Titel
* Schweiz.
Errata.
Die Tabelle Bd IV, S. 685 ist wie folgt zu korrigieren:
Reuss: Luzern. | 2254 | 0 | - | 5 | 316 | 95 | 311 | 811 |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Kleine Emme: Emmenbrücke. | 478 | 0 | - | 1 | 7.5 | 22.7 | 88.3 | 555 |
Zum Bild unten auf der Seite 689, Bd IV ist zu lesen: Vereinigung des Finsteraargletschers mit dem Lauteraargletscher.
Bd IV, S. 697, Sp. I, Zeile 14 lies: im Jahre 1356. - Bd IV, S. 706, Tabelle. Die Ziffern der Spalten 7 und 8, Zeile 21, 22, 23 sind umzustellen:
43 | 140 |
---|---|
84 | 131 |
86 | 131 |
Bd V, S. 16, Linie 8 und 9 unter der Tabelle ist zu lesen 1903... 835; 1904... 781.
Bd V, S. 110. Der Bibliographie ist beizufügen: Aloïs Lütolf: Die Schweiz
ergarde in
Rom, ihre Bedeutung
und Wirkung im 16. Jahrhundert. Aus den Quellen. Einsiedeln
und New York 1859. 121
Seiten mit Illustrationen.
Bd V, S. 211. Tabelle der Schweiz
erischen Eisenbahnen, 1. Spalte, Zeilen 8 und 9 ist zu streichen: Strassenbahnen.
Seite 220. Karte der Bundesbahnen nach Kreisen: der II. Kreis hat seinen Sitz in Basel und nicht in Bern.
Allgemeine Betrachtungen. (I.)
Wappen.
Das Wappen der Schweiz
wurde durch einen von beiden eidgenössischen Räten unterm angenommenen Bundesbeschluss
wie folgt festgesetzt:
«Das Wappen der Eidgenossenschaft ist im roten Felde ein aufrechtes, freistehendes weisses Kreuz, dessen unter sich gleiche Arme je einen Sechsteil länger als breit sind.»
Zu jener Zeit wurde über die Form des Kreuzes lebhaft diskutiert, und zwar hauptsächlich wegen der Anfertigung von neuen Bataillonsfahnen. Im Jahr 1815 hatte zwar die Tagsatzung das Wesen des Wappens derart festgesetzt, dass es ein weisses Kreuz im roten Felde darstellen sollte; über die genauere Gestaltung dieses Wappenbildes lässt der Wortlaut des betr. Beschlusses dagegen Spielraum genug für verschiedene Auslegung. Es ist darin weder gesagt, dass das Kreuz ein aufrechtes und freistehendes sein soll, noch welche Proportionen die Arme desselben haben sollten. Aus diesem Mangel sind denn auch die Kontroversen entsprungen, die eine gewisse Unsicherheit und Verwirrung in die Sache gebracht haben.
Die amtliche Praxis selbst war in Handhabung des Beschlusses hinsichtlich des Wappenbildes keine gleichmässige. Darin freilich waltete gleich von Anfang an keine Differenz, dass das Kreuz ein aufrechtes, gleicharmiges und freistehendes, d. h. die Schildränder nicht berührendes sein soll; umsomehr aber bekämpften sich die Meinungen über die Grössenverhältnisse der vier Kreuzesarme. Während die auf Grund des Tagsatzungsbeschlusses noch im Jahr 1815 oder bald nachher (vom Stempelschneider Heinrich Aberli in Winterthur) angefertigten offiziellen Siegel, sowie die in den Jahren 1826 ff. geprägten kantonalen Konkordatsmünzen die Arme des Kreuzes ganz genau 1/6 länger als breit darstellen, kam im Verlaufe der spätern Zeit die Vorstellung auf, das Kreuz müsse aus einer Komposition von fünf gleich grossen Quadraten bestehen. Dieser letztern Anschauung huldigte dann die Praxis, auch die offizielle, mehr und mehr, bis durch ein anlässlich der Erstellung des Wappenzyklus für die Fenster des Ständeratssaales vom Bundesrat eingeholtes Gutachten die ganze Frage wieder neu aufgerollt wurde und darüber ein animierter Widerstreit der Meinungen entstand. Um dieser lästigen Unsicherheit ein Ende zu machen, erliess nun am der Bundesrat eine Botschaft «betreffend das eidgenössische Wappen», die dann, trotz einer aus den Kantonen Thurgau und Neuenburg eingegangenen Petition, welche das quadratische Kreuz angenommen wissen wollte, von den eidgenössischen Räten, wie bereits erwähnt, noch im gleichen Jahr unverändert zum Bundesbeschluss erhoben worden ist.
