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Frankreich auf blos 16%, in Italien auf 20%, in Deutschland auf 26% und in Oesterreich endlich auf 33%.
Von den 4146870 ha Fläche der ganzen Schweiz
sind somit volle 878489 ha mit
Wald bedeckt. Dieser gehört zum grössten Teil
(67%) einzelnen Gemeinden oder Korporationen, welches Verhältnis in unseren Nachbarstaaten bei weitem
nicht erreicht wird; 28,5% sind Privatwald und blos 4,5% gehören dem Staat (d. h. den einzelnen Kantonen).
Das Flächenverhältnis zwischen Staats-, Gemeinde- und Privatwaldungen schwankt übrigens in den verschiedenen einzelnen Kantonen ziemlich stark, wie dies aus folgender Tabelle ersichtlich ist:
Heutige Waldfläche der Schweiz
und einzelner Kantone.
(Mitgeteilt von Forstinspektor H. Badoux).
Kantone | Staatswald | Gemeindewald | Privatwald | Total | |||
---|---|---|---|---|---|---|---|
ha | % | ha | % | ha | % | ha | |
Zürich | 2246 | 4.8 | 19393 | 41.4 | 25221 | 53.8 | 46860 |
Bern | 3106 | 8.5 | 79438 | 51.9 | 60574 | 39.6 | 153118 |
Luzern | 472 | 1.5 | 6162 | 19.7 | 24569 | 78.8 | 31203 |
Uri | 75 | 0.5 | 10100 | 89.0 | 1210 | 10.5 | 11385 |
Freiburg | 3279 | 10.6 | 15126 | 49.0 | 12454 | 40.4 | 30859 |
St. Gallen | 982 | 2.4 | 24136 | 59.3 | 15603 | 38.3 | 40721 |
Graubünden | 265 | 0.2 | 116900 | 89.3 | 13200 | 10.5 | 130365 |
Tessin | 0 | 0 | 52630 | 76.0 | 16616 | 24.0 | 69246 |
Waadt | 8207 | 10.0 | 51954 | 62.7 | 22784 | 27.3 | 82945 |
Wallis | 0 | 0 | 72611 | 94.3 | 4450 | 5.7 | 77061 |
Neuenburg | 1933 | 8.4 | 11097 | 48.3 | 9938 | 43.3 | 22968 |
Schaffhausen | 1909 | 16.0 | 8126 | 68.3 | 1890 | 15.7 | 11925 |
Schweiz: |
38163 | 4.5 | 587335 | 67.0 | 252991 | 28.5 | 878489 |
.
Davon entfallen auf Schutzwald | 666739 |
Davon entfallen auf Nichtschutzwald | 211750 |
Total | 878489 |
Wallis, Tessin, Graubünden und Uri haben somit keine oder fast keine Staatswaldungen. Den grössten Prozentsatz an Gemeindewaldungen hat Wallis mit 91, 3% und den grössten Prozentsatz an Privatwaldungen Luzern mit 78,8%.
Mit Bezug auf die vertikale Verbreitung unserer Wälder beobachtet man je nach den einzelnen Lagen und nach der Exposition ziemlich bedeutende Schwankungen. Folgendes sind nach Ed. Imhof die obersten Waldgrenzen: Wallis und Engadin 2100-2200 m, Tessin und Graubünden 1800-2000 m, südliche Hochalpen 2050 m, nördliche Hochalpen 1800 m, Voralpen 1650 m, Jura 1500 m. Die in den meisten Fällen die Waldgrenze bildenden Bäume sind im Wallis, Tessin und Engadin die Lärche und die Arve, im Jura und den Nordalpen (inkl. Nordbünden) dagegen die Fichte. Am Crêt de la Neige im westlichen Jura steigt die Föhre in lichten Gruppen bis zum Gipfel (1723 m) hinauf, und auch der 1550 m übertreffende Gipfel der Aiguilles de Baulmes ist noch bewaldet. Der Höhenunterschied zwischen der Waldgrenze am Monte Rosamassiv (2250 m; höchster Betrag) und am Säntis (1550 m; tiefster Betrag) erreicht volle 700 m; zwischen der Nord- und der Südflanke der Alpen beträgt der Unterschied im Durchschnitt 100 m.
Ziemlich genau wird die obere Waldgrenze in den verschiedenen Teilen der Schweiz
durch die Schneegrenze bestimmt, unter welcher
sie sich je nach den einzelnen Gebieten um 700-1000 m oder im Mittel um 850 m hält. Dies veranschaulichen
mit aller wünschenswerten Deutlichkeit die hier beigegebene Darstellung Imhofs über «die
durchschnittliche Höhenlage der
Wald- und Schneegrenze in den Schweiz
eralpen», sowie die Karte Imhofs über «die
Waldisohypsen der Schweiz»
und Jegerlehner's Karte der «Linien gleicher
Höhenlage der klimatischen Schneegrenze (Isochionen) in der Schweiz»
.
