ein aus 22 (resp. 25) Bundesgliedern, den
Kantonen
(resp. Halbkantonen), bestehender
Bundesstaat, zwischen 5° 57'-10° 29' östl. L. v. Gr.
und 45° 48'-47° 48' nördl.
Br., ziemlich in
¶
Vom
ganzen Gebiet lassen sich nur einige schmale Ufersäume als Niederungen betrachten: das Rheinthal von der Aaremündung
abwärts (Basel
[* 12] 248 m ü. M.) und das Becken des Lago Maggiore (197 m) mit drei an ihm ausmündenden Thalstufen. Die Höhenunterschiede
wechseln, auf einer Stufenleiter von 4441 m auf und nieder schwankend (Dufourspitze 4638 m), so rasch,
daß die S. zu den ausgesprochensten Gebirgsländern gehört. Das Hauptgebirge sind die Zentral- oder Schweizeralpen, und
diese sind da, wo sie in ihrer vollen Entwickelung auftreten, ein Hochgebirge (näheres über die Schweizeralpen s. Alpen
[* 13] und
die betreffenden Einzelartikel, über die Verbreitung der Gletscher s. d.). Ihnen nicht ganz parallel erstreckt
sich das Mittelgebirge des Jura durch den westlichen und nördlichen Teil des Landes und zwischen beiden eingelagert die SchweizerHochebene, welche durch eine Zone von Voralpen allmählich zu den Hochalpen hinansteigt.
Die einzelnen Gaue tragen im Volksmund noch immer ihre besondern Namen, als: Gros de Vaud, das Mittelstück des Waadtlandes,
dessen Weingehänge am Genfer SeeLa Côte (um Nyon-Morges) und La Vaux (um Cully) heißen und zum Plateau des Jorat
(deutsch Jurten, 928 m) sich erheben;
Wie man den Verlauf der großen Abteilungen des Schweizer Hochgebirges zweckmäßig vom St.
Gotthard aus verfolgt, so bildet dieser auch die große Wasserscheide für Rhein-, Rhône- und Pogebiet, während die Wiege des
Schweizer Donausystems mehr nach O., in das Herz derGraubündner Alpen, verlegt ist. Das Pogebiet ist durch den Tessin
und zwei Zuflüsse
der Adda (Poschiavino und Maira) repräsentiert, das Donausystem nur durch den Inn. Das Rheingebiet umfaßt
die nördliche Abdachung; dem Rhône gehört die westliche, dem Po die südliche und der Donau die östliche Abdachung des Landes
an.
¶
Mit großen und kleinen Seebecken sind sowohl viele Gebirgsthäler als manche Thalsohlen der flachen S. geschmückt. Die
beträchtlichsten derselben gehören teils der Hochebene selbst, teils den Thalpforten an, mit welchen die Gebirgsthäler
zum Flachland sich öffnen, so der größte von allen, der Genfer See (578 qkm), dem an Größe der am entgegengesetzten
Ende der SchweizerHochebene liegende Bodensee zunächst steht. Gehört ersterer dem Rhônegebiet an, so reihen sich die Seen
des Rheingebiets dem Bodensee an, so hauptsächlich der Neuenburger, Murten- und Bieler, der Brienzer und Thuner, der Vierwaldstätter
und Zuger, der Walen- und Zürichsee u. a. Dem Netz des Po gehören der Lago Maggiore und Luganer See sowie
der Comersee an, erstere zwei teilweise, letzterer schon ganz auf italienischem Boden.
Erhebliche Unterschiede sind bedingt durch die Höhenlage und die Richtung der Gebirge. In denAlpen bleibt von ungefähr 2600 m an
der Schnee
[* 16] an allen Stellen liegen, wo er haften kann; daher die Firnmeere der hohen Bergmulden, während
schroffe Felswände, auch wenn sie über der Schneegrenze liegen, das nackte Gestein zeigen. Der größere Teil des Landes,
das gesamte Rheingebiet, ist nach N. geneigt, also kalten Winden
[* 17] ausgesetzt und von den Sonnenstrahlen abgewandt; umgekehrt
die Südseite des Gebirges, z. B. Tessin.
Daher der große Unterschied beider alpiner Seiten nach Klima
[* 18] und Organismen.
Die mittlere Jahreswärme der Hochebene beträgt 8-10° C., in Lugano 11,5°. Auch das untere Rhônethal zeichnet sich durch
eine hohe Sommerwärme und geringe sommerliche Niederschläge aus. In St. Gallen, am Eingang in das Voralpenland, erreicht
das Jahresmittel bloß 7,5,° in dem hohen, von Schnee- und Gletschermassen umgebenen Zermatt nur 5,5°.
Man zählt im Südenca. 120, im N. 145 bis 165 jährliche Regentage. Die Regenmenge (der Schnee in Wasser verwandelt) bewegt
sich zwischen 700 und 2000 mm; sie beträgt z. B. in Sion(Wallis)
900, in Bern
[* 19] 1023, in Neuenburg
[* 20] 977, in Einsiedeln 1657, in Bellinzona 1703 mm.
Höhere Alpengegenden besitzen einen beträchtlichen Schneefall. Bei dem Hospiz des St. Bernhard z. B. beträgt er oft in einem
Monat weit über 2 m, und um Bevers (Oberengadin) liegt, bei einem Gesamtschneefall von über 3 m, die weiße Decke
[* 21] nicht
selten 5-6 Monate lang auf der Thalfläche.
Nebel sind häufig, besonders in Sumpf- und Wassergegenden, z. B. im Seeland. Ein eigentümlicher Wind ist der Föhn (s. d.).
Im ganzen ist das SchweizerKlima der Gesundheit zuträglich, namentlich die Bergluft rein und stärkend. Darum stehen die Alpenkurorte
im günstigsten Ruf, während einige milde, vor rauhem Wind geschützte Lagen (Gersau, Montreux, Lugano) zumHerbst- und Winteraufenthalt sich empfehlen. Berühmt als Winterkurorte für Brustkranke sind die hohen Alpenthäler von Davos,
Oberengadin und Ursern.
Die Zahl der Kurorte in der S. wurde 1888 auf 450 angegeben, wovon die meisten auf die
Kantone Bern,
Graubünden,
Waadt,
St. Gallen und Appenzell
[* 22] entfallen.
Nur in einigen tief gefurchten und feuchtwarmen Alpenthälern gibt es schlechtes Quellwasser und schädliche Ausdünstungen,
und da trifft man (jetzt allerdings nicht mehr so oft wie früher, d. h. unter schlimmern sozialen
Zuständen) jene leiblich und geistig verkümmerten Kropfmenschen, die Kretins.
Nach dem Charakter der Landschaft und ihrer Vegetation lassen sich fünf Regionen unterscheiden: Hügelregion
bis 800 m, Bergregion 800-1200 m, untere Alpenregion 1200-1800 m, obere Alpenregion 1800 bis 2600 m, Schneeregion über 2600 m.
Die Hügelregion umfaßt wie alle tiefern Landesteile, so namentlich die Hochebene. Da gibt es noch ziemlich viele Laubwälder,
welche hauptsächlich aus Stein- und Stieleichen, Buchen, Hainbuchen und mancherlei Sträuchern bestehen.
Die Bergregion begreift die Abhänge und Hochthäler des Jura, die untern Stufen des Voralpenlandes und die tiefen Hochalpenthäler.
Der Kampf zwischen Laub- und Nadelwald entscheidet sich hier mit einer völligen Niederlage des erstern;
es verschwinden die Obstbäume, selbst der Roggen allmählich; man pflanzt Hafer,
[* 23] Gerste
[* 24] und namentlich Kartoffeln. Mehr und mehr
nehmen die Bergweiden überhand und bereiten so auf die folgende Region vor. Im Jura sind die klimatischen Verhältnisse ungünstiger
als in den Alpen.
Getreide- und Kartoffelbau wird in den höhern Teilen schon bei 1000 m sehr unsicher, und die Grenze der Waldregion fällt
durchschnittlich auf höchstens 1500 m. Das Tier ist weniger von der Beschaffenheit des Bodens und der Luft abhängig als die
Pflanze; darum sind im großen Ganzen die Tiergeschlechter der Hügelregion auch über die Bergregion
verbreitet. Als Besonderheit erscheint, daß der Mäusebussard und der Turmfalke die häufigsten Tagraubvögel der Bergregion
sind, daß von den 23 Entenarten der S. nur die Stockente regelmäßig die Wasserbecken der Bergregion bezieht, daß diese
Höhenstufe eine Giftschlange voraus hat (die redische Viper), daß der Lachs zum Laichen sogar in die Gewässer
der zweiten Region hinaufsteigt.
Die Alpenregion umfaßt die obern Stufen von Jura und Voralpen sowie die höchsten Alpenthäler. Sie charakterisiert sich durch
ein Überwiegen der Alpweiden und (soweit der Wald reicht) durch unbedingte Herrschaft des Nadelholzes. Es vermag sich selbst
der Bergahorn nur noch in den untern Stufen zu behaupten. Zu den Tannen und Lärchen treten auch zwei Kiefern
häufiger: die Föhre und die Arve. Von Feldbau gibt es nur Spuren, und die Dörfer, höher auch die einzelnen Wohnhäuser,
[* 25] werden
immer seltener.
Soweit die Nadelhölzer
[* 26] noch ordentliche Bestände bilden, heißt die Alpenregion die untere, zum Unterschied
von der obern, die nur Weiden hat; in dieser obern ist die Alpenrose fast das einzige Holzgewächs. Die Alpenregion ernährt
das stattliche Rindvieh und die Ziege, welche leicht die steilen Felsen erklimmt. Dieser Höhenstufe sind eigentümlich: der
Alpenhase, die Gemse, der Steinadler und Lämmergeier, auch einige Reptilien, z. B. der Alpenfrosch;
¶
[* 2] Der Warenverkehr der S. mit dem Ausland weist im J. 1889 eine bedeutende Steigerung auf. Die Einfuhr belief
sich im Spezialhandel auf 954,2 Mill. Frank gegenüber 827 Mill. Fr. und die Ausfuhr auf 710,9 Mill. Fr. gegenüber 673 Mill.
Fr. im Vorjahr. Der Löwenanteil an der Mehreinfuhr fiel Frankreich zu, dessen Import im Betrag von 262,3
Mill. Fr. gegen 202,8 Mill. Fr. im Vorjahr demjenigen Deutschlands
[* 27] fast ebenbürtig geworden ist; indes qualifiziert sich die
Mehreinfuhr Frankreichs hauptsächlich als eine solche von edlen Metallen (37¾ Mill. Fr.), was wieder mit dem Aufschwung der
Schweizer Uhrenindustrie zusammenhängt.
Nur unbedeutend erscheint dagegen die Vermehrung des SchweizerExports nach Frankreich (142,3 Mill. Fr. gegen
142,0 Mill. Fr. im Vorjahr). Eine starke, in Ein- und Ausfuhr ziemlich gleichmäßige Zunahme weist auch der Verkehr mit Deutschland
[* 28] auf (270 Mill. Fr. Einfuhr gegen 253,8 Mill. Fr. und 184,6 Mill. Fr. Ausfuhr gegen
164,5 Mill. Fr. im Vorjahr).
Der bedeutenden Mehreinfuhr Italiens
[* 29] (140,8 Mill. Fr. gegen 115,8 Mill. Fr.), die hauptsächlich Rohseide u. Schlachtvieh betrifft,
steht nur eine geringe Zunahme des Exports gegenüber (53,5 Mill. Fr. gegen 51,4 Mill. Fr.). Auch Österreich-Ungarn
[* 30] weist mit
106,5 Mill. Fr. (gegen 96 Mill. Fr.) eine ansehnliche Mehreinfuhr und eine nicht unbedeutende Vermehrung derAusfuhr (38,5 Mill. gegen 33,2 Mill. Fr.) auf.
