Seemacht
,
die Gesamtheit der Kriegsschiffe, die ein Staat besitzt;
dann ein Staat, welcher zum Schutz seines Seehandels, seiner Küsten und etwaniger überseeischer Besitzungen eine Kriegsflotte unterhält.
Gegenwärtig nimmt unter diesen Seemächten Großbritannien [* 3] den ersten Rang ein;
dann folgen die Vereinigten Staaten, [* 4] Frankreich und Rußland.
Als Seemächte zweiten Ranges sind die Türkei, [* 5] Italien, [* 6] Österreich, [* 7] Deutschland, [* 8] Holland, Dänemark, [* 9] Schweden, [* 10] Spanien [* 11] u. Portugal zu betrachten. Vgl. Marine.