Allgemein gesprochen, finden wir die ausgedehntesten Wälder und
zusammenhängendsten Waldgebiete im
Jura. Am besten bewaldet
sind der Kanton Schaffhausen
und die fast ganz im
Jura gelegenen Kantone Solothurn,
Neuenburg
und Basel Land.
Am schwächsten bewaldet sind Genf,
Uri
und Basel Stadt,
welche
Holz einführen müssen,
während die Alpenkantone Graubünden,
Wallis
und Obwalden
Holz über ihren Bedarf produzieren. Doch genügt auch diese Ueberproduktion dem gesamten Holzverbrauch
der Schweiz
noch bei weitem nicht, indem unser Land z. B. während des Zeitraumes 1896-1901 im Mittel jährlich für 17 Millionen
Fr.
Holz (Brennholz,
Bauholz und Erzeugnisse der Holzindustrie) eingeführt hat. 1904 betrug die Einfuhr 26 Mill.
Fr.
Die Angaben über den durchschnittlichen Zuwachs der Waldungen in der Schweiz
genügen noch lange nicht, um eine etwas genauere
Schätzung des möglichen Ertrages zu gestatten. Immerhin hat man überall da, wo solche Angaben vorhanden sind und einem
rationellen Betrieb zu Grunde gelegt werden, eine hohe Rendite konstatiert, die des öftern diejenige
der Wälder in unsern Nachbarstaaten übersteigt. So erreicht der Ertrag der Gemeindewaldungen von
Aarau,
Lenzburg und St. Gallen
durchschnittlich 9 m3
pro Hektare und derjenige der städtischen Waldungen von Zürich
und
Winterthur rund 8 m3 pro ha. Eine von Elias Landolt, Professor
an der eidgen. Forstschule, anlässlich der Landesausstellung von 1883 vorgenommene annähernde Schätzung stellte fest,
dass die schweiz
erischen Waldungen im Ganzen etwa 33 Millionen m3
Holz lieferten, was einem durchschnittlichen Ertrag von
rund 3,5 m3 pro ha entspricht. Es besteht kein Zweifel, dass diese Zahlen seit dem Inkrafttreten der neuen eidgenössischen
und kantonalen Forstgesetzgebung sich fühlbar gehoben haben müssen.
Die Holzpreise werden natürlich durch eine Reihe von verschiedenartigen Umständen (Qualität des Holzes, Holzarten, Lage der einzelnen Wälder, Transportpreise, Bewirtschaftungsverhältnisse etc.) beeinflusst, doch kann man sagen, dass sie seit den letzten 50 Jahren mit Ausnahme einiger zeitweiser Krisen allgemein in die Höhe gegangen sind. 1861 betrugen die Durchschnittspreise für den m3 Werkholz: Nadelholz 25½ Fr., Eichenholz 37 Fr. und Buchenholz 25 Fr.;
1876 erreichten sie mit 36½, 44½ und 33½ Fr. ihr Maximum, während sie 1899 nach einem fühlbaren Rückgang wieder auf 34 Fr. für Nadelholz, 47½ Fr. für Eichenholz und 31 Fr. für Buchenholz standen.
In den Waldungen der Stadt
Lausanne sind 1905 pro
m3 folgende Preise erzielt worden: Tannenholz Fr. 23,40; Eichenholz Fr. 60; Buchenholz Fr. 25,70. In der deutschen Schweiz
(speziell Zürich
und
Winterthur) sind die Preise im Allgemeinen merklich höher als in der welschen Schweiz.
Alle diese Preise
sind wesentlich höher als die während der letzten Jahre in Deutschland gezahlten Durchschnittspreise (Nadelholz im Maximum
25-30 Fr). Dank diesen Preislagen hat der Bruttoertrag gewisser Waldungen eine für die Hektare anderswo nicht bekannte
Höhe
erreicht. So ergeben die städtischen Waldungen von
Aarau einen durchschnittlichen Bruttoertrag von 175 Fr. pro ha
und diejenigen von Zürich,
Murten und
Winterthur einen solchen von 150 Fr. 1905 ist in den Stadtwaldungen von
Winterthur der Bruttoertrag
pro Hektare sogar bis auf 187 Fr. gestiegen. Diese Zahlen sind offenbar Ausnahmen, doch weisen die gesamten Staatswaldungen
des
Aargaues und von Zürich
immer noch einen Bruttoertrag von 100 Fr. pro ha auf, während dieser für die reichsten
Staatswaldungen Deutschlands kaum die Summe von 70 Fr. pro ha übersteigt. Im
Jura und in den
Alpen ist der Ertrag natürlich
geringer und hält sich zwischen 40 und 60 Fr.