Der Verkehr mit Großbritannien
[* 31] zeigt 50,8 Mill. Fr. Einfuhr gegen 43,9 Mill. Fr. und 106 Mill. Fr. Ausfuhr gegen 104,7 Mill.
Fr. im Vorjahr. Die Ausfuhr der S. nach den Vereinigten Staaten
[* 32] ist nach der amerikanischen Konsularstatistik ziemlich stabil
geblieben (77,1 Mill. gegen 77,8 Mill. Fr.); die Differenz in der Schweizer Zollstatistik (76,1 Mill. Fr.
gegen 87 Mill. Fr. im Vorjahr) ist nur eine scheinbare, da 1888 noch ca. 9 Mill. Fr. Waren, die für andre amerikanische Länder
bestimmt waren, infolge mangelhafter Deklaration der Union zugeschrieben wurden. Die Ausfuhr der Union nach
der S. betrug 25,3 Mill. gegen 21,9 Mill. Fr. im J. 1888.
Die hauptsächlichsten Artikel, in welchen die S. 1889 mehr ausgeführt als eingeführt hat, sind: Seide
[* 33] (214,7 Mill. Fr. Ausfuhr
gegen 164,4 Mill. Fr. Einfuhr), Baumwolle
[* 34] (155,5 Mill. gegen 77,8 Mill.), Uhren
[* 35] (98,7 Mill. gegen 6,4 Mill.),
Maschinen (21,9 Mill. gegen 15,6 Mill.), Farbwaren (10,3
Mill. gegen 7,5 Mill.), Käse (5,5 Mill. Fr. gegen 2,5 Mill. Fr.). Die Gesamtausfuhr von Fabrikaten betrug 527,2 Mill. Fr., die
Einfuhr 280,2 Mill. Fr. Das umgekehrte Verhältnis findet bei den Rohstoffen statt, bei denen einer Einfuhr von 412,3 Mill.
Fr. nur eine Ausfuhr von 107,9 Mill. Fr. gegenübersteht, und bei den Lebensmitteln, bei welchen die Einfuhr
261,7 Mill. Fr., die Ausfuhr bloß 75,8 Mill. Fr. beträgt.
Unter den eingeführten Lebensmitteln stehen voran: Getreide
[* 36] und Mehl
[* 37] (103 Mill. Fr.), Tiere (47,4 Mill.), Wein (30 Mill.), Eier
[* 38] (5,2 Mill.), Geflügel (4,7 Mill.), Butter (3,4 Mill.), Schweineschmalz (3,3 Mill.), Kartoffeln (2,4 Mill.),
Fleisch (2,3 Mill. Fr.). Auf den Kopf der Bevölkerung gerechnet, steht der Gesamtumsatz der S. dem aller übrigen Länder voran,
weil sie mehr als irgend ein andrer Staat für das Ausland arbeitet, die Gegenstände des Eigenkonsums dagegen wieder von diesem
bezieht. Die unverhältnismäßig große Passivbilanz (243,3 Mill. Fr. mehr Einfuhr als Ausfuhr) erklärt
sich wenigstens zum Teil aus dem starken Fremdenzufluß, der dem Lande bedeutende Summen direkt zuführte.
133 goldne Medaillen, fielen. Der Zuwachs der industriellen Etablissements im J. 1889 betrug 171 mit 2231 Arbeitern. Im ganzen
waren 3957 Etablissements mit 161,774 Arbeitern und ca. 85,000 Pferdekräften dem Fabrikgesetz unterstellt. Von
den 1650 Erfindungspatenten, welche 1889 erteilt wurden, entfielen 714 auf Schweizer, 936 auf ausländische, 444 speziell
auf deutsche Bewerber. Die gewerbliche Bildung ist im wesentlichen noch immer Sache der Kantone und Gemeinden, welche stets steigende
Opfer dafür bringen; doch subventionierte der Bund die betreffenden Anstalten 1889 mit einem Gesamtbetrag von 369,074 Fr. Mit
ähnlichen Summen unterstützte der Bund die Landwirtschaft. Auf Bodenverbesserungen, Schutzbauten u. Alpenstraßen
verwendete die Eidgenossenschaft 1889 Subventionen im Betrag von 1,463,703 Fr. und bewilligte neue im Betrag von 2,327,000 Fr.
Die sämtlichen vom Bunde bisher bewilligten Beiträge für Flußkorrektionen und Verbauungen beliefen sich auf
34,820,827 Fr.
Im Eisenbahnwesen ist die bevorstehende Vollendung der Gotthardbahn nach dem ursprünglichen Plane zu bemerken. 1887 hat
die S. die Verpflichtung übernommen, die durch Vertrag festgestellte Doppelspur derselben herstellen zu lassen, womit sie
aller Ansprüche Deutschlands und Italiens, in Sachen der Gotthardbahn mitsprechen zu dürfen, quitt und ledig wurde. Bis wird
das ganze Doppelgeleise hergestellt sein; desgleichen hat der Bundesrat den Bau der Zufahrtslinien Luzern-Küßnacht-Immensee
und Zug-Walchwyl-Goldau angeordnet, so daß beide mit begonnen und Ende 1893 vollendet sein müssen.
Mit der allmählichen Besserung der Lage der bestehenden Bahngesellschaften ist ein neues Eisenbahnfieber in der S. erwacht.
Eine Masse von Konzessionen, meist für Lokalbahnen, teils normal-, teils schmalspurige, sind bereits erteilt
worden oder liegen bei den Bundesbehörden in Behandlung. Die bedeutendste der konzessionierten Linien soll St. Gallen über
Rupperswyl und Zug
direkt mit der Gotthardbahn verbinden. 1890 wurden dem Betrieb übergeben die LinienInterlaken-Lauterbrunnen-Grindelwald,
Visp-Stalden, Klosters-Davos, die Monte Generosobahn u. a. Der Erfolg der 1889 eröffneten Pilatusbahn hat eine
Flut von Bergbahnprojekten hervorgerufen, von denen dasjenige auf die Jungfrau das meiste Aufsehen erregt hat. Im Anfang 1890 waren
3228½ km Eisenbahnen im Betrieb und 131 km im Bau.
Damit ist der Bund thatsächlich Eigentümer eines ansehnlichen Teiles des Schweizer Bahnnetzes geworden und wird nicht ruhen,
bis er auch die übrigen Teile derselben in seinen Besitz gebracht hat. Nur dadurch kann, wie der Vorsteher des Eisenbahndepartements,
BundesratWelti, in der Eisenbahndebatte in der Bundesversammlung energisch betont hat, die S. der Gefahr
entgehen, daß eine fremde Regierung in irgend einem politischen Moment
die zur größten Hälfte in den Händen ausländischer
Bankinstitute und Spekulanten befindlichen Schweizer Eisenbahnaktien aufkauft.
Die gebieterische Notwendigkeit, die Kompetenzen des Bundes auf den verschiedensten Gebieten zu verstärken, bedingt eine immer
weiter greifende Umgestaltung der Verfassung von 1874. Nachdem dieselbe 1879,1885 und 1887 schon drei
Partialrevisionen erfahren, beschloß die Bundesversammlung auf Antrag des Bundesrats im Juni 1890 eine vierte, welche dem Bunde
das Recht einräumt, die staatliche Kranken- und Unfallsversicherung einzurichten. In der Volksabstimmung vom 26. Okt. wurde
der neue Verfassungsartikel mit 230,000 gegen 73,000 Stimmen angenommen und dem Bunde damit die Möglichkeit
gegeben, die Lösung der sozialpolitischen Aufgaben der Gegenwart in die Hand
[* 43] zu nehmen.
Eine fünfte Abänderung der Verfassung, welche im September 1890 von den Räten beschlossen worden ist und vermutlich im Frühling 1891 zur
Abstimmung kommen wird, sucht einem Volkswunsch Rechnung zu tragen, indem sie bestimmt, daß auf
dem Wege der Volksanregung (Initiative) nicht nur wie bisher die Revision der Verfassung im allgemeinen, sondern auch die Aufhebung
oder Abänderung einzelner bestimmter Artikel sowie die Aufstellung neuer Verfassungsbestimmungen verlangt werden kann.
Die Übelstände, an welchen das gegenwärtige Banknotenwesen der S. krankt, haben ferner dazu geführt,
daß in der Septembersession der Nationalrat fast einstimmig einen Antrag annahm, welcher den Bundesrat einlud, eine Revision
des einschlägigen Verfassungsartikels vorzubereiten, in dem Sinne, daß dem Bunde das Banknotenmonopol gegeben werde. Über
die Notwendigkeit dieses Schrittes sind Behörden und öffentliche Meinung einig; nur darüber gehen die Stimmen auseinander,
ob die Emission einer eigentlichen Staatsbank oder einer privilegierten Landesbank nach Art der deutschen, französischen
und englischen übertragen werden soll. Zu diesen Revisionen wird sich noch die völlige Zentralisation des Militärwesens gesellen,
die der Bundesrat infolge eines im April 1889 im Nationalrat gestellten Antrags vorbereitet.
Auch hat der GroßeRat des Kantons Schaffhausen an den Bundesrat zu Händen der eidgenössischen Räte ein Schreiben
gerichtet, worin er beantragt, das Strafrecht zur Bundessache zu erklären. Diesem Vorschlag hat sich der Regierungsrat des Kantons Aargau
angeschlossen, und es steht zu erwarten, daß die Bundesversammlung der Anregung Folge geben wird. Durch
diese Partialrevisionen gelangt die S. allmählich auf den Boden des 1872 verworfenen grundsätzlichen Verfassungsentwurfs,
dessen Annahme ihr diesen 20jährigen Umweg erspart haben würde.
In der eidgenössischen Gesetzgebung steht die Einführung des Bundesgesetzes über Schuldbeitreibung und Konkurs obenan, welches
an die Stelle der 25 kantonalen, zum Teil sehr mangelhaften Beitreibungsverfahren ein einheitliches für
die ganze S. setzt. Die ultramontan-föderalistische Partei setzte einen Referendumsturm gegen das Gesetz ins Werk, aber ohne
Erfolg, indem dasselbe mit 244,000 gegen 218,000 Stimmen angenommen wurde. Bedeutende Aufregung rief ferner die
Beratung eines neuen Wahlkreisgesetzes für die Wahlen zum Nationalrat hervor. Die Absicht des Bundesrats,
durch Zerlegung der größern Wahlkreise in kleinere den Minderheiten gerecht zu werden, wurde durch
¶
mehr
die radikale Mehrheit im Nationalrat vereitelt, welche an der alten Einteilung nur die notwendigsten Änderungen zugestehen
wollte. In der Junisession 1890 fand das Gesetz endlich seine Erledigung, indem die Ultramontanen sich mit der Schaffung zweier
neuer Wahlkreise zu ihren gunsten zufrieden gaben. Ein Antrag, grundsätzliche Minoritätenvertretung einzuführen, wurde
mit großer Mehrheit abgelehnt. Indes ist zu hoffen, daß dies einzig gerechte Prinzip, zu dessen Notwendigkeit
die Vorgänge im Kanton Tessin
(s. d.) die grellste Illustration liefern, über kurz oder lang sich Bahn brechen wird.
Ohne Referendum trat das Gesetz über die Bundesanwaltschaft vom in Kraft,
[* 45] indem die demselben abgeneigte
sozialdemokratische Partei nicht die nötige Unterschriftenzahl zusammenbrachte, um die Volksabstimmung zu verlangen, ferner
ein Gesetz über die Militärstrafgerichtsbarkeit, welches die Jury in Militärstrafsachen beseitigt, sowie ein solches über
ein eidgenössisches Landesmuseum, welches bedeutsame SchweizerAltertümer geschichtlicher und kunstgewerblicher Natur aufnehmen
soll.
