begangenes, insbesondere eine
Delation
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(lat.), Anzeige; im Erbrecht (delatio hereditatis) der Anfall einer Erbschaft
Dies cedens
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(Dies cedit, lat.), in der Rechtssprache, namentlich im Erbrecht, die Bezeichnung
Erblosung
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(Retractus gentilicius), das Näherrecht des nächsten Intestaterben, welcher
Erbreceß
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(Erbvergleich), das Übereinkommen mehrerer Erben hinsichtlich der Verteilung
Erbtheilung
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die unter Miterben stattfindende Auseinandersetzung und Teilung in Ansehung
Erbverzicht
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Verzicht auf eine Erbschaft; im engern und eigentlichen Sinn ein Vertrag,
Gestio
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(lat.), Führung, Verrichtung, Verwaltung, namentlich vormundschaftliche Geschäft
Indignität
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(lat., "Unwürdigkeit"), Erbunwürdigkeit, die rechtliche Unfähigkeit
Jus abstinendi
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(lat.), das Recht, eine Erbschaft abzulehnen, zu abstinieren.