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ausgleichenden Tausch von Hoheitsrechten über Gebiete, die beiden Fürsten auf beiden Flussufern gehörten, und wurde durch die Grenzbereinigung von 1826 nicht abgeändert.
2. Kanton Neuenburg.
Die Grenze zwischen Neuenburg
und der Franche Comté hat im Laufe der Jahrhunderte nur unwesentliche Aenderungen erlitten. Man
kennt Grenzbereinigungen von 1408 zwischen den
Grafen von Neuenburg
und
Valangin und dem Herzog von Burgund, sowie
von 1766 zwischen dem König von Preussen als Fürsten von Neuenburg
und dem König von Frankreich. Das in Neuenburg
am unterzeichnete
Grenzbereinigungsprotokoll hat die Grenzlinie im einzelnen festgelegt und sie mit Rücksicht auf die Angliederung der
ehemals französischen Gemeinde Le
Cerneux-Péquignot an die Schweiz
auf eine Strecke von 10,9 km abgeändert.
Diese Abänderung beruht auf folgender Bestimmung des Pariser Vertrages vom «Dans le Département du Doubs la frontière sera rectifiée de manière à ce qu'elle commence au-dessus de la Rançonnière près du Locle et suive la crête du Jura entre le Cerneux-Péquignot et le village des Fontenelles, jusqu'à une cime du Jura située à environ 7 à 8000 pieds au Nordouest du village de la Brévine où elle retombera dans l'ancienne limite de France.» Diese etwas unsichere Beschreibung wurde von den Grenzkommissären in einer am in Bern unterzeichneten Uebereinkunft genauer gefasst, nachdem Neuenburg erst in jenem Jahr von diesem eine zeitlang unter dem Namen der Nouvelle Suisse bekannten Territorium Besitz ergriffen hatte.
Die Grenzsteine tragen die Jahreszahl 1819, sowie die Sparren des Neuenburger Wappens einerseits und die französische Lilie andererseits, doch haben zur Zeit der Hoheitsänderungen allzu eifrige Patrioten diese Wappen auf fast allen Steinen beschädigt. 1883/84 und 1886 wurden zwei ergänzende Uebereinkünfte betr. den Unterlauf und die Mündung des Bied du Locle in den Lac des Brenets unterzeichnet. Bei dieser Gelegenheit setzte man auch 8 neue Grenzsteine, nämlich den einen, Nummer Ibis am Rand der Strasse Les Brenets-Morteau und die 7 nicht nummerierten übrigen längs des Baches von seinem Austritt aus der Schlucht der Rançonnière an.
Von
Biaufond (607 m) weg folgt die Grenze auf eine Strecke von 20,5 km der Mitte des tief eingeschnittenen Doubslaufes und
der Mitte des
Lac des Brenets oder
Lac de Chaillexon (753 m) bis zur Mündung des
Wildbaches La
Rançonnière
(oder
Le Bied du
Locle). Dann zieht sie sich dem linken Ufer der
Rançonnière entlang bis oberhalb des Punktes, wo der
Wildbach
am Fuss der
Tunnels des
Col des Roches (915 m) einen malerischen
Wasserfall bildet, um hierauf auf den
Kamm
der Jurarücken hinaufzusteigen, die die Hochplateaux von
La Chaux du Milieu, von
La Brévine und von
La Chaux des
Taillères
vom Doubsthal trennen, und beim
Weiler Le
Chauffaud vorbeizugehen, dessen schweiz
erische und französische Einwohner katholischer
Konfession der Diözese Besançon zugeteilt sind, da die Pfarrkirche auf französischem Boden steht.
Vom Grenzstein 11 beim Weiler Les Queues bis zum Grenzstein 74 bei La Brévine erstreckt sich die Grenze der Gemeinde Le Cerneux-Péquignot, die hier durch die ausgedehnten Sennberge von Les Maix Rochat und Baillod zieht. Dann folgt die Neuenburger Grenze dem Kamm des Mont Larmont und des Mont du Cerf, um nachher im rechten Winkel das Thal von Les Verrières zu queren und auf dem Plateau von La Côte aux Fées beim Weiler Les Bourquins an den ersten waadtländischen Grenzstein (Nummer 182; 1089 m Höhe) anzuschliessen.
