Schweiz.
[* 2] Der Warenverkehr der S. mit dem Ausland weist im J. 1889 eine bedeutende Steigerung auf. Die Einfuhr belief sich im Spezialhandel auf 954,2 Mill. Frank gegenüber 827 Mill. Fr. und die Ausfuhr auf 710,9 Mill. Fr. gegenüber 673 Mill. Fr. im Vorjahr. Der Löwenanteil an der Mehreinfuhr fiel Frankreich zu, dessen Import im Betrag von 262,3 Mill. Fr. gegen 202,8 Mill. Fr. im Vorjahr demjenigen Deutschlands [* 3] fast ebenbürtig geworden ist; indes qualifiziert sich die Mehreinfuhr Frankreichs hauptsächlich als eine solche von edlen Metallen (37¾ Mill. Fr.), was wieder mit dem Aufschwung der Schweizer Uhrenindustrie zusammenhängt.
Nur unbedeutend erscheint dagegen die Vermehrung des Schweizer Exports nach Frankreich (142,3 Mill. Fr. gegen 142,0 Mill. Fr. im Vorjahr). Eine starke, in Ein- und Ausfuhr ziemlich gleichmäßige Zunahme weist auch der Verkehr mit Deutschland [* 4] auf (270 Mill. Fr. Einfuhr gegen 253,8 Mill. Fr. und 184,6 Mill. Fr. Ausfuhr gegen 164,5 Mill. Fr. im Vorjahr). Der bedeutenden Mehreinfuhr Italiens [* 5] (140,8 Mill. Fr. gegen 115,8 Mill. Fr.), die hauptsächlich Rohseide u. Schlachtvieh betrifft, steht nur eine geringe Zunahme des Exports gegenüber (53,5 Mill. Fr. gegen 51,4 Mill. Fr.). Auch Österreich-Ungarn [* 6] weist mit 106,5 Mill. Fr. (gegen 96 Mill. Fr.) eine ansehnliche Mehreinfuhr und eine nicht unbedeutende Vermehrung der Ausfuhr (38,5 Mill. gegen 33,2 Mill. Fr.) auf.
Der Verkehr mit Großbritannien [* 7] zeigt 50,8 Mill. Fr. Einfuhr gegen 43,9 Mill. Fr. und 106 Mill. Fr. Ausfuhr gegen 104,7 Mill. Fr. im Vorjahr. Die Ausfuhr der S. nach den Vereinigten Staaten [* 8] ist nach der amerikanischen Konsularstatistik ziemlich stabil geblieben (77,1 Mill. gegen 77,8 Mill. Fr.); die Differenz in der Schweizer Zollstatistik (76,1 Mill. Fr. gegen 87 Mill. Fr. im Vorjahr) ist nur eine scheinbare, da 1888 noch ca. 9 Mill. Fr. Waren, die für andre amerikanische Länder bestimmt waren, infolge mangelhafter Deklaration der Union zugeschrieben wurden. Die Ausfuhr der Union nach der S. betrug 25,3 Mill. gegen 21,9 Mill. Fr. im J. 1888.
Die hauptsächlichsten Artikel, in welchen die S. 1889 mehr ausgeführt als eingeführt hat, sind: Seide [* 9] (214,7 Mill. Fr. Ausfuhr gegen 164,4 Mill. Fr. Einfuhr), Baumwolle [* 10] (155,5 Mill. gegen 77,8 Mill.), Uhren [* 11] (98,7 Mill. gegen 6,4 Mill.), Maschinen (21,9 Mill. gegen 15,6 Mill.), Farbwaren (10,3 Mill. gegen 7,5 Mill.), Käse (5,5 Mill. Fr. gegen 2,5 Mill. Fr.). Die Gesamtausfuhr von Fabrikaten betrug 527,2 Mill. Fr., die Einfuhr 280,2 Mill. Fr. Das umgekehrte Verhältnis findet bei den Rohstoffen statt, bei denen einer Einfuhr von 412,3 Mill. Fr. nur eine Ausfuhr von 107,9 Mill. Fr. gegenübersteht, und bei den Lebensmitteln, bei welchen die Einfuhr 261,7 Mill. Fr., die Ausfuhr bloß 75,8 Mill. Fr. beträgt.