Um den Sitz dieses Museums bewerben sich Zürich,
[* 46] Bern,
Luzern
[* 47] und Basel.
In Behandlung stehen ein Gesetz betreffend Auslieferungen gegenüber
dem Ausland, durch welches die Entscheidung, ob einhergehen als ein politisches oder gemeines, die Auslieferung nach sich ziehendes
zu betrachten sei, dem Bundesgericht überwiesen werden soll, sowie eine Novelle zum Bundesstrafrecht, welche die Verfolgung
anarchistischer Wühler und im ausländischen Solde stehender Hetzspione ermöglichen soll, ein Gesetz
über Rücktrittsentschädigung dienstunfähig gewordener Beamte u. a.
Zum Bundespräsidenten auf 1890 wurde Ruchonnet gewählt. Die Nationalratswahlen, die stattfanden, haben das Stärkeverhältnis
der Parteien im eidgenössischen Parlament nicht wesentlich geändert. Die eidgenössische Staatsrechnung für 1889 ergab 92,625,709
Fr. Aktiven und 59,023,635 Fr. Passiven, mithin ein Reinvermögen von 33,602,076 Fr., oder gegen 1888 eine
Vermögensvermehrung von 3,279,554 Fr. Die Einnahmen betrugen 65,571,699 Fr., die Ausgaben 64,435,604 Fr. Den Hauptposten in den
Einnahmen bilden die Zölle mit 27,453,911 Fr. (im J. 1888 25,927,251 Fr.). Der Effektivbestand der SchweizerArmee betrug Auszug 126,444 Mann, Landwehr 80,796, Landsturm 268,555, Instruktionspersonal 187 Mann. Neu organisiert wurde 1890 die
Festungsartillerie für die zum Teil vollendete Gotthardbefestigung. Die Staatssteuerlast der S., kantonale und Bundessteuern,
wurde für 1886 auf 59 Mill. Fr., die Kommunalsteuern auf 31 Mill. Fr. berechnet; von den Staatssteuern sind 28,9 Mill. Fr.
direkte, 30,1 Mill. Fr. Verbrauchssteuern.
In kirchlicher Beziehung hat das Jahr 1890 die Eröffnung einer auf großem Fuße angelegten, vom Papst approbierten international-katholischen
Hochschule in Freiburg,
[* 48] an welcher die wichtigsten Lehrstühle den Dominikanernübertragen wurden, sowie die Ernennung des BischofsMermillod
zum Kardinal gebracht, was dem ehemaligen Pfarrer von Genf
[* 49] Gelegenheit bot, dem Bundesrat, der ihn 1873 ausgewiesen
hatte, 16. Juli als Kirchenfürst eine offizielle Visite abzustatten. Bemerkenswert ist eine starke Strömung in der ultramontanen
Partei, welche auf ein Verlassen des bisher von derselben eingehaltenen streng föderalistischen Bodens abzielt und in sozialpolitischen
Dingen ein Zusammengehen mit den Sozialisten empfiehlt.
Den Namen Schweiz oder schweizerische Eidgenossenschaft (französisch Suisse, Confédération Suisse oder Confédération
Helvétique; italienisch
Svizzera, Confederazione Svizzera oder Confederazione Elvetica; rätoromanisch
Svizzera oder Confederaziun Svizzera) trägt der im Herzen Westeuropa's zwischen Frankreich, Deutschland, Oesterreich und
Italien gelegene republikanische Bundesstaat, der sich aus 25 souveränen kleinen Einzelrepubliken, den sog. Kantonen, zusammensetzt.
Der Name Schweiz ist eine für die deutsche Schriftsprache mundgerecht gemachte Form des Ausdruckes Schwyz
(mit
langem i), womit die Deutschschweizer in ihren verschiedenen Dialekten ihr Heimatland bezeichnen und der sich zuerst ausschliesslich
blos auf einen der Urkantone, Schwyz,
bezog. Diese Benennung muss im allgemeinen Sprachgebrauch zur Zeit der ersten Bünde der Eidgenossen
in Gebrauch gekommen sein, und wir finden sie nach der Schlacht am Morgarten bei den Chronisten sowohl
für den Kanton Schwyz
allein als auch für die drei Waldstätte überhaupt verwendet.
Dabei kam der Ausdruck «Schwyzer» für die Bewohner des Landes stets häufiger zur Anwendung als der Name "Schwyz"
für das Land selbst. 1320 finden wir Sweicz und 1350 die lateinische Form Suicia für das Land, und
Suitenses für das Volk, sowie zur gleichen Zeit auch Swiz. Die Annalen des österreichischen Klosters Zwetl schreiben 1352,
d. h. nach dem Beitritt Zürichs zur Eidgenossenschaft: Dux Albertus pugnaturus contra provinciam quae dicitur Sweincz und
bezeichnen mit diesem Namen die sämtlichen Eidgenossen gemeinsam.
Nach dem Sempacherkrieg umfasste der Name die Eidgenossen, ihre Verbündeten und ihre Untertanen, und
seit 1415 fand er auch in den offiziellen Schriftstücken, die bis dahin von der Schweiz als den «oberdeutschen
Bünden» gesprochen hatten, Eingang. So findet sich in einem vom Herzog Sigismund von Oesterreich zu dieser Zeit
ausgestellten Geleitsbrief die Stelle «allen Landlüten und
Stätten in Switz», worunter offenbar die Eidgenossenschaft als Ganzes verstanden sein will.
Bis ins 18. Jahrhundert wechselten bei den deutschen Schriftstellern die Dialektform Schwyz
und die schriftdeutsche Form Schweiz
regellos miteinander ab, indem man mit beiden Bezeichnungen bald die ganze Eidgenossenschaft und bald nur den Kanton belegte.
Johannes von Müller gab dann 1785 den beiden Formen dadurch ihre endgiltige und eindeutige Fassung,
dass er den Namen Schwyz
für den Flecken und den Kanton, den Namen Schweiz dagegen für das ganze Land in Anwendung brachte.
Vor der Zeit der ersten eidgenössischen Bünde trugen die Landschaften zwischen Alpen und Jura die Namen
der sie bewohnenden Volksstämme, nämlich Helvetien westlich und Rätien östlich einer vom St. Gotthard zum Bodensee reichenden
Linie. Die Grenzen dieser beiden Gegenden entsprachen aber, soweit sich wenigstens aus den Werken der lateinischen Schriftsteller
erkennen lässt, keineswegs dem heutigen Gebiete der Schweiz. So wohnten im NW., d. h. im heutigen Berner Jura
und in den Kantonen Solothurn
und Basel,
die Rauraker und in den Thälern und auf den Hochflächen des Jura die Sequaner, während Genf
eine der Hauptstädte
der Allobroger war und im Wallis
die Nantuaten, Veragrer, Seduner und - zu oberst - noch die Uberer, die wahrscheinlich zu
den Lepontiern gehörten, sassen.
Alle diese Stämme gehörten mit Ausnahme der Rätier der grossen gallischen Nation an und sprachen das Keltische in verschiedenen
Dialekten. Das von den Lepontiern bewohnte Tessingebiet südlich der Alpen gehörte zum zisalpinen Gallien. Rätien reichte
im O. weit über die heutige Landesgrenze hinaus und umfasste noch das südliche Baiern und Tirol. Alle
diese einzelnen Namen gingen dann zur Zeit der Eroberung des Landes durch die Römer und der zahlreichen Barbareneinfälle
zugleich mit den Völkerstämmen, die sie trugen, unter, bis einzelne von ihnen mit der Zeit der fortschreitenden Zivilisation
und der Renaissance wieder zu Ehren gezogen wurden, so namentlich der Name Helvetien, der während der
Epoche der französischen Revolution, als antike, griechisch-römische Bezeichnungen allgemein Modesache geworden waren,
mit Vorliebe dem ganzen Gebiet der Eidgenossenschaft beigelegt ward und
¶
Name,
Lage, Grösse und Gestalt, Fläche, Höhenverhältnisse, Grenzen, geschichtliche Entwicklung der Grenzen, Neutralität Savoyens
und zollfreie Zonen, Einzelbeschreibung der Grenzen
IV 626
TrigonometrischeLandesvermessung. Allgemeines, Anlage des Triangulationsnetzes. Messung der Winkel, Messung der Grundlinien und deren Anschluss
an das Netz, Berechnung der Fixpunkte, Projektion, Höhen und Höhenmessung, Geschichtliches
Uebersicht,
Waldungen, Forstgesetzgebung, klimatische Rolle des Waldes, Waldbäume und ihre Verbreitung, fossile Flora,
Pflanzenreste der Pfahlbauten und Torfmoore
Einwohnerzahl
nach ältern Schätzungen und den eidgenössischen Volkszählungen
V 1
Bevölkerung
der Schweiz im Jahr 1900: Vergleichende Zusammenstellungen 1858-1900, Verschiebung im Innern, Volksdichte, Verteilung nach
dem Geschlecht, Altersverhältnisse, Heimat, Einbürgerung, Konfession, Muttersprache
Deutsch
: Sprachgrenze und deren geschichtliche Entwicklung, Gebrauch des Deutschen im Innern, Mundart und Schriftsprache,
Charakter und Gliederung der Mundart, Bibliographie
V 58
Französisch
: Statistische Angaben, Sprachgrenze, Einführung des Französischen als offizielle Sprache. Geschichte und Charakterzüge
der Mundarten, mundartliche Literatur, Bibliographie
V 76
Italienisch
: Einleitendes, Grundlagen der italienischen Dialekte, Dialektgliederung und -literatur, Bibliographie
V 86
Rätoromanisch
: Statistik, Sprachgrenzen, Geschichte und Einteilung der Dialekte, Sprachproben, Literatur, Bibliographie
V 90
GeistigeKultur. Schulwesen, Bibliotheken und Museen, bildende Künste, Musik, Presse und Buchhandel, Literatur, Theologie, Rechtswissenschaft,
Naturwissenschaften
PolitischeOrganisation des Bundes Verfassung, juristische Natur, Kompetenzen, Beziehungen zu den Kantonen, Organisation
der Behörden, Befugnisse, Gesetzgebung, eidg. Verwaltung, Rechtspflege, Revision der Bundesverfassung, völkerrechtliche
Stellung der Schweiz
Departementdes Innern: Geschäftskreis, Staatsarchiv, Zentralbibliothek, Schulsubvention, Mass und Gewicht, subventionierte Gesellschaften
und Vereine, Hebung der Kunst und Erhaltung vaterländischer Altertümer (Landesmuseum), Polytechnikum, Gesundheitsamt, statistisches
Bureau, meteorologische Zentralanstalt, Landesbibliothek, Lehrerasyl, Oberbauinspektorat, Direktion der eidg. Bauten, Oberforstinspektorat
V 140
Justiz-und Polizeidepartement: Justizabteilung, Polizeiabteilung. Bundesanwaltschaft, Versicherungsamt, Amt für geistiges Eigentum
V 155
Militärdepartement
: Bisherige Wehrverfassungen, Militärbehörden, Rekrutierung, Ausrüstung, Bewaffnung und Unterricht, Verwaltung
des Bundesheeres und Militäranstalten, Territorial-, Etappen- und Eisenbahndienst, Festungswerke, Heeresorganisation
V 156
Finanz-und Zolldepartement: Finanzwesen (Geschichtliches, Geschäftskreis und Organisation, Voranschlag und Staatsrechnung, Bundesfinanzen
und deren Kontrollierung, Münzwesen)
Eisenbahnabteilung
(Geschichte der eidg. Eisenbahnpolitik, schweizerische Eisenbahnen im Allgemeinen, Entwicklung des Eisenbahnnetzes seit 1905. Spezialfragen,
Organisation der Abteilung für Eisenbahnwesen, schweizerische Bundesbahnen)
Allgemeine
Uebersicht (Geschichtliches, Industriegebiete, Umfang und soziale Bedeutung)
V 262
Mineralprodukte
: Steine, Erden und Erze (Mineralien, Bergbau und Steinbruchbetrieb, Metallerze, Baumaterialien und Rohstoffe
des Baugewerbes, Bibliographie)
V 267
Mineral-
und Thermalquellen (Allgemeine Betrachtungen, Mineralquellen und deren Verwendung, Gasquellen, unterirdische Wässer früherer
Erdepochen).
noch heute, besonders in der poetischen Sprachweise, oft zur Verwendung kommt. Für den Kanton Graubünden
seinerseits hat sich die alte Form
Rätien in dem immer noch gebräuchlichen Ausdruck «Alt Fry Rätia» erhalten. Vergl. den Artikel Schweiz in Prof. Dr. J. J.
