Titel
Schwarzburg-Sondershausen
,
deutsches Fürstentum, dessen Gebiet aus zwei getrennten Teilen, nämlich der am Thüringer Wald gelegenen Oberherrschaft und aus der von der preußischen Provinz Sachsen [* 2] umschlossenen Unterherrschaft, besteht. Letztere bildet ein zusammenhängendes, von Schwarzburg-Rudolstadt, Preußen [* 3] und dem sachsen-gothaischen Amte Tonna begrenztes Ganze und umfaßt den Verwaltungsbezirk Sondershausen. [* 4] Die Oberherrschaft setzt sich aus den beiden Verwaltungsbezirken Arnstadt [* 5] und Gehren, die durch sachsen- weimarische, sachsen-gothaische und schwarzburg-rudolstädtische Gebietsteile voneinander getrennt sind, und drei kleinen Parzellen zusammen; im übrigen bilden hier Sachsen-Meiningen und Preußen die Grenzen. [* 6]
Der nördliche Teil der Oberherrschaft (Arnstadt) ist thüringisches Hügelland, der südliche (Amt Gehren) wird vom Thüringer Wald durchzogen, in dem der Rehberg unweit Großbreitenbach 875 m Höhe erreicht; in der Unterherrschaft ragt die Hainleite im Possen zu 461 m empor. An Flüssen sind hier die Helbe und Wipper mit der Bebra zu bemerken, die auf preußischem Gebiet in die Unstrut münden. In der Oberherrschaft ist die Gera [* 7] mit der Spring und Wipfra der bedeutendste Fluß. Eine Saline befindet sich in Arnshall, und Arnstadt ist als Solbad mehr und mehr in Aufnahme gekommen. Über das Klima [* 8] s. Schwarzburg-Rudolstadt.
Das Fürstentum hat einen Flächeninhalt von 862,11 qkm (15,66 QM.), wovon 519,34 qkm (9,43 QM.) auf die Unterherrschaft, 342,77 qkm (6,23 QM.) auf die Oberherrschaft entfallen. Von der Gesamtbevölkerung, welche 1885: 73,606 Seelen betrug, gehören 51,6 Proz. der Unterherrschaft, 48,4 Proz. der Oberherrschaft an. Die Bevölkerung [* 9] besteht fast ausschließlich aus Protestanten, man zählte nur 648 Römisch-Katholische und 237 Juden. An Wohnplätzen gibt es 9 Städte und 84 Landgemeinden. An öffentlichen Schulen sind 2 Gymnasien, 2 Realschulen, ein Lehrer- und ein Lehrerinnenseminar, 2 höhere Töchterschulen, eine kunstgewerbliche Zeichenschule und 100 Volksschulen zu nennen; ein Konservatorium der Musik ist eine Privatanstalt. In Sondershausen befinden sich Sammlungen von Gemälden, Kunstsachen und Naturalien.
Die Unterherrschaft ist reich an fruchtbarem Ackerland, und hier bildet die Landwirtschaft die Hauptbeschäftigung der Bevölkerung. Im ganzen Fürstentum umfaßte das Acker- und Gartenland 1883: 50,306 Hektar (58,4 Proz.), die Wiesen 3864 (4,5 Proz.), die Weiden 1921 (2,2 Proz.), die Waldungen 25,978 Hektar (30,1 Proz.);
der Rest (4,5 Proz.) bestand aus Wegen, Gewässern, Hofstellen und Unland. 22,859 Hektar (26,5 Proz. des Areals), darunter 65 Proz. der Waldungen, gehören zum Domanialbesitz.
Die Forstwirtschaft wird mit großer Sorgfalt betrieben und liefert bedeutende Erträge (1888 der Reinertrag auf 551,181 Mk. veranschlagt). In der Nähe von Sondershausen befindet sich ein Wildpark, in welchem Rot- und Schwarzwild anzutreffen ist. In der Unterherrschaft und den flachern Rändern der Oberherrschaft (besonders um Arnstadt) blühen Obst- und Gemüsebau. Der Viehstand betrug 1883: 4233 Pferde, [* 10] 21,205 Stück Rindvieh, 54,276 Schafe, [* 11] 22,884 Schweine, [* 12] 11,372 Ziegen;
ferner gab es 3740 Bienenstöcke.
In der Industrie nehmen die in der Oberherrschaft heimische Porzellan- (160 Betriebe) und die ¶
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Glasfabrikation [* 14] (17 Betriebe) den ersten Platz ein. Für jene kommen besonders Großbreitenbach, Plaue und Gehren, für letztere Altenfeld und Ölze in Betracht. Ferner sind von Bedeutung die Fabrikation von Maschinen und Farben, Gerberei und Schuhmacherei (Arnstadt). Leinweberei und Handschuhfabrikation (Hauptsitze Arnstadt und Großbreitenbach) werden teils in Fabriken, hauptsächlich aber als Hausindustrie betrieben. Endlich gibt es 2 Rübenzuckerfabriken.