Dass das Kreuz, ohne Zweifel als christlich-religiöses Symbol, schon in früherer Zeit bei den Eidgenossen auf ihren Kriegszügen als gemeinschaftliches Abzeichen zur Verwendung kam, kann aus den Verhandlungen eidgenössischer Tagsatzungen vielfach konstatiert werden. (Die Sage will, dass König Rudolf von Habsburg im 13. Jahrhundert den Schwyzern zur Belohnung für ihre Tapferkeit bei der Belagerung von Besançon das Kreuz als Feldzeichen verlieh. Es wird ferner berichtet, dass das rote Banner mit dem weissen Kreuz zum erstenmal in der Schlacht bei Laupen (1339) erschien, und zwar als Sammelzeichen für die Leute aus den Waldstätten. Es kommt dem Kanton Schwyz demnach die doppelte Ehre zu, der Eidgenossenschaft sowohl seinen Namen als auch sein Wappen gegeben zu haben.)
Die erste darauf bezügliche Erwähnung enthält der Abschied der Tagsatzung in Luzern vom wo sich die Eidgenossen in einer Rechtfertigungschrift an die Churfürsten des heiligen römisches Reiches gegen die erhobene Anschuldigung verteidigen, sie hätten im alten Zürichkrieg ihre «Heerzeichen vorna anders denn hinden in Nöten gemachet»; es werde sich aber mit der Wahrheit nicht erfinden, «dz wir unsere Heerzeichen je geendret haben». Dass unter dem «Heerzeichen» das weisse Kreuz gemeint ist, weiss man aus anderweitigen zeitgenössischen Nachrichten, so namentlich dem bekannten österreichischen Schmählied auf die Eidgenossen, wonach sie im Gefecht bei St. Jakob an der Sihl zweierlei, rote und weisse, Kreuze getragen hätten (das rote Kreuz war das Feldzeichen der Oesterreicher). Die betreffende Stelle lautet nach Tschudi’s Chronik also:
"Als mit den schnöden Schwitzeren, | |
Davon ich üch singen will, | |
Si trugend zweierlei Crützeren, | |
Ze Zürich an der Sil, | |
Hinden wiss und vornen rot, | |
Das bracht die frommen Zürcher | |
In semlich grosse Not." |
Ferner wird von der Tagsatzung, die am in Luzern versammelt war, betreffend die Bewilligung von 6000 Söldnern in französischen Dienst unter anderm bestimmt: Jedermann solle ziehen unter seiner Stadt oder seines Landes Fähnlein, wie solches hergekommen, «doch dz jedermann in sim Venly ein wiss Krüz mach, das sig gemeinen Eidgenossen noch bishar wol erschossen». Aehnliche Tagsatzungsbeschlüsse und Abschiede kennen wir aus den nächstfolgenden Jahren noch mehrfach.