Egli'sNomina Geographica. 2. Aufl. Leipzig 1893.
Lage, Grœsse und Gestalt.
Obwohl die Schweiz nirgends an das Meer stösst, nimmt sie doch dank ihrer zentralen Lage und ihrer Berge, die sie abschliessen
und vor äussern Eingriffen schützen, eine sehr wichtige Stellung in Europa ein. Diese Lage im Herzen und an den Flanken
eines seiner Höhe nach den ganzen Erdteil beherrschenden Gebirges hat den Bewohnern eine grössere Kraft,
einen festeren inneren Zusammenhang und eine stärkere wirtschaftliche Macht verliehen, die ihnen trotz der räumlich kleinen
Ausdehnung ihrer Heimat gestatteten, der Begehrlichkeit der Nachbarn erfolgreich zu widerstehen und sich mitten unter diesen
als selbständiges Volk und Staat zu erhalten. Das Schweizerland liegt zwischen 45° 49' 2" und 47°
48' 32" NBr. und zwischen 3° 37' 12" und 8° 9' 26" OL. von Paris (oder 5° 57' 26" und 10° 29' 40" OL. von Greenwich).
Die geographischen Koordinaten des politischen Landeszentrums Bern
(Observatorium) sind 46° 57 6" NBr. und 5° 6'
11" OL. von Paris (oder 7° 26' 25" OL. von Greenwich), während der Schwerpunkt der Oberfläche der Schweiz in 46° 48'
und 5° 57' liegt.
Die äussersten Punkte des Landes, d. h. die Tangentialpunkte der Grenzlinie zu den Meridianen und Parallelkreisen, sind:
im Westen die Mündung des Nant de Vosogne in die Rhone unterhalb Genf;
im Süden der Grenzstein 75A bei Chiasso am äussersten S.-Ende des Tessin;
Folgendes
sind die rechtwinkligen Koordinaten dieser vier Punkte bezogen auf Bern:
Abstand im Meridian Y
Abstand in der Senkrechten X
Westpunkt
114550 m W.
89920 m S.
Südpunkt
122770 m O.
124690 m S.
Ostpunkt
233830 m O.
32769 m S.
Nordpunkt
84620 m O.
95910 m N.
Durch Addition von Y des Westpunktes zum Y des Ostpunktes, sowie von X des Südpunktes zum X des Nordpunktes
erhalten wir die Länge und Breite der Schweiz längs dem Meridian bezw. dem Parallelkreis gemessen:
Das schweizerische Landgebiet kann in ein Oval eingeschrieben werden, dessen Kurve durch die vier eben
genannten äussersten Punkte geht.
Flæche.
Die Fläche der Schweiz umfasst nach den neuesten Angaben des Eidgenössischen Statistischen Bureaus 41323,99 km2. Fügt
man dieser Zahl die Flächen der in unserm Land eingeschlossenen kleinen fremden Enklaven, nämlich
bei, so erhält man als Fläche des gesamten innerhalb unserer Grenzen eingeschlossenen Landgebietes
die Summe von 41334,57 km2.
Es umfasst damit die Schweiz den 12343. Teil der gesamten Erdoberfläche und den 235. Teil der Fläche von
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Europa. Sie ist 13 mal kleiner als Frankreich oder das Deutsche Reich. 15 mal kleiner als Oesterreich und 7 mal kleiner als
Italien. Ihrer Fläche nach kommt sie unter den europäischen Staaten dem Königreich Serbien (48303 km2) am nächsten.
Kleiner als die Schweiz sind von den selbständigen europäischen Staaten blos Dänemark (33340 km2),
die Niederlande (33000 km2), Belgien (29457 km2) und Montenegro (9080 km2). Von den Miniaturstaaten sehen wir dabei
natürlich ab.
Die Fläche der Schweiz entspricht dem Inhalt eines Kreises von 115 km Radius, dessen Mittelpunkt dem Schwerpunkt der Landoberfläche
entsprechen würde und südlich vom Sarnersee ins Kleine Melchthal zu liegen käme. Der Umfang dieses Kreises
misst 720 km, während die Länge der gesamten Grenzlinie der Schweiz 1884 km beträgt. Das Verhältnis des Kreisumfanges
zur Grenzentwicklung stellt sich somit auf 1:2,6.
Ein einziger Blick auf die Karte genügt, um uns die grosse Länge unserer Grenzen im Verhältnis zur
Fläche der Schweiz zu zeigen. Während dieses Verhältnis z. B. für die Iberische Halbinsel, eines der massigsten Länder
Europas, nur 0,5 beträgt, steigt es für die Schweiz auf 4,5 oder auf das 9 fache jener Zahl. Diese starke Grenzentwicklung,
die bei einem maritimen Staat einen sehr günstigen Faktor für seinen Handel darstellen würde, sonst
aber die Verteidigung eines Landes gegen feindliche Uebergriffe sehr erschwert, fällt bei der Schweiz wegen ihrer kontinentalen
Lage und wegen ihrer Naturgrenzen wenig ins Gewicht.
Ausser Genf,
der Ajoie (Elsgau), Basel
und dem Tessin,
wo wir in schon flacheren Landschaften in fremdes Gebiet hineinstossen, ist die grosse Mehrzahl
der aus- oder einspringenden Winkel unseres Landes auf dessen wirtschaftliche Entwicklung deshalb ohne jeglichen Einfluss
geblieben, weil ihre Seiten den Bergkämmen folgen. Deshalb verlieren z. B. die tief gelappten Grenzen Graubündens viel von
ihrer Bedeutung, wie auch die im einzelnen so reich gegliederte Grenze Schaffhausens, die in einem unruhigen Bergland
verläuft und welcher die steinigen und armen Hochflächen Schwabens vorgelagert sind, die gleichsam die Rolle eines Meeres
gegenüber den dasselbe begrenzenden Steilufern
bilden.
Hœhenverhæltnisse.
Der höchste Punkt der Schweiz erreicht in der Dufourspitze des Monte Rosamassives 4638 m, der tiefste liegt mit 197 m über
Meer am Ufer des Langensees (der Boden dieses tiefsten Sees der Schweiz steigt bei Luino sogar bis 177 m
unter den Meeresspiegel hinab), während der Rhein bei Basel
die Schweiz in 249 m und die Rhone am Westende des Kantons Genf in 338 m
Höhe verlassen. Dufourspitze und Langensee sind infolge des raschen und steilen Absinkens der Alpen gegen
Süden kaum 50 km voneinander entfernt.
Die Nord- und Westflanke der Alpen ist weit länger und sanfter geböscht, sodass man, um auf dieser Seite die nämliche Meereshöhe
zu erreichen, wie sie der Langensee hat, einerseits bis nach Kolmar im Elsass (220 km vom Monte Rosa entfernt)
und andererseits bis oberhalb Lyon (190 km vom Monte Rosa entfernt) hinabsteigen muss. Die Höhendifferenz zwischen dem Spiegel
des Langensees und dem Gipfel der Dufourspitze beträgt rund 4,4 km, von denen aber blos die untern 2 km ständige Siedelungen
zeigen, indem die höchst gelegenen Dörfer der Schweiz Juf im Averserthal (2133 m), Chandolin über Siders
(1936 m) und Lü im Münsterthal (1918 m) sind.
Als mittlere Höhe der Schweiz ergibt sich aus den von Dr. Messerschmidt im Auftrag der internationalen Gradmessung ausgeführten
Pendelbeobachtungen die Zahl von rund 1350 m. Eine vom Ostende des Genfersees zum Ostende des Bodensees
gezogene Linie, die etwa dem Fuss der Alpen folgt, den Thuner- und Vierwaldstättersee schneidet, sowie zwischen dem Zürich-
und dem Walensee durchgeht, trennt die Schweiz in zwei an Fläche nahezu gleiche Teile: einen nördlichen (Jura und Mittelland)
mit der überwiegenden Mehrzahl der Bevölkerung und einer mittleren Höhe von 720 m, und einen südlichen
(Alpen) mit einer mittleren Höhe von etwa 1850 m.
Grenzen der Schweiz.
Die vier Eckpunkte.
Die Grenzen der Schweiz schauen nach vier Fronten, die sich mit den Grenzen der vier grossen Nachbarstaaten decken und unserem
Lande daher die Gestalt eines unregelmässigen Viereckes geben, dessen Seiten nach den vier
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In eidgenössischer Hinsicht ist die Demographie bei uns eine ganz neue Wissenschaft. Zwar hat man in unserem Lande schon
seit sehr langer Zeit statistische Erhebungen gemacht - lokale Beispiele finden sich seit dem 15. Jahrhundert -
doch sind die in einigen Städten oder Kantonen unternommenen Versuche von Volkszählungen etc. infolge der politischen Verhältnisse
und der vollständigen Dezentralisation der Verwaltung vereinzelt geblieben. Dazu kommt, dass die Grundlagen dieser Erhebungen
je nach dem Kanton verschiedene sind, so dass die erzielten Ergebnisse keineswegs untereinander verglichen werden können.
Unser Artikel gibt der Reihe nach eine Uebersicht über die eidgenössischen Volkszählungen mit Vergleichung
ihrer Ergebnisse, die heutige Verteilung der Bevölkerung in unserem Land, die Volksdichte und die Gliederung der Bevölkerung
nach Geschlecht, Alter, Heimat, Konfession und Sprache, sowie über die verschiedenen Faktoren, unter deren Einfluss die Bevölkerung
ständigen Schwankungen unterliegt: Eheschliessungen und Ehescheidungen, Geburten, Todesfälle, Auswanderung.
Der letztgenannte Punkt wird uns auch zu einer Betrachtung der Verteilung der Schweizer im Ausland führen.
I. Einwohnerzahl nach ältern Schätzungen und den eidgenössischen Zählungen.
Die älteste Urkunde, die uns über die Einwohnerzahl von Helvetien Auskunft gibt, ist eine Stelle in Caesars Commentarien.
Der Verfasser berichtet uns von einer allgemeinen Zählung, die eine Volkszahl von 336000 Seelen in 12 Städten und 400 Dörfern
ergeben habe. Nachdem die ausgezogenen Helvetier bei Bibracte (Autun) vernichtet worden waren, kehrten die Ueberlebenden
in ihr Land zurück: Eorum qui domum redierunt, censu habito, ut Caesar imperaverat, repertusest numerusmillium centum et decem.