3. Kanton Waadt.
Das Protokoll der Grenzbereinigung zwischen dem Kanton Waadt
und Frankreich ist in
Nyon am unterzeichnet
worden und stellte den Zustand wieder her, wie er auf
Grund einer Grenzbereinigung zwischen Bern
und Frankreich im Jahr 1774 am bestanden
hatte. Dieses Protokoll liess aber die Frage des
Dappenthales offen, die dann nach langen und erregten
Unterhandlungen erst durch den Vertrag vom gelöst worden ist. Dieser letztere überlässt den
Mont des
Tuffes und
die dem
Dappenthal folgende Faucillestrasse Frankreich, während er der Schweiz
als Entschädigung ein an Fläche gleich grosses
Gebiet am jenseitigen Hang des
Noirmont und längs der Strasse Les Rousses-Le
Brassus zugesprochen hat.
Das Protokoll dieser nachträglichen Grenzbereinigung ist vom datiert. Die Steine der Grenzbereinigung von 1826 tragen die Jahreszahl 1824, sowie auf der einen Seite die französische Lilie und auf der andern das Waadtländer Wappen, diejenigen der Abgrenzung im Dappenthal dagegen die Jahreszahl 1863, den kaiserlich französischen Adler und das Waadtländer Wappen. Viele dieser Steine stammen noch aus früherer Zeit und lassen unter den neuen Wappen noch die schlecht verwischte Zeichnung des Berner Bären erkennen.
Die Grenze beginnt am letzten Neuenburgerstein, zieht über die Hochflächen von Sainte Croix und L'Auberson, berührt das Westende der Aiguilles de Baulmes, geht hinter dem Suchet vorbei, überschreitet zweimal die Jougnenaz, einen Zufluss der Orbe (zuerst nahe der Quelle und dann wieder bei Vallorbe), folgt dann dem stark bewaldeten Kamm des Mont d'Or und Mont Risoux zwischen dem obersten Doubsthal und dem Thal des Lac de Joux, um nachher dieses letztere Thal bei den Häusern von Bois d'Amont im rechten Winkel zu queren.
Weiterhin erreicht sie das an der Kreuzung der von Saint Cergue, vom Jouxthal, von Morez und von Gex herkommenden Strassen gelegene Dorf La Cure, von dem mehrere, noch zur Zeit der unsichern Grenzverhältnisse erbaute Häuser, jetzt von der Grenze geschnitten werden. Diese letztere folgt nun der Ostseite der Faucillestrasse im Dappenthal, überschreitet 1850 m südwestl. vom Gipfel der Dôle den höchsten Jurakamm in 1417 m Höhe und steigt dann rasch ins Mittelland zwischen dem Genfersee und dem Juragebirge hinab, um der Mitte des Laufes der Versoix zu folgen und an die Genfer Grenze anzuschliessen.
4. Kanton Genf. Die Genfer-französische Grenze beschreibt einen nahezu vollständigen Kreisbogen um den Kanton und lässt sich in zwei Abschnitte teilen, deren erster den Kanton vom Pays de Gex und deren anderer ihn von Savoyen scheidet. ¶
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a. Das in Genf am unterzeichnete Protokoll der Bereinigung der Grenze gegen das Pays de Gex hin beruht auf den beiden Pariser Verträgen vom bezw. vom Jener stellte den alten Bestand der Grenze des Genfer Gebietes vor der Annexion von Genf an Frankreich wieder her, während dieser der Republik Genf sechs Gemeinden des Pays de Gex angegliedert hat.
Die Grenze folgt zunächst der Laufmitte der Versoix bis zu der Vereinigung dieses Flüsschens mit dem kleinen Wasserlauf des Nant de la Rebatière (437 m) und wendet sich dann gegen Süden, um bis zu der Stelle (413 m), wo sie die Strasse und die Strassenbahn von Genf nach Ferney und nach Gex kreuzt, einer im einzelnen stark gebrochenen Linie zu folgen. Hierauf biegt sie nach Westen ab, indem sie immer noch eine Menge von aus- und einspringenden Winkeln bildet und das Mandament Peney in grossem Kreisbogen umzieht. Unterhalb La Plaine erreicht sie in 345 m die Rhone, deren Stromstrich sie von da an auf eine Länge von 7,8 km bis zu der Mündung des von links herkommenden Nant de Vosogne folgt.