Als nach der Glaubenstrennung die fünf katholischen Orte auf einer Separatkonferenz zu Luzern am bezüglich des auf katholischer Seite zu verwendenden Feldzeichens beratschlagten, wurde festgestellt, es sei das alte Zeichen, nämlich ein weisses Kreuz, beizubehalten, daneben aber ein Schlüssel oder eine weisse Schlinge quer anzubringen. Ferner ist im Jahr 1540 bei Anlass eidgenössischer Hilfeleistung an die verbündete Stadt Rottweil von der in Baden versammelten Tagsatzung für die eidgenössische Hilfsmannschaft eine besondere Ordonnanz aufgestellt worden, die u. a. besagt: für diese Hilfsmannschaft soll ein rotes Fähnlein mit einem weissen, geraden (aufrechten) Kreuz gemacht und aufgerichtet werden. Hier erscheint zum erstenmal in bestimmt vorgeschriebener Weise der Gebrauch einer selbständigen eidgenössischen Fahne mit dem weissen Kreuz im roten Felde ohne kantonales Beiwerk, und überhaupt fällt in diese Zeit die Fixierung der Vorstellung eines besondern eidgenössischen Kreuzes.
Die wappenmässige Repräsentation der Eidgenossenschaft als Ganzes geschah damals durch die Zusammengruppierung der Wappen
aller einzelnen konföderierten Orte rings um ein
Kreuz. So z. B. auf der grossen goldenen Medaille, welche der berühmte
Zürcher Goldschmied Hans Stampfer im Jahr 1547 auf Bestellung der Tagsatzung anfertigte und die zu einem
Patengeschenk für eine französische Prinzessin bestimmt war. Auch die noch erhaltenen Regimentssiegel der Schweiz
ertruppen
in
¶
mehr
französischem Dienst sind in ähnlicher Weise komponiert, tragen aber ferner noch die französischen Lilien.
Aus diesen Anfängen entstand aber bei dem losen Gefüge des eidgenössischen Gemeinwesens dennoch weder ein eigenes und eigentümliches Wappen, noch ein besonderes Siegel für die Gesamtheit des eidgenössischen Staatskörpers vor dessen Zusammenbruch im Jahr 1798. Erst als in diesem Jahre der helvetische Einheitsstaat entstanden war, bildeten die eidgenössischen Farben, bezw. das eidgenössische Wappen, sowie das eidgenössische Siegel den Gegenstand besonderer gesetzgeberischer Erlasse. Am bestimmten die gesetzgebenden Räte als Farbe für die helvetische Nationalkokarde Grün, Rot und Gelb, und unterm 12. Mai wurde bezüglich des Staatssiegels verordnet: Wilhelm Tell, dem sein Knabe den Apfel am Pfeil überreicht, soll das Symbol des Siegels der helvetischen Republik sein.
Die Siegelumschrift soll lauten: Helvetische Republik. Dieses einheitliche Wappen und Siegel verschwand indessen zugleich
mit dem Einheitsstaate schon im Jahr 1803, aber nur, um durch ein anderes ersetzt zu werden. Am beschloss
nämlich die durch die Mediationsverfassung wieder hergestellte Tagsatzung folgendes: Das eidgenössische Siegel soll einen
alten Schweizer
in vaterländischer Tracht darstellen, der seine rechte Hand auf einem Schilde ruhen lässt, während die Linke
mit einem Spiess bewaffnet ist. Auf dem Schilde sollen die Worte stehen: XIX Kantone, und als Umschrift:
Schweizerische Eidgenossenschaft, sowie unter der Figur die Jahreszahl 1803. Mit Bezug auf die Landesfarben findet sich aus
der Mediationszeit keine ausdrückliche Bestimmung, in Wirklichkeit aber kamen das alteidgenössische Rot und Weiss wieder
in Gebrauch.