Unter den eingeführten Lebensmitteln stehen voran: Getreide [* 12] und Mehl [* 13] (103 Mill. Fr.), Tiere (47,4 Mill.), Wein (30 Mill.), Eier [* 14] (5,2 Mill.), Geflügel (4,7 Mill.), Butter (3,4 Mill.), Schweineschmalz (3,3 Mill.), Kartoffeln (2,4 Mill.), Fleisch (2,3 Mill. Fr.). Auf den Kopf der Bevölkerung [* 15] gerechnet, steht der Gesamtumsatz der S. dem aller übrigen Länder voran, weil sie mehr als irgend ein andrer Staat für das Ausland arbeitet, die Gegenstände des Eigenkonsums dagegen wieder von diesem bezieht. Die unverhältnismäßig große Passivbilanz (243,3 Mill. Fr. mehr Einfuhr als Ausfuhr) erklärt sich wenigstens zum Teil aus dem starken Fremdenzufluß, der dem Lande bedeutende Summen direkt zuführte.
Ein schwerer Schlag droht der Schweizer Industrie, speziell der Stickerei, Wirkerei, [* 16] Bijouterie und Käserei, von der Mac Kinley-Bill. Eine weitere Krisis steht für den in Aussicht, auf welches Datum die Handelsverträge mit den vier großen Nachbarstaaten sowie mit Spanien [* 17] gekündigt werden können. Die S. sucht sich für diese Eventualität durch einen neuen Zolltarif vorzubereiten, der bereits vom Nationalrat durchberaten ist. Trotzdem die Masse der Bevölkerung prinzipiell dem Freihandel zugethan ist und gegen die Erhöhung namentlich der Lebensmittelzölle sich mannigfache Opposition geltend macht, ist doch die Einsicht durchgedrungen, daß die S. eines erhöhten Tarifs als eines Kampfmittels für die Erreichung neuer Verträge durchaus bedarf. Die Schweizer Industrie hat auf der Pariser Weltausstellung einen ehrenvollen Triumph davongetragen, indem auf 1166 Aussteller 829 Auszeichnungen, darunter 33 große Preise und ¶
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133 goldne Medaillen, fielen. Der Zuwachs der industriellen Etablissements im J. 1889 betrug 171 mit 2231 Arbeitern. Im ganzen waren 3957 Etablissements mit 161,774 Arbeitern und ca. 85,000 Pferdekräften dem Fabrikgesetz unterstellt. Von den 1650 Erfindungspatenten, welche 1889 erteilt wurden, entfielen 714 auf Schweizer, 936 auf ausländische, 444 speziell auf deutsche Bewerber. Die gewerbliche Bildung ist im wesentlichen noch immer Sache der Kantone und Gemeinden, welche stets steigende Opfer dafür bringen; doch subventionierte der Bund die betreffenden Anstalten 1889 mit einem Gesamtbetrag von 369,074 Fr. Mit ähnlichen Summen unterstützte der Bund die Landwirtschaft. Auf Bodenverbesserungen, Schutzbauten u. Alpenstraßen verwendete die Eidgenossenschaft 1889 Subventionen im Betrag von 1,463,703 Fr. und bewilligte neue im Betrag von 2,327,000 Fr. Die sämtlichen vom Bunde bisher bewilligten Beiträge für Flußkorrektionen und Verbauungen beliefen sich auf 34,820,827 Fr.
Im Eisenbahnwesen ist die bevorstehende Vollendung der Gotthardbahn nach dem ursprünglichen Plane zu bemerken. 1887 hat die S. die Verpflichtung übernommen, die durch Vertrag festgestellte Doppelspur derselben herstellen zu lassen, womit sie aller Ansprüche Deutschlands und Italiens, in Sachen der Gotthardbahn mitsprechen zu dürfen, quitt und ledig wurde. Bis wird das ganze Doppelgeleise hergestellt sein; desgleichen hat der Bundesrat den Bau der Zufahrtslinien Luzern-Küßnacht-Immensee und Zug-Walchwyl-Goldau angeordnet, so daß beide mit begonnen und Ende 1893 vollendet sein müssen.