Die Grenzsteine tragen die Jahreszahl 1818, die französische Lilie und auf Genfer Seite ein eingehauenes G. Das komplizierte Genferwappen, dessen Anbringung auf den Steinen zu kostspielig gewesen wäre, findet sich blos an zweien oder dreien der wichtigsten Grenzsteine.
b. Die Grenze gegen Savoyen beruht auf den Bestimmungen des Turiner Vertrages vom nach denen die Vermarkung der Grenze ausgeführt und am vollendet worden ist. Diese Grenze setzt sich ihrerseits wieder aus zwei Abschnitten - einem alten und einem neuen - zusammen, die sich aus der Wiederherstellung der frühern Grenze und aus der neu erfolgten Einverleibung von 16 Savoyer Gemeinden in den Kanton Genf ergeben haben. Die Vermarkung von 1816 ist nachher noch durch partielle Bereinigungen ergänzt worden, deren letzte 1899 zum Abschluss kam.
Die vom Nant de Vosogne im Allgemeinen gegen W. ziehende Grenze verläuft zunächst durch das die Rhone begleitende unruhige Hügelland, folgt dann auf eine Strecke von 5,2 km dem Bach La Laire oder L'Aire, berührt das Genfer Dorf Soral und lässt die kleine Stadt Saint Julien auf französischer Seite liegen, um hierauf bis Veyrier am Fuss des Salève der Bahnlinie und Strasse Bellegarde-Thonon zu folgen. Sie quert die Arve an der Mündung des Foron (394 m), folgt dann der Laufmitte des Foron, macht einen grossen und unregelmässigen Bogen um das Mandament Jussy und erreicht die Hermance, in deren Thalweg sie sich bis zur Mündung in den Genfersee hält.
5. Genfersee. Die politische Grenze zwischen Frankreich und der Schweiz
folgt der Mitte des Genfersees zwischen zwei auf die
Ufer des Sees gezogenen Senkrechten, deren eine an der Mündung der Hermance und deren andere an derjenigen
der Morge in Saint Gingolph endigt. Diese Hoheitsgrenze ist schon im Schiedsvertrag von Lausanne vom zwischen Bern
und
Savoyen festgelegt und seither nicht mehr abgeändert worden. Die beiden Uferstaaten haben dann im Lauf des 19. Jahrhunderts
noch mehrere Verträge betr. Schiffahrt, Fischfang etc. miteinander geschlossen.
6. Kanton Wallis. Die Walliser Grenze gegen Frankreich ist durch das in Genf am unterzeichnete Grenzbereinigungsprotokoll festgelegt. Sie wurde 1815 in die Verträge nicht mit einbezogen und beruhte auf verschiedenen partiellen Vermarkungsübereinkünften, deren erste vom datiert.
Diese Grenze besteht zu einem grossen Teil aus Bergkämmen und Wildbächen, weist aber auch lange Strecken auf, die durch
Grenzsteine vermarkt sind. Vom Genfersee aus zieht sie durch das Dorf Saint Gingolph, dessen schweiz
erischer und französischer
Abschnitt zusammen nur eine einzige, dem Bistum Annecy angegliederte Pfarrei bilden, längs dem rechten
Ufer der Morge aufwärts und erreicht dann durch den Ravin des Nez den Gipfel der Dent du Velan (oder Dent de Lan; 2056 m). Von
hier folgt sie dem die Vallée d'Abondance vom Rhonethal trennenden Kamm, dessen Hauptpunkte die Cornettes de Bise (2438 m),
der Col de Vernaz (1820 m) und die Tour de Don sind, von welch' letzterer das Gipfelplateau ganz auf Schweizer
Boden liegt. Von der
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Montagne de Morclan (1975 m) an wendet sich die Grenzlinie mit Ueberlassung des Gipfels des Corbeau (1995 m) an Wallis
direkt zum Pas de Morgins
(1375 m), um dann die Bergkämme zu gewinnen, die die Einzugsgebiete der Dranse des Chablais, des Giffre und der Arve auf französischem
Boden von denen der Vièze, des Trient und der Dranse de Ferret auf Schweizer
Seite trennen. Auf dieser Strecke
folgt sie nur an zwei Stellen nicht der Wasserscheide, nämlich zuerst am Col de Chésery, wo sie auf einige hundert Meter
Länge auf die Savoyer Seite hinabsteigt und die Alpweide von Cuborrex der Gemeinde Val d'Illiez zuteilt,
und dann im Trientthal, wo die von der Propstei Chamonix aus kolonisierte und zu allen Zeiten mit ihr verbundene Gemeinde
Valorcine Savoyen verblieben ist.