Unser Land ist auch während der Zeiten der grössten Blüte nie sehr volkreich gewesen. So weiss man z. B., dass die Volkszahl
im 15. Jahrhundert keine volle Million betrug. Die später folgenden Kriege hatten eine rasche Entvölkerung zur Folge. So
ging z. B. die Einwohnerzahl des Kantons Zürich
im Zeitraum 1610-1634 infolge der Wirkungen des 30jährigen Krieges
und der Pest von 144000 auf 86000, d. h. in einem Vierteljahrhundert um ganze 2/5 zurück. Später suchten Hungersnöte und
Epidemien das Volk heim und hatten enorme Schwankungen in der Zahl der Bewohner zur Folge. Seit dem 19. Jahrhundert vollziehen
sich dann die Aenderungen weniger schroff und zeigen sich weniger allgemeine und weniger scharf ausgeprägte Rückgänge.
Joh. Konrad Faesi schätzt 1767 die Gesamtbevölkerung der Schweiz auf 1847500 Seelen, die er auf die einzelnen Landesgegenden
wie
folgt verteilt: 13 alte Orte 961000, Untertanenländer 345500, Bundesgenossen 541000. Diese Zahlen waren übrigens zum
grossen Teil blosse Annahmen und beruhten noch auf keiner sichern Grundlage. Aus dem Jahr 1795 besitzen wir zwei Schätzungen,
die von Durand mit 1855000 Ew. und diejenige des Conservateur Suisse mit 1842827. Da letztere von Picot in seinem Buch über
die Statistik unseres Landes als die genauere angesprochen wird, wollen wir sie an dieser Stelle in ihren
Einzelheiten wiedergeben:
Diese Zusammenstellung erscheint für die Orte als ziemlich genau, ist aber mit Bezug auf die Untertanen, namentlich die
italienischen Vogteien, übertrieben.
Unter der alten Eidgenossenschaft fand niemals eine das ganze Gebiet umfassende allgemeine Volkszählung
statt, indem man sich zur Bestimmung der zu stellenden Truppenkontingente mit annähernden Schätzungen begnügte. Die erste
allgemeine Volkszählung war das Werk der Behörden der helvetischen Republik und verdient
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diese Bezeichnung eigentlich nur unter Vorbehalten, da man sich mit einer Zählung auf Grund der Pfarr- und Gemeinderegister
begnügte. Diese Ermittlung von 1798 hatte als Zweck, eine neue territoriale Einteilung des Landes zu ermöglichen. Die Gesamtresultate
der einzelnen damaligen Kantone verdienen, hier zusammengestellt zu werden:
Die erste wirkliche Volkszählung über das gesamte Gebiet der Eidgenossenschaft wurde von der in Zürich
am zusammengetretenen
sog. «langen Tagsatzung», die dem Land eine neue Verfassung geben sollte,
angeordnet. Die mit der Revision der Verfassungsartikel betr. die von den einzelnen Bundesgliedern zu liefernden Mannschaftskontingente
und zu leistenden Geldbeiträge betraute Kommission verlangte als Grundlage für ihre Arbeit eine nach
einheitlichen Grundsätzen durchgeführte Volkszählung.
Angesichts der schwankenden damaligen politischen Verhältnisse verzichtete die Tagsatzung jedoch am auf die Verwirklichung
ihres Beschlusses und begnügte sich damit, für diejenigen Kantone, die durch den Wiener Vertrag einen Gebietszuwachs erfahren
hatten, eine neue Schätzung zu verlangen. Das Kontingent wurde auf zwei Mann für je hundert Einwohner
festgesetzt, wobei man noch stipulierte, dass die Stufenleiter der Kontingente alle 20 Jahre revidiert werden sollte. Da
diese Zählung
oder Schätzung, so summarisch sie auch war, die erste ist, die innerhalb der heutigen Grenzen der Schweiz
ausgeführt wurde, verdienen ihre Resultate, an dieser Stelle nach Kantonen beigefügt zu werden:
Erste eidgenössische Schätzung der Volkszahl (1817).
Picot erwähnt bei diesem Anlass, dass mehrere Gelehrte diese von der Tagsatzung anerkannte Schätzung als zu niedrig ansehen
und dass man ihr noch an die 200000 Köpfe zufügen müsste, um ein richtiges Bild von der damaligen Einwohnerzahl
der Schweiz zu erhalten. In der Tat handelte es sich damals für die einzelnen Kantone darum, behufs proportionaler Verminderung
der zu stellenden Kontingente und zu liefernden Geldbeiträge sich ärmer an Volkszahl zu erklären, als sie wirklich waren.
Den Bestimmungen des Bundesvertrages gemäss forderte das eidgenössische Direktorium 20 Jahre später,
am die Kantone auf, ihre Einwohnerzahl anzugeben. Die hierfür angesetzte Frist lief bis zu Ende März 1836 ab,
doch antworteten innerhalb derselben blos 10 Kantone und 3 Halbkantone auf das gestellte Begehren, sodass man die Kantone
unter Festlegung der bei den betr. Erhebungen zu befolgenden Grundsätze nochmals um die Erfüllung ihrer
Pflicht ersuchen musste. Dabei
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war zum erstenmal von Fragen die Rede, die eine Einteilung der Bewohner nach Geschlecht und Heimat gestatten sollten. Dadurch
erscheint diese neue Bestimmung der Einwohnerzahl als die erste eigentliche Volkszählung in der Schweiz, die nicht mehr
blos auf den Angaben der pfarramtlichen Register fusste. Als Fehler haftet ihr aber die ungleichzeitige
Durchführung an, die je nach den Kantonen um ganze zwei Jahre schwankt. Ausserdem stand der Zentralgewalt keinerlei Kontrole
über die Ergebnisse zu, indem sie sich auf eine blosse Nachprüfung der arithmetischen Richtigkeit der Zahlenangaben beschränken
musste, ohne über zweifelhafte Punkte Auskunft verlangen zu können. So wurde z. B. namentlich die Frage
nach der Anzahl der ausserhalb der Gemeinden niedergelassenen Ortsbürger nicht durchwegs genau beantwortet.
Trotz alledem war diese Zählung aber doch ein bedeutender Fortschritt. Folgendes sind ihre Ergebnisse:
Auch
der Volkszählung von 1850 lagen politische Rücksichten zu Grunde. Das Bundesgesetz vom machte dem eidgenössischen
Departement des Innern als letzte Aufgabe die Bearbeitung der statistischen Verhältnisse der Schweiz zur Pflicht. Nachdem
der erste Nationalrat auf Grund der Zahlen von 1837 gewählt worden war, wurde nun eine neue Zählung
notwendig, um die Vertretung der Kantone in diesem Rat zu bestimmen, sowie auch um die Stufenleiter der Kontingente neu aufzustellen
und endlich die Frage der sog. Heimatlosen zu erledigen.
Man beschloss deshalb am auf den März 1850 eine allgemeine Volkszählung anzuordnen, die
überall am gleichen Tag beginnen und innerhalb sechs Tagen durchgeführt sein sollte. Endzweck dieser neuen Zählung war
«die Erlangung einer über die schweizerische Bevölkerung in ihrer Gesamtheit
sich erstreckenden Sammlung von statistischen Angaben, wie sie verschiedene Kantone (Zürich,
Basel Stadt,
Genf)
bereits besitzen und wie
sie jedes Land von vorgeschrittener sozialer Kultur sich zu verschaffen angelegen lassen sein sollte.» In die Formulare
von 1850 wurden zahlreiche neue Rubriken aufgenommen, indem man neben der schon 1837 verlangten Angabe des Geschlechtes und
der Heimat auch noch die Bestimmung des Alters, des Zivilstandes (verheiratet, ledig etc.), der Konfession,
des Berufes, des Geburtsortes und der Eigenschaft als Grundbesitzer forderte.
Charakteristisch für jene Zeit ist die Einrichtung von speziellen Kolonnen für «Heimatlose»
und für «politische Flüchtlinge». Ferner sei der Beifügung eines Formulares
zur Ermittlung der ausgewanderten Schweizer, sowie ihrer Existenzbedingungen etc. gedacht. Diese Volkszählung stellt trotz
einiger Unklarheiten in den Instruktionen doch einen bemerkenswerten Fortschritt dar, indem die ermittelten Angaben infolge
der Möglichkeit einer Kontrole vollständiger und exakter sind als in frühern Zeiten.
Immerhin gelang die von Franscini gewünschte Nutzbarmachung der Daten über Alter und Beruf nur in beschränktem Masse, da
eine Zentralstelle zur Bearbeitung der Ergebnisse damals noch fehlte. Eine solche kam dann mit der am erfolgten
Schaffung des Eidgenössischen statistischen Bureaus, und wenige Tage nachher, am 3. Februar, wurde durch ein neues Bundesgesetz
bestimmt, dass sich die eidgenössischen Volkszählungen alle 10 Jahre zu folgen hätten. Damit war sowohl eine gründliche
Bearbeitung der gesammelten Materialien als auch eine regelmässige Wiederholung der Zählungen gesichert.
Die Zählung von 1860 wurde mit ganz besonderer Sorgfalt vorbereitet und angeordnet. Man setzte sie auf den 10. Dezember an und
beschloss, dass sie neben allen an diesem Tage in der Schweiz anwesenden Personen auch diejenigen umfassen sollte, die
zwar momentan abwesend waren, aber doch ihren gewöhnlichen Wohnsitz in der Schweiz haben. Auch die Art des Vorgehens war
eine andere, indem an Stelle einer Gemeindeliste ein Haushaltungsformular trat, das so weit möglich vom Familienhaupt oder
Haushaltungsvorstand ausgefüllt werden musste. Die auszufüllenden Formulare enthielten endlich auch noch eine Frage über
die in der Haushaltung vorherrschend übliche Sprache, sowie eine solche über die Anzahl und die Art von im Familienbesitz
befindlichen Waffen. Diese auf Wunsch des eidgenössischen Militärdepartementes aufgenommene letztere Frage wurde aber
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Zum Bild unten auf der Seite 689, Bd IV ist zu lesen: Vereinigung des Finsteraargletschers mit dem Lauteraargletscher.
Bd IV, S. 697, Sp. I, Zeile 14 lies: im Jahre 1356. - Bd IV, S. 706, Tabelle. Die Ziffern der Spalten 7 und
8, Zeile 21, 22, 23 sind umzustellen:
43
140
84
131
86
131
Bd V, S. 16, Linie 8 und 9 unter der Tabelle ist zu lesen 1903... 835; 1904... 781.
Bd V, S. 110. Der Bibliographie ist beizufügen: Aloïs Lütolf: Die Schweizergarde inRom, ihre Bedeutungund Wirkung im 16. Jahrhundert. Aus den Quellen.Einsiedeln
und New York 1859. 121 Seiten mit Illustrationen.
Bd V, S. 211. Tabelle der Schweizerischen Eisenbahnen, 1. Spalte, Zeilen 8 und 9 ist zu streichen: Strassenbahnen.
Seite 220. Karte der Bundesbahnen nach Kreisen: der II. Kreis hat seinen Sitz in Basel
und nicht in Bern.
AllgemeineBetrachtungen.(I.)
Wappen.
Das Wappen der Schweiz wurde durch einen von beiden eidgenössischen Räten unterm angenommenen Bundesbeschluss
wie folgt festgesetzt:
«Das Wappen der Eidgenossenschaft ist im roten Felde ein aufrechtes, freistehendes weisses Kreuz, dessen
unter sich gleiche Arme je einen Sechsteil länger als breit sind.»
Zu jener Zeit wurde über die Form des Kreuzes lebhaft diskutiert, und zwar hauptsächlich wegen der Anfertigung von neuen
Bataillonsfahnen. Im Jahr 1815 hatte zwar die Tagsatzung das Wesen des Wappens derart festgesetzt, dass es
ein weisses Kreuz im roten Felde darstellen sollte; über die genauere Gestaltung dieses Wappenbildes lässt der Wortlaut des
betr. Beschlusses dagegen Spielraum genug für verschiedene Auslegung. Es ist darin weder gesagt, dass das Kreuz ein aufrechtes
und freistehendes sein soll, noch welche Proportionen die Arme desselben haben sollten. Aus diesem Mangel
sind denn auch die Kontroversen entsprungen, die eine gewisse Unsicherheit und Verwirrung in die Sache gebracht haben.