Mit der allmählichen Besserung der Lage der bestehenden Bahngesellschaften ist ein neues Eisenbahnfieber in der S. erwacht. Eine Masse von Konzessionen, meist für Lokalbahnen, teils normal-, teils schmalspurige, sind bereits erteilt worden oder liegen bei den Bundesbehörden in Behandlung. Die bedeutendste der konzessionierten Linien soll St. Gallen über Rupperswyl und Zug direkt mit der Gotthardbahn verbinden. 1890 wurden dem Betrieb übergeben die Linien Interlaken-Lauterbrunnen-Grindelwald, Visp-Stalden, Klosters-Davos, die Monte Generosobahn u. a. Der Erfolg der 1889 eröffneten Pilatusbahn hat eine Flut von Bergbahnprojekten hervorgerufen, von denen dasjenige auf die Jungfrau das meiste Aufsehen erregt hat. Im Anfang 1890 waren 3228½ km Eisenbahnen im Betrieb und 131 km im Bau.
Das wichtigste Ereignis im Eisenbahnwesen der S. ist der Beginn der Verstaatlichung desselben, indem der Bundesrat vom Kanton Bern [* 19] 30,000 Stück Prioritätsaktien der Jura-Simplonbahn erwarb. Die Bundesversammlung genehmigte diesen Kauf, indem sie den Bundesrat ausdrücklich zu weitern Ankäufen ermächtigte, worauf dieser weitere 50,000 Jura-Simplonaktien teils von Kantonen, teils von Privaten erwarb und zugleich eine 3proz. Anleihe von 60 Mill. Fr. abschloß, deren ganzer Ertrag zum Ankauf der Jura-Simplonaktien verwendet wurde.
Damit ist der Bund thatsächlich Eigentümer eines ansehnlichen Teiles des Schweizer Bahnnetzes geworden und wird nicht ruhen, bis er auch die übrigen Teile derselben in seinen Besitz gebracht hat. Nur dadurch kann, wie der Vorsteher des Eisenbahndepartements, Bundesrat Welti, in der Eisenbahndebatte in der Bundesversammlung energisch betont hat, die S. der Gefahr entgehen, daß eine fremde Regierung in irgend einem politischen Moment die zur größten Hälfte in den Händen ausländischer Bankinstitute und Spekulanten befindlichen Schweizer Eisenbahnaktien aufkauft.
Die gebieterische Notwendigkeit, die Kompetenzen des Bundes auf den verschiedensten Gebieten zu verstärken, bedingt eine immer weiter greifende Umgestaltung der Verfassung von 1874. Nachdem dieselbe 1879,1885 und 1887 schon drei Partialrevisionen erfahren, beschloß die Bundesversammlung auf Antrag des Bundesrats im Juni 1890 eine vierte, welche dem Bunde das Recht einräumt, die staatliche Kranken- und Unfallsversicherung einzurichten. In der Volksabstimmung vom 26. Okt. wurde der neue Verfassungsartikel mit 230,000 gegen 73,000 Stimmen angenommen und dem Bunde damit die Möglichkeit gegeben, die Lösung der sozialpolitischen Aufgaben der Gegenwart in die Hand [* 20] zu nehmen.
Eine fünfte Abänderung der Verfassung, welche im September 1890 von den Räten beschlossen worden ist und vermutlich im Frühling 1891 zur Abstimmung kommen wird, sucht einem Volkswunsch Rechnung zu tragen, indem sie bestimmt, daß auf dem Wege der Volksanregung (Initiative) nicht nur wie bisher die Revision der Verfassung im allgemeinen, sondern auch die Aufhebung oder Abänderung einzelner bestimmter Artikel sowie die Aufstellung neuer Verfassungsbestimmungen verlangt werden kann.
Die Übelstände, an welchen das gegenwärtige Banknotenwesen der S. krankt, haben ferner dazu geführt, daß in der Septembersession der Nationalrat fast einstimmig einen Antrag annahm, welcher den Bundesrat einlud, eine Revision des einschlägigen Verfassungsartikels vorzubereiten, in dem Sinne, daß dem Bunde das Banknotenmonopol gegeben werde. Über die Notwendigkeit dieses Schrittes sind Behörden und öffentliche Meinung einig; nur darüber gehen die Stimmen auseinander, ob die Emission einer eigentlichen Staatsbank oder einer privilegierten Landesbank nach Art der deutschen, französischen und englischen übertragen werden soll. Zu diesen Revisionen wird sich noch die völlige Zentralisation des Militärwesens gesellen, die der Bundesrat infolge eines im April 1889 im Nationalrat gestellten Antrags vorbereitet.