Als die Mediationsverfassung neuen Verhältnissen und einer andern Verfassung des schweizerische Bundes Platz machen musste, wurde u. a. auch Siegel und Wappen geändert und das alteidgenössische weisse Kreuz im roten Feld wieder zu Ehren gezogen. Den hierauf bezüglichen Tagsatzungsbeschluss von 1815 haben wir Eingangs dieses Abschnittes bereits erwähnt. Während das Wappen seither nicht mehr abgeändert und durch den Bundesbeschluss von 1889 näher präzisiert worden ist, sah man sich im Laufe des 19. Jahrhunderts noch zweimal zu einer Abänderung des eidgenössischen Staatssiegels genötigt: zuerst infolge der Trennung des Kantons Basel in zwei Halbkantone (1832) und dann durch die Neugestaltung des Neuenburger Kantonswappens, in dessen rotes Feld auf Wunsch der Republikaner das von ihnen während ihres Kampfes gegen die Royalisten getragene weisse Kreuz aufgenommen wurde.
[Ch. Jacot Guillarmod.]
Bodengestalt. (Ii.)
Geschichtliches über die Einteilung der Alpen.
Die Notwendigkeit der Orientierung auf einem in Bild und Bau so verwickelten und abwechslungsreichen Stück Erdoberfläche, wie es die Alpen darstellen, hat zu einer grossen Anzahl von Einteilungsversuchen geführt, die aber erst vom Ende des 18. und Anfang des 19. Jahrhunderts an auf wissenschaftlicher Grundlage zu fussen vermochten. Die Gliederung des ganzen Alpensystems in Querzonen kommt für uns nur insoweit in Betracht, als für die morphologische Stellung der Schweizeralpen notwendig ist.
«Entgegen der allgemein verbreiteten Annahme» ist, wie Aug. Böhm nachgewiesen hat, die Zweiteilung älter als die Dreiteilung. Jene, die westliche und östliche Alpen unterschied, stammt aus der Zeit, da der Gotthard noch als der Mittelpunkt und «Wurzelstock» der Alpen galt, von dem aus das ganze Gebirge gegen O. und W. ausstrahlt. Die Dreiteilung der Alpen geht dagegen wahrscheinlich auf Karl Ritter zurück, der Westliche Alpen (vom Mittelmeer bis zum Mont Blanc), Mittelalpen (bis zum Grossglockner) und Oestliche Alpen unterschied.
Während sich dieser Anschauung die Mehrzahl der spätern Geographen (neuestens noch Alfr. Hettner) anschlossen, griffen die Geologen (und mit ihnen auch einige Geographen) auf die alte Zweiteilung zurück, indem sie die «Mittelalpen» ausschieden und das Gebirge in «Westalpen» und «Ostalpen» gliederten. Der erste, der diese Scheidung auf rein geologischer Grundlage vornahm, war E. von Mojsisovics (1873). Ihm schloss sich eine ganze Phalanx von Gelehrten an, wie z. B. Böhm 1887, Diener 1891, H. Krollick 1893, Sieger 1900, Partsch 1904, Philippson 1906, Sievers 1907 und L. Neumann 1909, die bloss über die scharfe Abgrenzung (Bernhardin, Greina, Splügen) der beiden grossen Abschnitte unter sich nicht übereinstimmen. Am meisten Anklang hat diejenige Ansicht gefunden, die die Westalpen von Savona bis zu der Linie Rheinthal (bis Reichenau)-Greina-Tessin-Langensee und die Ostalpen von da bis nach Wien reichen lässt.
Für eine rein morphologische Betrachtung empfiehlt sich aber die Dreiteilung besser und zwar in folgender Weise: a) Westalpen, von Savona bis zur Linie Arve-Mont Blanc-Aostathal; b) Zentralalpen von da bis Reschenscheideck-Etschthal, und c) Ostalpen, von da bis zur Donau bei Wien. Bei dieser Einteilung lassen sich folgende prinzipielle Unterschiede zwischen den einzelnen Teilen erkennen: Die Westalpen bestehen aus einer Hauptkette;
sie ermangeln grosser Längsthäler, sodass die Terrainformen vollständig von den Querthälern beherrscht werden. - Die Zentralalpen bilden im W. zwei und im O. drei Parallelketten, zwischen die grosse Längsthäler ersten Ranges eingesenkt sind. - In den Ostalpen endlich sehen wir, ebenfalls von O. nach W. an Zahl zunehmend, drei bis fünf unter sich parallele Ketten mit der entsprechenden Anzahl von Längsthälern auftreten.