Die amtliche Praxis selbst war in Handhabung des Beschlusses hinsichtlich des Wappenbildes keine gleichmässige. Darin freilich
waltete gleich von Anfang an keine Differenz, dass das Kreuz ein aufrechtes, gleicharmiges und freistehendes, d. h.
die Schildränder nicht berührendes sein soll; umsomehr aber bekämpften sich die Meinungen über die Grössenverhältnisse
der vier Kreuzesarme. Während die auf Grund des Tagsatzungsbeschlusses noch im Jahr 1815 oder bald nachher (vom Stempelschneider
Heinrich Aberli in Winterthur)
angefertigten offiziellen Siegel, sowie die in den Jahren 1826 ff. geprägten kantonalen Konkordatsmünzen
die Arme des Kreuzes ganz genau 1/6 länger als breit darstellen, kam im Verlaufe der spätern Zeit die Vorstellung auf, das
Kreuz müsse aus einer Komposition von fünf gleich grossen Quadraten bestehen. Dieser letztern Anschauung huldigte dann
die Praxis, auch die offizielle, mehr und mehr, bis durch ein anlässlich der Erstellung des Wappenzyklus
für die Fenster des Ständeratssaales vom Bundesrat eingeholtes Gutachten die ganze Frage wieder neu aufgerollt wurde und
darüber ein animierter Widerstreit der Meinungen entstand. Um dieser lästigen Unsicherheit ein Ende zu machen, erliess
nun am der Bundesrat eine Botschaft «betreffend das eidgenössische
Wappen», die dann, trotz einer aus den Kantonen Thurgau
und
Neuenburg
eingegangenen Petition, welche das quadratische Kreuz angenommen
wissen wollte, von den eidgenössischen Räten, wie bereits erwähnt, noch im gleichen Jahr unverändert zum Bundesbeschluss
erhoben worden ist.
Dass das Kreuz, ohne Zweifel als christlich-religiöses Symbol, schon in früherer Zeit bei den Eidgenossen
auf ihren Kriegszügen als gemeinschaftliches Abzeichen zur Verwendung kam, kann aus den Verhandlungen eidgenössischer Tagsatzungen
vielfach konstatiert werden. (Die Sage will, dass König Rudolf von Habsburg im 13. Jahrhundert den Schwyzern zur Belohnung
für ihre Tapferkeit bei der Belagerung von Besançon das Kreuz als Feldzeichen verlieh. Es wird ferner berichtet,
dass das rote Banner mit dem weissen Kreuz zum erstenmal in der Schlacht bei Laupen
(1339) erschien, und zwar als Sammelzeichen für
die Leute aus den Waldstätten. Es kommt dem Kanton Schwyz
demnach die doppelte Ehre zu, der Eidgenossenschaft sowohl seinen Namen als
auch sein Wappen gegeben zu haben.)
Die erste darauf bezügliche Erwähnung enthält der Abschied der Tagsatzung in Luzern
vom wo sich
die Eidgenossen in einer Rechtfertigungschrift an die Churfürsten des heiligen römisches Reiches gegen die erhobene Anschuldigung
verteidigen, sie hätten im alten Zürichkrieg ihre «Heerzeichen vorna anders
denn hinden in Nöten gemachet»; es werde sich aber mit der Wahrheit nicht erfinden, «dz
wir unsere Heerzeichen je geendret haben». Dass unter dem «Heerzeichen»
das weisse Kreuz gemeint ist, weiss man aus anderweitigen zeitgenössischen Nachrichten, so namentlich dem bekannten österreichischen
Schmählied auf die Eidgenossen, wonach sie im Gefecht bei St. Jakob an der Sihl zweierlei, rote und weisse,
Kreuze getragen hätten (das rote Kreuz war das Feldzeichen der Oesterreicher). Die betreffende Stelle lautet nach Tschudi’s
Chronik also:
Ferner wird von der Tagsatzung, die am in Luzern
versammelt war, betreffend die Bewilligung von 6000 Söldnern in französischen
Dienst unter anderm bestimmt: Jedermann solle ziehen unter seiner Stadt oder seines Landes Fähnlein, wie solches hergekommen,
«doch dz jedermann in sim Venly ein wiss Krüz mach, das sig
gemeinen Eidgenossen noch bishar wol erschossen». Aehnliche Tagsatzungsbeschlüsse und Abschiede kennen wir aus den nächstfolgenden
Jahren noch mehrfach.
Als nach der Glaubenstrennung die fünf katholischen Orte auf einer Separatkonferenz zu Luzern
am bezüglich des auf
katholischer Seite zu verwendenden Feldzeichens beratschlagten, wurde festgestellt, es sei das alte Zeichen,
nämlich ein weisses Kreuz, beizubehalten, daneben aber ein Schlüssel oder eine weisse Schlinge quer anzubringen. Ferner
ist im Jahr 1540 bei Anlass eidgenössischer Hilfeleistung an die verbündete Stadt Rottweil von der in Baden versammelten
Tagsatzung für die eidgenössische Hilfsmannschaft eine besondere Ordonnanz aufgestellt worden, die
u. a. besagt: für diese Hilfsmannschaft soll ein rotes Fähnlein mit einem weissen, geraden (aufrechten) Kreuz gemacht und
aufgerichtet werden. Hier erscheint zum erstenmal in bestimmt vorgeschriebener Weise der Gebrauch einer selbständigen eidgenössischen
Fahne mit dem weissen Kreuz im roten Felde ohne kantonales Beiwerk, und überhaupt fällt in diese Zeit
die Fixierung der Vorstellung eines besondern eidgenössischen Kreuzes.
Die wappenmässige Repräsentation der Eidgenossenschaft als Ganzes geschah damals durch die Zusammengruppierung der Wappen
aller einzelnen konföderierten Orte rings um ein Kreuz. So z. B. auf der grossen goldenen Medaille, welche der berühmte
Zürcher Goldschmied Hans Stampfer im Jahr 1547 auf Bestellung der Tagsatzung anfertigte und die zu einem
Patengeschenk für eine französische Prinzessin bestimmt war. Auch die noch erhaltenen Regimentssiegel der Schweizertruppen
in
¶
mehr
französischem Dienst sind in ähnlicher Weise komponiert, tragen aber ferner noch die französischen Lilien.
Aus diesen Anfängen entstand aber bei dem losen Gefüge des eidgenössischen Gemeinwesens dennoch weder ein eigenes und
eigentümliches Wappen, noch ein besonderes Siegel für die Gesamtheit des eidgenössischen Staatskörpers vor dessen Zusammenbruch
im Jahr 1798. Erst als in diesem Jahre der helvetische Einheitsstaat entstanden war, bildeten die eidgenössischen
Farben, bezw. das eidgenössische Wappen, sowie das eidgenössische Siegel den Gegenstand besonderer gesetzgeberischer Erlasse.
Am bestimmten die gesetzgebenden Räte als Farbe für die helvetische Nationalkokarde Grün, Rot und Gelb, und unterm 12. Mai wurde
bezüglich des Staatssiegels verordnet: Wilhelm Tell, dem sein Knabe den Apfel am Pfeil überreicht, soll
das Symbol des Siegels der helvetischen Republik sein.
Die Siegelumschrift soll lauten: Helvetische Republik. Dieses einheitliche Wappen und Siegel verschwand indessen zugleich
mit dem Einheitsstaate schon im Jahr 1803, aber nur, um durch ein anderes ersetzt zu werden. Am beschloss
nämlich die durch die Mediationsverfassung wieder hergestellte Tagsatzung folgendes: Das eidgenössische Siegel soll einen
alten Schweizer in vaterländischer Tracht darstellen, der seine rechte Hand auf einem Schilde ruhen lässt, während die Linke
mit einem Spiess bewaffnet ist. Auf dem Schilde sollen die Worte stehen: XIX Kantone, und als Umschrift:
Schweizerische Eidgenossenschaft, sowie unter der Figur die Jahreszahl 1803. Mit Bezug auf die Landesfarben findet sich aus
der Mediationszeit keine ausdrückliche Bestimmung, in Wirklichkeit aber kamen das alteidgenössische Rot und Weiss wieder
in Gebrauch.
Als die Mediationsverfassung neuen Verhältnissen und einer andern Verfassung des schweizerische Bundes
Platz machen musste, wurde u. a. auch Siegel und Wappen geändert und das alteidgenössische weisse Kreuz im roten Feld wieder
zu Ehren gezogen. Den hierauf bezüglichen Tagsatzungsbeschluss von 1815 haben wir Eingangs dieses Abschnittes bereits erwähnt.
Während das Wappen seither nicht mehr abgeändert und durch den Bundesbeschluss von 1889 näher präzisiert
worden ist, sah man sich im Laufe des 19. Jahrhunderts noch zweimal zu einer Abänderung des eidgenössischen Staatssiegels
genötigt: zuerst infolge der Trennung des Kantons Basel
in zwei Halbkantone (1832) und dann durch die Neugestaltung des Neuenburger Kantonswappens,
in dessen rotes Feld auf Wunsch der Republikaner das von ihnen während ihres Kampfes gegen die Royalisten
getragene weisse Kreuz aufgenommen wurde.
Die Notwendigkeit der Orientierung auf einem in Bild und Bau so verwickelten und abwechslungsreichen Stück Erdoberfläche,
wie es die Alpen darstellen, hat zu einer grossen Anzahl von Einteilungsversuchen geführt, die aber erst
vom Ende des 18. und Anfang des 19. Jahrhunderts an auf wissenschaftlicher Grundlage zu fussen vermochten. Die Gliederung
des ganzen Alpensystems in Querzonen kommt für uns nur insoweit in Betracht, als für die morphologische Stellung der Schweizeralpen
notwendig ist.
«Entgegen der allgemein verbreiteten Annahme» ist,
wie Aug. Böhm nachgewiesen hat, die Zweiteilung älter als die Dreiteilung. Jene, die westliche und östliche Alpen unterschied,
stammt aus der Zeit, da der Gotthard noch als der Mittelpunkt und «Wurzelstock» der Alpen galt, von dem aus das ganze Gebirge
gegen O. und W. ausstrahlt. Die Dreiteilung der Alpen geht dagegen wahrscheinlich auf Karl Ritter zurück,
der Westliche Alpen (vom Mittelmeer bis zum Mont Blanc), Mittelalpen (bis zum Grossglockner) und Oestliche Alpen unterschied.
Während sich dieser Anschauung die Mehrzahl der spätern Geographen (neuestens noch Alfr. Hettner) anschlossen, griffen
die Geologen (und mit ihnen auch einige Geographen) auf die alte Zweiteilung zurück, indem sie die «Mittelalpen»
ausschieden und das Gebirge in «Westalpen» und «Ostalpen»
gliederten. Der erste, der diese Scheidung auf rein geologischer Grundlage vornahm, war E. von Mojsisovics (1873).
Ihm schloss sich eine ganze Phalanx von Gelehrten an, wie z. B. Böhm 1887, Diener
1891, H. Krollick 1893,
Sieger 1900, Partsch 1904, Philippson 1906, Sievers 1907 und L. Neumann 1909, die bloss über die scharfe Abgrenzung (Bernhardin,
Greina, Splügen) der beiden grossen Abschnitte unter sich nicht übereinstimmen. Am meisten Anklang hat diejenige Ansicht
gefunden, die die Westalpen von Savona bis zu der Linie Rheinthal (bis Reichenau)-Greina-Tessin-Langensee und die
Ostalpen von da bis nach Wien reichen lässt.