Eidgenössische Forstgesetzgebung.
Eine solche existiert seit kaum mehr als 30 Jahren. Sie fand ihren ersten Eingang in die Bundesverfassung von 1874, deren Artikel 24 dem Bund das Recht der Oberaufsicht über die Wasser- und Waldpolizei des Alpengebietes, und zwar speziell über alle die Korrektion und Verbauung der Wildbäche, sowie die Wiederaufforstung ihrer Sammelgebiete betreffenden Fragen, zusprach. Das die eidgenössische Intervention in diesen Sachen festlegende Gesetz trat 1876 in Kraft, und 1897 wurde die Beschränkung der Bundesrechte auf ¶
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das Alpengebiet dadurch aufgehoben, dass man die Bestimmungen des Gesetzes von 1876 seit 1898 vorläufig auf das ganze Land ausdehnte. Es folgte das Bundesgesetz von 1902, das der Eidgenossenschaft das Recht der Oberaufsicht über die Forstpolizei der ganzen Schweiz wahrt und diese noch ganz besonders auf die Schutz- oder Bannwaldungen ausdehnt, die in von Wildbächen und Lawinen bedrohten Gebieten stehen. Neben den Subventionen, die er an Schutzbauten und Aufforstungen leistet, unterstützt der Bund die Kantone auch noch bei der Ausbildung und Bezahlung des subalternen Forstpersonales, sowie bei der Besoldung der Forstinspektoren. Dieses eidgenössische Forstgesetz von 1902 steht heute noch nicht so lange in Kraft, dass man seine Wirksamkeit schon endgiltig beurteilen könnte; doch steht ausser Zweifel, dass es für die Waldwirtschaft und eine rationelle Betriebsart von segensreichem Einfluss sein wird.
Klimatische Rolle des Waldes.
Der Wald spielt unabhängig von seinem volkswirtschaftlichen Wert auch noch eine bedeutende klimatische und hygienische Rolle. Die Nähe von ausgedehnten Waldungen wirkt ausgleichend auf die Temperaturschwankungen ein und erniedrigt z. B. im Mittelland die Sommermaxima im Vergleich zu denen der waldlosen Landstriche um 1 bis 1,5° C. Diese ausgleichende Wirkung lässt sich auch im täglichen Gang der Temperatur erkennen, indem das sommerliche Tagesmaximum erniedrigt und das Nachtmaximum erhöht wird. In der Nähe von grossen Waldungen scheint die Bodentemperatur im Sommer, Frühjahr und Herbst merklich höher und im Winter weniger tief zu sein als in waldlosen Gegenden.
Mit dem Sinken der Lufttemperatur wird der relative atmosphärische Feuchtigkeitsgrad erhöht, wie man auch trotz der zur Aufstellung von endgiltigen Zahlenreihen bis jetzt noch zu spärlich vorhandenen Ergebnisse der Regenmessstationen annehmen darf, dass die atmosphärischen Niederschläge in der Nähe von grossen Wäldern merklich reichlicher sind als in nicht bewaldeten Gebieten. Andererseits wird ein beträchtlicher Teil, d. h. etwa 25%, der Niederschläge von den Wurzeln der Bäume aufgesaugt.
Wenn daher auch der Waldboden weniger Wasser aufnimmt, so hält er dieses dafür dank dem schützenden Einfluss der Baumkronen gegen die Verdunstung um so länger zurück. In den Wäldern wird das gewöhnliche Mass der Verdunstung bis auf die Hälfte und mehr erniedrigt und bleibt der Boden lange Zeit feucht, wenn er von einer mächtigen Lage von Humus und allerlei abgestorbenem Material bedeckt ist. Dadurch, dass der Wald zugleich die Verdunstung und den oberflächlichen Abfluss der meteorischen Wasser behindert, begünstigt er das Eindringen und die Aufspeicherung des Wassers im Boden und übt auf diese Art einen hervorragenden Einfluss auf die Speisung der Quellen und die Gleichmässigkeit ihrer Wasserführung aus. Zum Schlusse sei noch der Schutzrolle gedacht, die der Wald gegenüber Lawinen, Bergstürzen, Wirbelstürmen etc. spielt. In gesundheitlicher Beziehung ist er deswegen von grosser Bedeutung, weil er beständig grosse Mengen von Sauerstoff an die Luft abgibt. Alle diese Momente rechtfertigen vollauf die Einführung einer forstlichen Bundesgesetzgebung zum Schutz und Unterhalt, sowie zur rationellen Ausbeutung unserer reichen Waldbestände.
Die Waldbäume und ihre Verbreitung.
