ein unten auf einer
Mauer oder auf
Balken horizontal aufliegendes stärkeres
StückHolz,
[* 2] in welchem
Säulen
[* 3] oder
Ständer eingezapft sind. Die Grundschwelle (Unterschwelle) liegt bei Fachwerkswänden unmittelbar auf der Grundmauer,
die Thürschwelle begrenzt die Thüröffnung nach unten und nimmt die
Zapfen
[* 4] der beiden Thürpfosten auf.
Die Hauptschwelle der zweiten
Etage nennt man Saumschwelle und ihre oberste
Einfassung Wandrahmen. Auch die zur seitlichen
Begrenzung einer Brückenbahn dienenden, auf derselben liegenden
Balken heißen Saumschwellen. Bei
Dachstühlen werden bisweilen
die
Pfetten (s. d.) Kehlschwellen und die Fußpfetten Dachschwellen
genannt.
Endlich bilden Schwellen als
Lang- oder Querschwellen aus
Holz oder
Eisen
[* 5]
Bestandteile des Oberbaues von
Eisenbahnen (s. d.,
S. 449).
bei Thüren der untere horizontal liegende, mit seiner Oberfläche über den Fußboden
etwas hervortretende Teil des Thürgerüstes, an dessen Vorsprung sich die Thürflügel anlegen;
bei hölzernen Thüren das
auf den Fußboden oder die Dielung genagelte Brett (Schwellbrett).