Die früheren Zeiten, denen ein Ueberblick über das gesamte Alpensystem noch nicht möglich war, begnügten sich mit einer Gliederung in Längszonen. Anlass zur Unterscheidung besondrer Abschnitte gab der «prächtige, firnschimmernde Gebirgszug» schon den Römern, von denen die Bezeichnungen der Alpes Maritimae, Cottiae, Graiae, Penninae, Lepontiae, Raeticae, Tridentinae, Carnicae, Noricae, Juliae und Pannonicae herstammen. Die schweizerischen Humanisten des Mittelalters und der Renaissance übernahmen diese Gruppen in ihre Werke und fügten ihnen noch die Summae Alpes an, so dass man zu Ende des 18. Jahrhunderts den auf Schweizerboden gelegenen Teil des Gebirges ganz allgemein einteilte wie folgt: Graische Alpen (in Savoyen bis zum Grossen St. Bernhard), Penninische Alpen (vom Grossen St. Bernhard bis zum Simplon), Lepontische Alpen (vom Simplon bis nach Graubünden), Rätische Alpen (das Bündner Alpenland) und endlich Summae Alpes, unter welchem Begriff der ganze Gebirgskomplex nördlich der Quellgebiete von Rhein und Rhone verstanden wurde. Diese althergebrachten und durch den langen Gebrauch gleichsam «fossil» gewordenen Benennungen leben (mit Ausnahme allerdings des Begriffes der «Summae Alpes») in Schule und Volk heute noch vielfach fort und sind auch bei den modernen wissenschaftlichen Geographen noch immer beliebt.
Nachdem durch Scheuchzer, Gruner und besonders Hor. Bén. de Saussure die ersten Grundlagen zu einer genauern topographisch-geologischen Kenntnis des Alpengebirges gelegt worden waren, tauchten bald zahlreiche neue Einteilungsversuche auf, die sich gegen die Mitte und im zweiten Drittel des 19. Jahrhunderts derart häuften, dass sie schliesslich, wie sich August Böhm ausdrückt, «eine heillose Verwirrung und Unklarheit auf diesem Gebiete herbeiführten». Zunächst dienten die altrömischen und mittelalterlichen Alpenabschnitte erster Ordnung manchen Geographen, wie z. B. J. G. Ebel 1808, L. Schuch 1829, A. von Roon 1832, Cannabich 1834, Heinrich Berghaus 1839, W. Hoffmann 1862 und auch Karl Ritter (in seinen von A. Daniel 1863 herausgegebenen Vorlesungen über Europa), noch als die Hauptfäden eines Einteilungsnetzes, in das sie dann in mannigfaltigster und meist auch plan- und systemloser Weise ein buntes Flechtwerk von Unterabteilungen einwoben.
Die ersten Anfänge zu einer auf den innern Bau des Gebirges gegründeten Einteilung finden sich bei Leopold von Buch 1802 (eine «primitive Zentralkette» und zwei dieselbe je im N. und S. begleitende «Kalkketten»),
C. Ployer 1802 (eine «Haupt-Granitgebirgskette» und zwei zu beiden Seiten derselben streichende «Kalkgebirge»),
J. G. Ebel 1808 («Uralpen» mit den «nördlichen» und «südlichen Kalkalpen»). Es folgt, neben andern, der Zürcher Gerold Meyer von Knonau, der im ersten Band seiner Erdkunde der schweizerischen Eidsgenossenschaft (2. Aufl., Zürich 1838) eine longitudinale Einteilung der Schweizeralpen in ein «Urgebilde» und ¶
mehr
zwei dasselbe im N. und S. flankierende «Kalkgebilde» aufstellt, sowie dem nördlichen Kalkgebilde noch das «Nagelfluegebirge» vorgelagert sein lässt. H. Beitzke unterscheidet 1843 von W. nach O. erst drei, dann vier und endlich fünf «Gebirgsreihen». Als eigentlicher «Begründer einer wissenschaftlichen Einteilung der Alpen» gilt aber erst Adolf Schaubach, der in seinem einst vielbenutzten und noch lesenswerten Reisehandbuch Die deutschen Alpen 1845 zum erstenmal den Versuch einer kritischen Einteilung des Gebirges in Zentral-, Nord- und Südalpen machte. 1863 unterschied der Engländer John Ball 17 Hauptgruppen und innerhalb derselben 64 Distrikte oder Sektionen.