Hauptgrenzpunkte sind vom Pas de Morgins ab: der Col de Coux (1924 m), der mit seinem höchsten Gipfel der Schweiz
angehörende
Mont Ruan (3047 m), der Pic de Tanneverge (2990 m), der Cheval Blanc (2833 m), von dem sich der die Grenze
an der Aiguille de Balme wieder erreichende wasserscheidende Kamm abzweigt, der Col de Balme (2204 m), die Aiguilles du Tour (3548
m), die Aiguille d'Argentière (3905 m) und der Tour Noir (3844 m). Zwischen Valorcine und Finhaut folgt
die Grenze zuerst dem rechten Ufer der Barberine und dann bis Le Châtelard dem linken Ufer der Eau Noire, worauf sie mit einer
durch Steine vermarkten Linie wieder zum wasserscheidenden Kamm hinaufsteigt. Diese Verhältnisse erklären sich aus einer
Uebereinkunft, die zwischen den Bewohnern von Salvan-Finhaut einerseits und denen von Valorcine andererseits
nach langen Streitigkeiten um den Besitz der Alpweiden von Barberine und Émosson im Jahr 1737 geschlossen worden ist.
Die Grensteine bestehen alle aus Granit und tragen die Jahreszahl 1890, sowie die Anfangsbuchstaben S und F der beiden Grenzstaaten. Auf einigen der Hauptsteine ist der volle Name der Staaten eingehauen.
B. Südgrenze. Es möchte scheinen, als ob der Alpenwall sich am besten zur Grenze zwischen den Völkern und Staaten geeignet hätte. Dies ist nun aber tatsächlich nicht der Fall gewesen, da die Expansionskraft der Eidgenossen und ihrer Verbündeten, d. h. der Walliser einerseits und der Bünde Graubündens andererseits, stark genug gewesen ist, um sowohl die politische als auch die sprachliche Grenze auf die Südflanke des Gebirges hinüber zu verschieben. Im Westen, d. h. im Aostathal, herrscht die französische Sprache, und im O. haben die Walliser den obern Abschnitt von beinahe allen Thälern in der Südflanke des Monte Rosa- und des Monte Leonemassives kolonisiert.
Während ihnen aber in politischer Hinsicht blos noch die Südflanke des Simplonpasses bis Gondo hinunter verblieben ist,
spricht man in Gressoney, in Macugnaga und im Formazzathal allgemein noch die deutsche Mundart des Ober Wallis.
So hat sich der merkwürdige
Zustand herausgebildet, dass bei der Tessinergrenze nahe dem Basodino (oder dem Basaldinerhorn der Italiener)
auf Schweizer
Boden italienisch, auf der italienischen Seite dagegen deutsch gesprochen wird.
Deutsch ist auch die Gemeinde Bosco (oder Gurin) im Tessin. Vom Gotthardmassiv an gegen O. hat einzig die politische Grenze über die Hauptwasserscheide hinüber gegriffen, indem sich die italienische Sprache bis zur Kammlinie hinauf behauptet und sie stellenweise, wie im Val di Livigno, sogar noch überschritten hat. Dieses letztere, das vom Engadin durch lange und tief eingeschnittene Waldschluchten getrennt ist, bildete von jeher einen Bestandteil der Grafschaft Bormio, von welcher Seite her es leichter zu erreichen war, und gehört heute bis zum Ponte del Gallo zu Italien.