1. Laubwald. Unsere Wälder lassen sich ihrer Zusammensetzung nach in Laubwald, Nadelwald und - wenn Laub- und Nadelholz zusammen vertreten sind - Mischwald einteilen. In der tiefern Region, d. h. bis etwa 1350 m Höhe hinauf, herrscht Laubholz und zwar ganz besonders die Buche vor, die oft für sich allein ausgedehnte Waldungen bildet. Da die Buche nach einem bekannten Ausspruch von Grisebach das ausgezeichnetste Kennzeichen des ¶
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ozeanischen Klimas ist, bietet das Studium ihrer Verbreitung in der Schweiz ein grosses Interesse. Nach Sendtner bedarf die Buche zu ihrem Gedeihen einer Vegetationsperiode von 7-8 in ihrem Temperaturmittel über 0° C. sich haltenden Monaten und von mindestens fünf Monaten, deren mittlere Temperatur 8° C. übersteigt. Sie erträgt schlechtes Wetter und selbst Reif sehr gut, bedarf aber vieler Feuchtigkeit, weshalb sie zwar in Nordwesteuropa bis zum 59. Breitengrade vordringt, im Innern Russlands aber des kontinentalen Klimas wegen fehlt.
Diese besonderen Bedürfnisse erklären im Verein mit lokalen, durch die Konkurrenz von Seiten anderer Baumarten geschaffenen Bedingungen die Art der Verbreitung der Buche in der Schweiz. In vertikaler Hinsicht bildet sie oberhalb 1200 m kaum mehr reine Bestände, kann aber mit andern Baumarten gemischt bis zu 1500 m aufsteigen. Im Jura ist sie durch die in der höhern Region vorherrschende Weisstanne meist bis unter 900 m zurückgedrängt worden, findet sich aber vereinzelt oder mit andern Arten gemischt auch noch bis in Höhen von 1200 und sogar 1300 m. In gewissen geschützten Thälern des Tessin ist sie noch in 1800 m beobachtet worden.
Die untere Grenze ihrer Verbreitung erreicht sie blos im südlichsten Tessin, wo sie bis in die Nähe der Seen hinabsteigt. Nicht weniger interessant ist auch die horizontale Verbreitung der Buche. Zwischen 400 und 900 m findet sie sich nahezu ununterbrochen im ganzen Jura, im grössten Teil des Mittellandes und auch in allen Thälern und an sämtlichen Gehängen der Nordflanke der Alpen. Dagegen fehlt sie in den zentralen Alpen grösstenteils und reicht im Reussthal nur bis Wassen, im Aarethal nur bis Gadmen und im Rheinthal blos bis in die Umgebung von Chur.
Sie fehlt ferner im ganzen zentralen Abschnitt Graubündens und im ganzen Wallis oberhalb der Klus von Saint Maurice, mit Ausnahme eines Standortes am Mont Chemin über Ardon und Saxon, wo sich der Einfluss des von Südwesten herkommenden und über den Genfersee streichenden feuchten Windes noch geltend macht. Endlich fehlt sie auch noch in den Thälern der Kander, der Simme und der Saane fast ganz. Im Tessin ist sie ziemlich stark verbreitet und oft sogar mit der Lärche vergesellschaftet. Ihre Abwesenheit in der Nähe der hohen Alpenmassive, sowie im Wallis und in Mittelbünden erklärt sich vor allem aus dem schon ausgesprochener kontinentalen Klima dieser Gebiete, d. h. aus der nicht genügend vorhandenen Feuchtigkeitsmenge und der Einwirkung von austrocknenden Winden.
Als Begleiter der Buche spielen in der Zusammensetzung des Laubwaldes noch einige weitere Baumarten eine untergeordnete Rolle. Die Hain- oder Weissbuche (Carpinus betulus) findet sich in der untern Zone zerstreut vor, so besonders in den Umgebungen des Vierwaldstättersees, im Berner Oberland, im Wallis und längs dem Jurafuss, wo sie an Wuchs mit der Buche rivalisiert. Der Spitzahorn (Acer platanoides) tritt, in den Buchenwald eingestreut, meist nur vereinzelt auf und steigt nirgends über 1000 m Höhe.
Die Stechpalme (Ilex aquifolium), die einzige so weit gegen Norden vorstossende immergrüne Baumart, ist in ihrer Verbreitung eng an die Buche und die Weisstanne gebunden, unter deren Schatten sie sich für gewöhnlich flüchtet. Sie fehlt daher im mittleren Wallis und in Graubünden, während sie um den Thuner-, Sarner- und Vierwaldstättersee eine Höhe von bis zu 5 m erreichen kann. Als Begleiter der Buche nennen wir ferner noch die gefiederte Pimpernuss (Staphylaea pinnata), einen bei uns die Westgrenze seiner Verbreitung erreichenden 1-2 m hohen Strauch; dann den im Wald und Gebüsch der untern Region vereinzelt auftretenden breitblätterigen Spindelbaum (Euonymus latifolius) und endlich den Alpen-Goldregen (Cytisus alpinus) und den ¶