Für eine rein morphologische Betrachtung empfiehlt sich aber die Dreiteilung besser und zwar in folgender Weise: a)
Westalpen, von Savona bis zur Linie Arve-MontBlanc-Aostathal; b) Zentralalpen von da bis Reschenscheideck-Etschthal, und c)
Ostalpen, von da bis zur Donau bei Wien. Bei dieser Einteilung lassen sich folgende prinzipielle Unterschiede
zwischen den einzelnen Teilen erkennen: Die Westalpen bestehen aus einer Hauptkette;
sie ermangeln grosser Längsthäler,
sodass die Terrainformen vollständig von den Querthälern beherrscht werden. - Die Zentralalpen bilden im W. zwei und im
O. drei Parallelketten, zwischen die grosse Längsthäler ersten Ranges eingesenkt sind. - In den Ostalpen
endlich sehen wir, ebenfalls von O. nach W. an Zahl zunehmend, drei bis fünf unter sich parallele Ketten mit der entsprechenden
Anzahl von Längsthälern auftreten.
Die früheren Zeiten, denen ein Ueberblick über das gesamte Alpensystem noch nicht möglich war, begnügten sich mit einer
Gliederung in Längszonen. Anlass zur Unterscheidung besondrer Abschnitte gab der «prächtige,
firnschimmernde Gebirgszug» schon den Römern, von denen die Bezeichnungen der AlpesMaritimae, Cottiae, Graiae, Penninae,Lepontiae, Raeticae, Tridentinae, Carnicae, Noricae,Juliae und Pannonicae herstammen. Die schweizerischen Humanisten des
Mittelalters und der Renaissance übernahmen diese Gruppen in ihre Werke und fügten ihnen noch die SummaeAlpes an, so dass man zu Ende des 18. Jahrhunderts den auf Schweizerboden gelegenen Teil des Gebirges ganz allgemein
einteilte wie folgt: Graische Alpen (in Savoyen bis zum Grossen St. Bernhard), Penninische Alpen (vom Grossen St. Bernhard bis
zum Simplon), Lepontische Alpen (vom Simplon bis nach Graubünden),
RätischeAlpen (das Bündner Alpenland) und endlich
Summae Alpes, unter welchem Begriff der ganze Gebirgskomplex nördlich der Quellgebiete von Rhein und Rhone verstanden wurde.
Diese althergebrachten und durch den langen Gebrauch gleichsam «fossil»
gewordenen Benennungen leben (mit Ausnahme allerdings des Begriffes der «Summae
Alpes») in Schule und Volk heute noch vielfach fort und sind auch bei den modernen wissenschaftlichen
Geographen noch immer beliebt.
Nachdem durch Scheuchzer, Gruner und besonders Hor. Bén. de Saussure die ersten Grundlagen zu einer genauern topographisch-geologischen
Kenntnis des Alpengebirges gelegt worden waren, tauchten bald zahlreiche neue Einteilungsversuche auf, die sich gegen die
Mitte und im zweiten Drittel des 19. Jahrhunderts derart häuften, dass sie schliesslich, wie sich August
Böhm ausdrückt, «eine heillose Verwirrung und Unklarheit auf diesem Gebiete
herbeiführten». Zunächst dienten die altrömischen und mittelalterlichen Alpenabschnitte erster Ordnung manchen
Geographen, wie z. B. J. G. Ebel 1808, L. Schuch 1829, A. von Roon 1832, Cannabich 1834, Heinrich Berghaus
1839, W. Hoffmann 1862 und auch Karl Ritter (in seinen von A. Daniel 1863 herausgegebenen Vorlesungen über Europa), noch
als die Hauptfäden eines Einteilungsnetzes, in das sie dann in mannigfaltigster und meist auch plan- und systemloser Weise
ein buntes Flechtwerk von Unterabteilungen einwoben.
Die ersten Anfänge zu einer auf den innern Bau des Gebirges gegründeten Einteilung finden sich bei
Leopold von Buch 1802 (eine «primitive Zentralkette» und zwei dieselbe je im N.
und S. begleitende «Kalkketten»),
C. Ployer 1802 (eine «Haupt-Granitgebirgskette» und zwei zu beiden Seiten derselben streichende
«Kalkgebirge»),
J. G. Ebel 1808 («Uralpen» mit den «nördlichen»
und «südlichen Kalkalpen»). Es folgt, neben andern, der Zürcher Gerold Meyer von Knonau, der im ersten
Band seiner Erdkunde der schweizerischen Eidsgenossenschaft (2. Aufl., Zürich
1838) eine longitudinale Einteilung der Schweizeralpen
in ein «Urgebilde» und
¶
mehr
zwei dasselbe im N. und S. flankierende «Kalkgebilde» aufstellt, sowie
dem nördlichen Kalkgebilde noch das «Nagelfluegebirge» vorgelagert sein
lässt. H. Beitzke unterscheidet 1843 von W. nach O. erst drei, dann vier und endlich fünf «Gebirgsreihen».
Als eigentlicher «Begründer einer wissenschaftlichen Einteilung der Alpen» gilt aber erst Adolf Schaubach, der
in seinem einst vielbenutzten und noch lesenswerten Reisehandbuch Die deutschenAlpen 1845 zum erstenmal den Versuch einer
kritischen Einteilung des Gebirges in Zentral-, Nord- und Südalpen machte. 1863 unterschied der Engländer John Ball 17 Hauptgruppen
und innerhalb derselben 64 Distrikte oder Sektionen.
Einen mächtigen Schritt nach vorwärts taten dann der Berner Geologe Bernhard Studer und der österreichische
General Karl von Sonklar, jener mit seinem Aufsatz über die Orographie derSchweizer-Alpen (im Jahrbuch des S. A. C.1869 und
in Petermanns Mitteilungen1869), dieser mit verschiedenen Arbeiten, von denen für uns nur seine Einteilung der Schweizerund der DeutschenAlpen (in Petermanns Mitteilungen 1870) in Betracht fällt. Nachdem Studer in seiner
Geologie der Schweiz schon 1851 eine streng geologische Einteilung in eine «Mittelzone»
mit den «Zentralmassen» und zwei diese begleitende «Nebenzonen»
sedimentärer Gesteine gegeben hatte, auf welchem Wege ihm H. A. Berlepsch 1864 (und wieder 1875),
Ed. Desor 1865 und noch 1871 auch
J. Siegfried folgten, liess er 1869 den geologischen Gesichtspunkt ganz fallen, indem er hervorhob, «dass
die Orographie sich nicht zur Magd der Geologie hergeben, sondern ihre eigenen Wege
gehen müsse». Er zerlegt nun das schweizerische
Alpenland in die vier Hauptabschnitte Nord-, Süd-, West- und Ostalpen, während Sonklar, der die Schweizeralpen
in transversaler Hinsicht den «Mittelalpen» zuweist, zwischen den «mittleren
Zentralalpen», «mittleren Nordalpen» und «mittleren
Südalpen» unterscheidet.
Sonklar’s Klassifikation hat sich namentlich in Deutschland und Oesterreich rasch Bürgerrecht erworben, ist aber in der
Folge noch vielfach, namentlich von den Kartographen, modifiziert worden. Wer sich über die neuern und neuesten
Arten der gesamten Alpeneinteilung näher orientieren will, den verweisen wir auf die Arbeiten von A. Steinhauser 1876, Élisée
Reclus 1878, Otto Delitsch 1880, Hermann Wagner 1883, Ed. Richter 1885, Aug. Böhm 1887 (Einteilung der Ostalpen; mit reichhaltiger
Bibliographie), Friedr. Umlauft 1887, E. Levasseur 1889, E. Diener 1891 (Der Gebirgsbauder Westalpen),
Rob. Sieger 1900 (DieAlpen in der SammlungGöschen), J. Partsch 1904 (Mitteleuropa), A. Philippson 1906 (Europa. 2. Aufl.),
A. Hettner 1907 (Grundzüge der Länderkunde), W. Sievers 1907 (Allgemeine Länderkunde; kleine Ausgabe) und L. Neumann 1909 (Scobels
Geograph. Handbuch. 5. Aufl. 1. Band).
Einen sehr beachtenswerten, speziell schweizerischen Beitrag zu der so heiss umstrittenen Frage der Alpeneinteilung
haben uns 1896 A. Wäber und H. Dübi, die beiden Herausgeber der umgearbeiteten und ergänzten 2. Auflage von Gottlieb Studer’s
Werk UeberEisundSchnee, geboten. Ihre Gruppierung stützt sich im Wesentlichen zunächst auf diejenige, die G. Studer in
der
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[* 2] als Staat gewöhnlich Schweizerische Eidgenossenschaft genannt, liegt zwischen 45° 49' und 47° 49' nördl.
Br. und zwischen 5° 57' und 10° 29' östl. L. von Greenwich, grenzt im N. an Elsaß-Lothringen
[* 65] und Baden, im NO. an den Bodensee, im O. an Österreich und Liechtenstein, im S. an Italien und Frankreich,
im W. an Frankreich und hat einen Flächenraum von 41419,1 qkm, darunter 29684,7
qkm (71,7 Proz.) produktives
Land. (Hierzu eine Karte: Die Schweiz.) Die Grenzlinie, von der ein Fünftel durch Gewässer, fast drei Fünftel
durch Gebirge gebildet werden, ist 1737 km lang.
Oberflächengestaltung. Die S. ist zum größten Teil ein Bergland, und zwar namentlich in den Alpen, die
mit ihrer centralen Abteilung, der gewaltigsten und formenreichsten des ganzen Baues, der S. angehören. Diese nehmen den Süden,
Südosten und Osten, etwa 68 Proz. des Landes, ein und gliedern sich in mehrere große, durch Flußthäler und Einsattelungen
abgegrenzte Gruppen und Ketten (s. Westalpen), die ihren Knotenpunkt im Sankt Gotthard
[* 67] (s. d.) haben. Ihre
Gipfel erreichen im Voralpenland 1200-2500 m, in den Hochalpen bis über 4600 m Höhe.
Die Schneegrenze liegt durchschnittlich 2700 m hoch. Weit tiefer hinab (bis 1080 m, unterer Grindelwaldgletscher) steigen
aber die Gletscher (s. d.), deren die S. über 600 mit einer berechneten
Fläche von 1838,3 qkm (d. i. 4,5 Proz. der Gesamtoberfläche) zählt. Den Alpen gegenüber liegt ein schwächerer Gebirgszug,
der Jura, der den Westen, Nordwesten und Norden,
[* 68] etwa 12 Proz. der Oberfläche, erfüllt. Seine
Eigenart besteht in dem schmächtigern Aufbau schmaler, lang hingezogener Kämme, die schroff und steil
mit wenigen Vorsprüngen und ohne Vermittelung aus der Ebene aufsteigen; sie erreichen 700-1500, selten über 1600 m Höhe.
Nach Nordosten schließen sich flache Tafelländer an. An der Rhone unterhalb Genfs vereinigt, divergieren die beiden Gebirge
in ihrem weitern Verlauf; sie sind Glieder
[* 69] eines Gebirgssystems. Der Raum zwischen Alpen und Jura ist eine
verhältnismäßig flache Mulde, das Mittelland oder die Hochebene genannt, die sich vom Genfer See bis zum Bodensee erstreckt;
sie lehnt sich an die Voralpen ohne scharfe Abgrenzung an und flacht sich gegen den Jura hin allmählich zu einer durchschnittlich 440 m
hohen Ebene ab. Die breiten Rücken und Bergplatten dieses Landstriches, der ungefähr 20 Proz.
des Landes ausmacht, übersteigen selten 1000 m. Tiefland von weniger als 300 m Höhe findet sich nur an den Rheinufern unterhalb
der Aaremündung, am Tessin
unterhalb Biasca und in den Ufergeländen des Luganer Sees.