1. Kanton Wallis.
Die Grenze zwischen Wallis
und Italien beruht auf keiner schriftlich festgelegten Uebereinkunft und wird gebildet durch die
Kammlinie der Penninischen und der Lepontinischen Alpen,
die das Becken der Walliser Rhone von den Einzugsgebieten der Dora Baltea,
der Sesia und der Tosa (alles Zuflüsse zum Po) scheiden. An zwei Punkten wendet sie sich von der Kammlinie
gegen die Südflanke der Alpen hinab, und zwar 1. am Grossen St. Bernhard, wo sie an der Petite Chenalette die Kammlinie verlässt,
etwa 400 m vom Hospiz (2472 m) entfernt das Seelein des Grossen St. Bernhard (2446 m), das zur Dora abfliesst,
quert und dann am Mont Mort wieder zur Wasserscheide hinaufsteigt; 2. am Simplon, wo sie die Hauptwasserscheide am Portjengrat
(3660 m) verlässt, dem Nebenkamm zwischen dem schweiz
erischen Val Varia (oder Zwischbergenthal) und den italienischen Thälern
von Antrona und Bognanco folgt, vom Pizzo Pioltone oder Camozellhorn (2621 m) ins Thal der Diveria hinunter
steigt und dieses 1 km unterhalb Gondo rechtwinklig schneidet, um dann über die Alpweide von Vallescia zum Gipfel des Monte Leone
(3558 m) hinaufzuklimmen, wo sie sich wieder der Hauptwasserscheide anschliesst.
Folgendes sind die hauptsächlichsten Gipfel und Pässe der Grenze des Wallis gegen Italien: die Cols de Fenêtre, de Ferret und de Bagnes, der Grosse St. Bernhard, der Mont Velan (3765 m), das Matterhorn (4482 m), das Matterjoch (oder Theodulpass; 3300 m);
die Gipfelgruppe des Monte Rosa: Lyskamm (4538 m), Ludwigshöhe, deren Südgrat die Grenze zwischen den Provinzen
Turin und Novara bildet, Signalkuppe mit einem meteorologischen Observatorium und der Capanna Margherita des Italienischen
Alpenklubs, Dufourspitze (4638 m), deren höchster Punkt 70-80 m hinter der Grenzlinie auf Schweizer
Boden liegt;
der Monte Moropass (2988 m), der Monte Leone (3558 m), der Albrunpass (2410 m), das Ofenhorn (3242 m) und der Griespass (2468 m).
Diese Grenzlinie zieht vom Mont Dolent bis zum Monte Rosa von Westen nach Osten und von da bis zum Grieshorn von Südwesten nach Nordosten.
Strecken | Länge in gerader Linie (km) | längs allen Krümmungen gemessen (km) |
---|---|---|
Mont Dolent bis Monte Rosa (Dufourspitze) | 63.7 | 98.6 |
Monte Rosa bis Grieshorn | 69.9 | 102.8 |
Beide Abschnitte sind also nahezu gleich lang.
Auf dieser ganzen langen Strecke stehen blos zwei Grenzsteine, nämlich einer am Ufer des Seeleins auf dem Grossen St. Bernhard und unterhalb der neuen Strasse, während der andere der die Grenze im Innern des Simplontunnels markierende Stein ist, der vertikal über dem Punkt steht, wo der Bergkamm die Tunnelaxe schneidet.
2. Kanton Tessin.
Der Kanton Tessin
umschliesst mit seinem Gebiet die am linken Ufer des Luganersees liegende italienische Gemeinde Campione, die 7,1
km Umfang und eine Fläche von 2,56 km2 hat. Sie bildet eine alte Schenkung Karls des Grossen an das
St. Ambrosiuskloster in Mailand und ist als Kirchengut von den Schweizern
, die hier allerdings die hohe Gerichtsbarkeit ausübten,
nicht annektiert worden. Trotz gerechtfertigten Ansprüchen hielt es auch später der Wiener Kongress nicht für angezeigt,
Campione dem Schweizer Gebiet zuzuteilen.
Die Grenze zwischen dem Tessin und Italien ist nicht wie diejenige der westlichen Grenzkantone auf einmal festgelegt worden, sondern hat sich aus einer Reihe von partiellen und zeitlich voneinander getrennten Grenzbereinigungen entwickelt. Deren zeitlich erste ist der am zwischen der Kaiserin Maria Theresia und den 12 souveränen Orten über die Landvogteien Lugano, Locarno und Mendrisio geschlossene Vertrag von Varese, der die Grenze vom Langensee bis zum San Joriopass genau festlegen wollte, wegen seiner Lücken aber in der Folge zahlreiche Streitfälle im Einzelnen hervorrief. Andererseits war auch die Grenze gegen Piemont nicht genau festgelegt, ¶