Einen mächtigen Schritt nach vorwärts taten dann der Berner Geologe Bernhard Studer und der österreichische General Karl von Sonklar, jener mit seinem Aufsatz über die Orographie der Schweizer-Alpen (im Jahrbuch des S. A. C. 1869 und in Petermanns Mitteilungen 1869), dieser mit verschiedenen Arbeiten, von denen für uns nur seine Einteilung der Schweizer und der Deutschen Alpen (in Petermanns Mitteilungen 1870) in Betracht fällt. Nachdem Studer in seiner Geologie der Schweiz schon 1851 eine streng geologische Einteilung in eine «Mittelzone» mit den «Zentralmassen» und zwei diese begleitende «Nebenzonen» sedimentärer Gesteine gegeben hatte, auf welchem Wege ihm H. A. Berlepsch 1864 (und wieder 1875),
Ed. Desor 1865 und noch 1871 auch J. Siegfried folgten, liess er 1869 den geologischen Gesichtspunkt ganz fallen, indem er hervorhob, «dass die Orographie sich nicht zur Magd der Geologie hergeben, sondern ihre eigenen Wege gehen müsse». Er zerlegt nun das schweizerische Alpenland in die vier Hauptabschnitte Nord-, Süd-, West- und Ostalpen, während Sonklar, der die Schweizeralpen in transversaler Hinsicht den «Mittelalpen» zuweist, zwischen den «mittleren Zentralalpen», «mittleren Nordalpen» und «mittleren Südalpen» unterscheidet.
Sonklar’s Klassifikation hat sich namentlich in Deutschland und Oesterreich rasch Bürgerrecht erworben, ist aber in der Folge noch vielfach, namentlich von den Kartographen, modifiziert worden. Wer sich über die neuern und neuesten Arten der gesamten Alpeneinteilung näher orientieren will, den verweisen wir auf die Arbeiten von A. Steinhauser 1876, Élisée Reclus 1878, Otto Delitsch 1880, Hermann Wagner 1883, Ed. Richter 1885, Aug. Böhm 1887 (Einteilung der Ostalpen; mit reichhaltiger Bibliographie), Friedr. Umlauft 1887, E. Levasseur 1889, E. Diener 1891 (Der Gebirgsbau der Westalpen), Rob. Sieger 1900 (Die Alpen in der Sammlung Göschen), J. Partsch 1904 (Mitteleuropa), A. Philippson 1906 (Europa. 2. Aufl.), A. Hettner 1907 (Grundzüge der Länderkunde), W. Sievers 1907 (Allgemeine Länderkunde; kleine Ausgabe) und L. Neumann 1909 (Scobels Geograph. Handbuch. 5. Aufl. 1. Band).
Einen sehr beachtenswerten, speziell schweizerischen Beitrag zu der so heiss umstrittenen Frage der Alpeneinteilung haben uns 1896 A. Wäber und H. Dübi, die beiden Herausgeber der umgearbeiteten und ergänzten 2. Auflage von Gottlieb Studer’s Werk Ueber Eis und Schnee, geboten. Ihre Gruppierung stützt sich im Wesentlichen zunächst auf diejenige, die G. Studer in der ¶