Auch hat der Große Rat des Kantons Schaffhausen an den Bundesrat zu Händen der eidgenössischen Räte ein Schreiben gerichtet, worin er beantragt, das Strafrecht zur Bundessache zu erklären. Diesem Vorschlag hat sich der Regierungsrat des Kantons Aargau angeschlossen, und es steht zu erwarten, daß die Bundesversammlung der Anregung Folge geben wird. Durch diese Partialrevisionen gelangt die S. allmählich auf den Boden des 1872 verworfenen grundsätzlichen Verfassungsentwurfs, dessen Annahme ihr diesen 20jährigen Umweg erspart haben würde.
In der eidgenössischen Gesetzgebung steht die Einführung des Bundesgesetzes über Schuldbeitreibung und Konkurs obenan, welches an die Stelle der 25 kantonalen, zum Teil sehr mangelhaften Beitreibungsverfahren ein einheitliches für die ganze S. setzt. Die ultramontan-föderalistische Partei setzte einen Referendumsturm gegen das Gesetz ins Werk, aber ohne Erfolg, indem dasselbe mit 244,000 gegen 218,000 Stimmen angenommen wurde. Bedeutende Aufregung rief ferner die Beratung eines neuen Wahlkreisgesetzes für die Wahlen zum Nationalrat hervor. Die Absicht des Bundesrats, durch Zerlegung der größern Wahlkreise in kleinere den Minderheiten gerecht zu werden, wurde durch ¶
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die radikale Mehrheit im Nationalrat vereitelt, welche an der alten Einteilung nur die notwendigsten Änderungen zugestehen wollte. In der Junisession 1890 fand das Gesetz endlich seine Erledigung, indem die Ultramontanen sich mit der Schaffung zweier neuer Wahlkreise zu ihren gunsten zufrieden gaben. Ein Antrag, grundsätzliche Minoritätenvertretung einzuführen, wurde mit großer Mehrheit abgelehnt. Indes ist zu hoffen, daß dies einzig gerechte Prinzip, zu dessen Notwendigkeit die Vorgänge im Kanton Tessin (s. d.) die grellste Illustration liefern, über kurz oder lang sich Bahn brechen wird.
Ohne Referendum trat das Gesetz über die Bundesanwaltschaft vom in Kraft, [* 22] indem die demselben abgeneigte sozialdemokratische Partei nicht die nötige Unterschriftenzahl zusammenbrachte, um die Volksabstimmung zu verlangen, ferner ein Gesetz über die Militärstrafgerichtsbarkeit, welches die Jury in Militärstrafsachen beseitigt, sowie ein solches über ein eidgenössisches Landesmuseum, welches bedeutsame Schweizer Altertümer geschichtlicher und kunstgewerblicher Natur aufnehmen soll.
Um den Sitz dieses Museums bewerben sich Zürich, [* 23] Bern, [* 24] Luzern [* 25] und Basel. [* 26] In Behandlung stehen ein Gesetz betreffend Auslieferungen gegenüber dem Ausland, durch welches die Entscheidung, ob einhergehen als ein politisches oder gemeines, die Auslieferung nach sich ziehendes zu betrachten sei, dem Bundesgericht überwiesen werden soll, sowie eine Novelle zum Bundesstrafrecht, welche die Verfolgung anarchistischer Wühler und im ausländischen Solde stehender Hetzspione ermöglichen soll, ein Gesetz über Rücktrittsentschädigung dienstunfähig gewordener Beamte u. a.
Zum Bundespräsidenten auf 1890 wurde Ruchonnet gewählt. Die Nationalratswahlen, die stattfanden, haben das Stärkeverhältnis der Parteien im eidgenössischen Parlament nicht wesentlich geändert. Die eidgenössische Staatsrechnung für 1889 ergab 92,625,709 Fr. Aktiven und 59,023,635 Fr. Passiven, mithin ein Reinvermögen von 33,602,076 Fr., oder gegen 1888 eine Vermögensvermehrung von 3,279,554 Fr. Die Einnahmen betrugen 65,571,699 Fr., die Ausgaben 64,435,604 Fr. Den Hauptposten in den Einnahmen bilden die Zölle mit 27,453,911 Fr. (im J. 1888 25,927,251 Fr.). Der Effektivbestand der Schweizer Armee betrug Auszug 126,444 Mann, Landwehr 80,796, Landsturm 268,555, Instruktionspersonal 187 Mann. Neu organisiert wurde 1890 die Festungsartillerie für die zum Teil vollendete Gotthardbefestigung. Die Staatssteuerlast der S., kantonale und Bundessteuern, wurde für 1886 auf 59 Mill. Fr., die Kommunalsteuern auf 31 Mill. Fr. berechnet; von den Staatssteuern sind 28,9 Mill. Fr. direkte, 30,1 Mill. Fr. Verbrauchssteuern.
