Sechsunddreißigerausschuß,
ein Ausschuß von 36 Mitgliedern, welcher aus der von den Führern des kleindeutschen Nationalvereins und des großdeutschen Reformvereins berufenen Versammlung von 491 Mitgliedern der Landesvertretungen sämtlicher deutscher Staaten in Frankfurt a. M. eingesetzt wurde, um für Durchführung der Rechte der Herzogtümer Schleswig-Holstein und ihres rechtmäßigen Herzogs Friedrich VIII. zu wirken. Derselbe wählte sofort einen engern geschäftsführenden Ausschuß, der seine Thätigkeit damit begann, die Geldsammlungen für die schleswig-holsteinische Sache in seiner Hand zu konzentrieren, und darüber eine Erklärung erließ wie sehr in ihm von vornherein das süddeutsch-demokratische Element überwog, zeigte der auf einer neuen Versammlung in Frankfurt erlassene, von blinder Leidenschaft erfüllte Aufruf an die Nation, in dem diese und die Mittelstaaten zum Kampf um die Freiheit von österreichischer und preußischer Knechtschaft aufgefordert wurden. Nach dem dänischen Krieg von 1864 verlor er schon alle Bedeutung, und die Ereignisse von 1866 machten ihm völlig ein Ende.