Bewässerung. Der St. Gotthard ist die centrale Wasserscheide des Landes. Von ihm gehen die bedeutendsten
schweiz. Flüsse
[* 70] aus und fallen nach allen vier Himmelsgegenden: der Rhein nach O., die Reuß
[* 71] nach N., die Rhône nach W.
und der Tessin
zum Po nach S. Die Gewässer der S. fließen der Nordsee, dem Mittel- und dem SchwarzenMeere zu
und gehören fünf Stromgebieten an. Das Gebiet des Rheins, etwa 70 Proz. des Flächenraums, umfaßt die nördl.
Abdachung; die größten schweiz. Nebenflüsse desselben sind die Thur und die Aare mit der Limmat und der Reuß, ferner die
Thièle (deutsch Zihl), in deren Seen sich die Gewässer der Alpen und
¶
mehr
des Juras vereinigen. Das Gebiet der Rhône (16,1 Proz.) liegt im SW.; dasjenige des Po (9,7 Proz.), dem der Tessin
zufließt, im
S. Zum Gebiet der Donau gehört das Engadin (4,1 Proz.) mit seinem Hauptstrom, dem Inn; zum Etschgebiet
das Münsterthal, beide im SO. des Kantons Graubünden.
In der Länge des Flußlaufes stehen
der Rhein mit 348 und die Aare mit 280 km obenan. Am Rhein und am Tessin
beteiligen sich die Gletscher mit je 2, am Inn mit über 9 Proz.,
an der Rhône, dem ausgesprochensten Gletscherwasser der S., mit nahezu 13 Proz. Die meisten größern
Flüsse entspringen aus Gletschern, haben ein starkes Gefälle und bilden im Oberlaufe Wasserfälle und
Stromschnellen.
Mit Ausnahme des Rheins (Stein-Schaffhausen) und der Broye (Murten-Neuenburger See) sind auch die größten, ihres reißenden
Laufs und ihrer zahlreichen Kiesbänke wegen, nur fürKähne und Flöße teilweise schiffbar. Dagegen bieten die zahlreichen
Seen (1343,2 qkm) gute Wasserstraßen. Große Seen von mehr als 500 qkm Oberfläche sind der Genfer See
(577,84 qkm) und der Bodensee mit Untersee (538,52), mittlere von mehr als 100 qkm der Neuenburger See, der Lago Maggiore und
der Vierwaldstätter See, kleinere von mehr als 20 qkm sind im Rheingebiet der Brienzer See und der Thuner See,
der Bieler See und der Murtensee, der Zuger See, der Walensee und der Züricher See, im Gebiet des Po der Luganer See. Außerdem
zählt die S. noch 14 Seen von 1 bis 20 qkm Fläche, 50 Seen von über 10 bis 100 ha. Die wenigen Kanäle dienen meist
zur Regulierung der Flußläufe und zur Entsumpfung; die wichtigsten sind der Linthkanal zwischen dem Walensee und dem Züricher See,
der Aarekanal, der die Aare in den Bieler See leitet, und die Korrektionskanäle der Rhône und des Rheins.
Klima. Die S. besitzt die gesamten klimatischen Stufen von der wärmern gemäßigten bis zur kalten Zone;
oft finden sich die schroffsten Gegenlätze dicht neben- und übereinander. Die wärmsten Gegenden sind die Niederungen der
ital. Schweiz (Jahresmittel 11-13° C.), das Unterwallis und der Ufersaum des obern Genfer Sees (Jahresmittel 10-10,5°).
In der Hochebene stellt sich die Jahrestemperatur auf 7-10°; in den Alpen sinkt sie bei etwa 2000 m Höhe
auf 0°. Das Klima des Juras ist etwas rauher als das der Alpengegenden gleicher Höhe. Die herrschenden Winde
[* 73] sind der Südwest,
der Föhn (s. d.) und die Bise (Nordost). Die Regenmenge, welche in der Hochebene 0,8 bis 1,1 m beträgt, steigt in den Alpen
stellenweise bis auf 1,7 m. Die Zahl der Regentage beträgt jährlich 130-160. Die S. ist ein gesundes
Land: nur wenige Sumpfgegenden und enge, tiefe Thäler mit feuchtwarmem Klima machen eine Ausnahme. (S. Alpen, Bd. 1, S. 441.)
Flora und Fauna. Nach der Höhe, durch die das organische Leben des Landes bedingt ist, lassen sich in der
S. fünf Stufen unterscheiden:
1) Die Hügelregion (bis 800 m), namentlich das Mittelland. Hier giebt es noch ziemlich viel Laubwald, namentlich
Eichen und Buchen, gleichzeitig aber auch Waldungen von Rot- undWeißtannen, ferner Lärchen, seltener Föhren; die Hügelregion
ist die Höhenstufe des Acker-, Obst- und Weinbaues; Mais und Weinrebe kommen in den mildesten Strichen vor,
letztere bis 550, im Waadtlande bis 800 m (im Wallis
selbst über 1000 m), ebenso Kastanien, zum Teil in ganzen Wäldern, in den
tiefern Teilen des TessinFeigen,
Orangen, Granaten
[* 74] und Mandelbäume.
2) In der Bergregion (bis 1200 m), welche die Hochthäler und Plateaus des Juras, die Bergrücken
und Kuppen der Hochebene und die mittlern Stufen der Alpenthäler umfaßt, überwiegt der Nadelwald. Obstbäume und Roggen
verschwinden allmählich, Hafer, Gerste und Kartoffeln finden sich noch, die Bergweiden nehmen überhand.
3) Zu der untern Alpenregion (bis 1800 m) gehören die höchsten Kämme des Juras, die Voralpen
und die großen Hochthäler der Alpen. Hier herrscht der Nadelwald und verliert sich der Bergahorn; vom Feldbau sind nur Spuren
vorhanden.
4) Die obere Alpenregion (bis 2600 m) besitzt nur in Graubünden
und Wallis
noch Waldbestände, sonst Alpweiden. Fast das einzige Holzgewächs
ist die Alpenrose; von Tieren kommen vor derAlpenhase, die Gemse, der Steinadler, Lämmergeier sowie einige
Reptilien.
5) In der Schneeregion oberhalb der Schneegrenze (über 2600 m) beschränkt sich die Vegetation auf Steinbrech, Enzian, Krüppelweiden
und einige blütenlose Pflanzen, Moose,
[* 75] Flechten
[* 76] und Schneealgen (roter Schnee). Aus der Alpenregion kommen noch hierher die
Schneekrähe, das Schneehuhn, der Steinfink und das Murmeltier.
Bevölkerung. Die Wohnbevölkerung, d. h. diejenigen Personen, welche zur Zeit der Zählung ihren dauernden oder doch gewöhnlichen
Aufenthalt in der S. hatten, betrug 1850: 2390116, 1860: 2510494, 1870: 2655001, 1880: 2831787, 1888: 2917754 (1417574 männl., 1500180
weibl.) E. Unter diesen waren 1782806 Ledige, 935632 Verheiratete, 187713
Verwitwete und 11603 Geschiedene. Dem Religionsbekenntnis nach waren 1716212 Protestanten, 1184164 Katholiken, 8069 Israeliten
und 9309 andern Bekenntnisses oder ohne Bekenntnis. Im Kanton geboren waren 2394931, in einem andern Kanton 336806, im Ausland
186017; Bürger ihrer Wohngemeinde waren 1338595, Bürger einer andern Gemeinde des Kantons 909358, Bürger eines andern Kantons
440151, Ausländer 229650. Der Muttersprache nach waren 2082855 Deutsche
[* 77] (meist alamann. Mundart), 634855 Franzosen (frankoprovençal.
Mundart), 155130 Italiener; 38357 sprachen romanisch und 6557 andere Sprachen.
Italienisch sind Tessin
und die zum Pogebiet gehörenden Thäler Graubündens; das Romanische ist auf Graubünden
beschränkt.
Die Zahl der bewohnten Häuser betrug (1888) 400121, der Haushaltungen 637835. Die ortsanwesende
(faktische) Bevölkerung betrug 1850: 2392740, 1860: 2507170, 1870: 2669147, 1880: 2846102, 1888: 2933334 (1426450 männl., 1506884
weibl.) E., d. i. eine Zunahme (1860-88) von 540594 Personen oder 22,6 Proz. und (1880-88) von 87232 Personen
oder 3 Proz.
Die Bevölkerung ist in einzelnen Berghütten und Bauernhöfen, Weilern, Dörfern, Flecken, Städtchen und Städten sehr ungleich
über das Land verteilt. Auf 1 qkm (Seen nicht mitgerechnet) treffen von der Wohnbevölkerung durchschnittlich 73, in Basel-Stadt¶
mehr
2060, in Graubünden
13 Bewohner. Am stärksten bevölkert ist die Hochebene, am schwächsten die Hochalpen, in denen die obersten Winterdörfer
bis zu 1200 m ansteigen (Juf im Avers 2133 m) und das Hospiz des Großen St. Bernhard (2472 m) sowie die meteorolog. Station
des Sentis (2500 m) die höchsten Winterwohnungen sind. Die Städte zeigen oft noch mittelalterlichen
Charakter; die Dörfer sind in der Hochebene meist stattliche, weitläufig angelegte, in den Alpen gewöhnlich eng zusammengedrängte
Häusergruppen.
In den Voralpen verteilt sich die Bevölkerung oft nach german. Sitte auf vereinzelte Gehöfte und bildet weit zerstreute Gemeinden,
deren Mittelpunkt nur durch die Kirche bezeichnet wird. Großstadt ist nur Zürich,
welches infolge der
Vereinigung der frühern Vororte (1893) 123147 (Wohnbevölkerung 121057) E. zählte. Von den 3185 Gemeinden sind daneben die
größten Basel
(70303 E.), Genf
(52638, mit 3 Ausgemeinden 80111 E.), Bern
(47150), Lausanne (34049), Chaux-de-Fonds (25835), St. Gallen
(27842) und Luzern
(20571 E.).
Die Wohnbevölkerung verteilt sich folgendermaßen auf die einzelnen Kantone:
Der Abstammung nach sind die deutschen SchweizerAlamannen, vielleicht mit geringer Beimischung von Burgundionen,
die italienischen und französischen Keltoromanen, jene mit Langobarden, diese mit Burgundionen vermischt. Die Romanen und
Ladiner Graubündens gelten als Nachkommen der alten Rhätier. Der Verschiedenheit der Abstammung und der Lebensbedingungen
entspricht die Verschiedenheit im Volkstypus. Schlanker Wuchs, dunkle Augen, schwarzes Haar,
[* 80] ins Bräunliche spielende Hautfarbe
und größere Lebhaftigkeit und Beweglichkeit unterscheiden im allgemeinen trotz vielfacher Vermischung immer noch den welschen
Schweizer von seinem blondhaarigen, helläugigen, breiter und stärker gebauten Volksgenossen alamann. Blutes. Im ganzen sind
die Schweizer ein gesunder und kräftiger Menschenschlag. Durch breiten, gedrungenen Wuchs zeichnet sich besonders die Landbevölkerung
der Gegenden mit vorherrschendem Ackerbau aus; die Hirten der Alpen sind schlanker gebaut.
Landwirtschaft. Von dem produktiven Lande (29684,7 qkm) entfallen 21290,9 qkm auf Acker-, Garten-, Wiesen- und Weidland, 8064,4
auf Waldfläche und 329,4 auf Rebland. Der hohe Anteil an Ackerland rührt daher, daß der breite Landstrich
zwischen Genfer See und entlang der Aare bis zum Bodensee und der größte Teil des Juragebietes zur Hügellandschaft gehören,
wo Acker-, Obst- und Weinbau bedeutend sind. Der Ackerbau liefert infolge starker Zunahme der Wiesenkultur auf Kosten der
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