In kirchlicher Beziehung hat das Jahr 1890 die Eröffnung einer auf großem Fuße angelegten, vom Papst approbierten international-katholischen Hochschule in Freiburg, [* 27] an welcher die wichtigsten Lehrstühle den Dominikanern übertragen wurden, sowie die Ernennung des Bischofs Mermillod zum Kardinal gebracht, was dem ehemaligen Pfarrer von Genf [* 28] Gelegenheit bot, dem Bundesrat, der ihn 1873 ausgewiesen hatte, 16. Juli als Kirchenfürst eine offizielle Visite abzustatten. Bemerkenswert ist eine starke Strömung in der ultramontanen Partei, welche auf ein Verlassen des bisher von derselben eingehaltenen streng föderalistischen Bodens abzielt und in sozialpolitischen Dingen ein Zusammengehen mit den Sozialisten empfiehlt.
Die auswärtigen Beziehungen der S. haben sich insofern wesentlich gebessert, als die Spannung, die infolge des Wohlgemuth-Handels mit Deutschland eingetreten war, im J. 1890 wieder dem alten freundschaftlichen Verhältnis Platz machte, was in der am 31. Mai erfolgten Erneuerung des von deutscher Seite gekündigten Niederlassungsvertrags seinen Ausdruck fand (s. darüber den besondern Artikel Niederlassungsvertrag, S. 646). Mit großer Befriedigung konstatierte die S. auch die thatsächliche Anerkennung ihrer Neutralität von seiten Deutschlands, welche in der Vollendung und Eröffnung der ihr Gebiet umgehenden süddeutschen strategischen Bahnen lag. Am 9. u. fand zwischen der S. und Österreich [* 29] eine Delegiertenkonferenz wegen des gemeinsam zu unternehmenden Rheindurchstichs oberhalb des Bodensees statt, dessen Dringlichkeit die furchtbare Überschwemmung Ende August und Anfang September 1890 nur allzu deutlich darthat. Im August d. J. wurde der Schweizer Bundesrat von Großbritannien, Portugal und Nordamerika [* 30] um die Ernennung eines Schiedsgerichts in dem internationalen Rechtsstreit, betreffend Delagoa in Afrika, [* 31] wo die portugiesische Regierung eine von englischen und amerikanischen Unternehmern gebaute Eisenbahn beschlagnahmt hatte, angegangen und erklärte die Annahme des Auftrags. Am wurde endlich die von der S. schon 1878 angeregte und auf einer Konferenz 1886 festgestellte internationale Übereinkunft über Eisenbahnfrachtrecht zwischen Deutschland, Österreich-Ungarn, Belgien, [* 32] Frankreich, Italien, [* 33] Luxemburg, den Niederlanden, Rußland und der S. zu Bern unterzeichnet und der Schweizer Bundesrat beauftragt, auf Kosten der vertragschließenden Staaten ein Zentralamt in Bern zu organisieren und dessen Geschäftsführung zu überwachen.
Zur Litteratur: Schollenberger, Vergleichende Darstellungen aus dem öffentlichen Rechte der schweiz
erischen Kantone (Zürich
1888 ff.);
P.
Wolf, Die schweiz
erische Bundesgesetzgebung (Bas. 1888 ff.);
Schanz, Die Steuern der S. in ihrer Entwickelung seit Beginn des 19. Jahrhunderts (Stuttg. 1890,5 Bde.);
Pfenninger, Das Strafrecht der S. (Berl. 1890);
Huber, System und Geschichte des schweiz
erischen Privatrechts (Bas. 1886-89,3
Bde.);
Adams, The Suiss confederation (Lond. 1889; französisch von Loumyer, Basel 1890);
Öchsli, Bausteine zur Schweizer Geschichte (Zürich 1890);
van Muyden, La Suisse sous le pacte de 1815 (Lausanne [* 34] 1890);
Strickler, Schweiz
erisches Verfassungsbüchlein
(Bern
1890).
Über die Steuern der S. und ihre Entwickelung (nach Schanz) vgl. den besondern Artikel im vorliegenden Band [* 35] (S. 887 ff.), über den Anteil der S. an der Geschichte der französischen Litteratur s. Französische Litteratur (S. 311 ff.).