Über die Gegenstände der Ausfuhr s. Schwarzburg-Rudolstadt. Wollmärkte werden zu Arnstadt und Greußen abgehalten. Die Oberherrschaft wird von den Bahnlinien Neudietendorf-Ilmenau und Ritschenhausen, Ilmenau-Großbreitenbach, Arnstadt-Ichtershausen, die Unterherrschaft von den Linien Erfurt-Nordhausen und Hohenebra-Ebeleben durchzogen. In Sondershausen hat die schwarzburgische Landesbank ihren Sitz, eine Filiale in Arnstadt. Im Fürstentum waren 1886: 6 Sparkassen mit 2,232,515 Mk. Einlagen.
Das Fürstentum hat durch Gesetz vom eine konstitutionell-monarchische Verfassung erhalten. Das Wahlgesetz vom ist abgeändert worden. Seit herrscht als Fürst Karl Günther (geb. Die fürstliche Familie bekennt sich zur evangelisch-lutherischen Kirche. Der Landtag ist aus 5 lebenslänglichen, vom Fürsten ernannten Mitgliedern, aus 5 Abgeordneten der Höchstbesteuerten und aus 5 aus allgemeinen Wahlen hervorgegangenen Abgeordneten zusammengesetzt; die letztern werden auf vier Jahre gewählt.
Nach dem Gesetz vom ist das Ministerium oberste Behörde für alle Zweige der Staatsverwaltung, und zwar zerfällt dasselbe in fünf Abteilungen:
1) für die Angelegenheiten des fürstlichen Hauses, das Auswärtige etc., 2) für das Innere, 3) für die Finanzen, 4) für Kirchen- und Schulsachen, 5) für die Justiz. Dem Ganzen ist ein Staatsminister vorgesetzt. Die untern Verwaltungsbehörden sind die Landräte der drei Verwaltungsbezirke Sondershausen, Arnstadt und Gehren. Das Fürstentum hat fünf Amtsgerichte, welche dem Landgericht zu Erfurt [* 15] unterstellt sind. Der für die Finanzperiode 1888-91 aufgestellte Staatshaushaltsetat weist an jährlichen Einnahmen und Ausgaben 2,462,449 Mk. auf; darunter betragen die Matrikularbeiträge für 1888-89: 330,009 Mk. Die Verwaltung und Nutzung des Kammerguts (mit Ausschluß der zur unmittelbaren Benutzung des fürstlichen Hauses bestimmten Bestandteile) ist gegen den Bezug einer festen Domänenrente (1888: 515,034 Mk.) der Landesfinanzverwaltung überlassen.
Die Staatsschuld betrug 1,531,396 Mk., die Kammerschuld 2,154,986 Mk. Das Kontingent des Fürstentums gehört zum 3. thüringischen Infanterieregiment Nr. 71 (Erfurt), von dem ein Bataillon in Sondershausen steht. Im deutschen Bundesrat führt S. eine Stimme und sendet einen Abgeordneten in den deutschen Reichstag. Residenz ist Sondershausen. Wappen, [* 16] Landesfarben und Orden [* 17] sind dieselben wie in Schwarzburg-Rudolstadt (s. d.). S. Karte »Sächsische Herzogtümer«. [* 18]
Geschichte des Hauses Schwarzburg.
Das Geschlecht der Grafen von Schwarzburg leitet sich von einem thüringischen Grafen, Günther, ab, der von Bonifacius zum Christentum bekehrt wurde. Um 1118 erscheint ein Graf Sizzo IV., der sich nach der Schwarzburg benennt; Günther III. fügt den Titel »Graf von Käfernburg« 1169 hinzu. Seine Söhne Heinrich IV. (gestorben um 1230) und Günther V. (gest. 1220) begründen 1196 jener die Linie Schwarzburg, dieser die von Käfernburg. Diese starb 1385 aus, worauf ihre Besitzungen an Thüringen fielen.
Von der schwarzburgischen Linie zweigte sich 1275 mit Heinrich VII. die ältere blankenburgische ab. Günther X. von Schwarzburg erwarb 1306 Arnstadt, Ilmenau, Wachsenburg und Schwarzwald. Seine Nachkommen teilten sich in die Linien Schwarzburg, Wachsenburg und Leutenberg, welche sämtlich bis 1564 ausstarben. Der blankenburgischen Linie verlieh hauptsächlich Günther XIX. (nach andrer Zählung XXI.) Glanz, der 1349 zum deutschen König gewählt ward, aber schon 18. Juni zu Frankfurt [* 19] a. M. starb.
Von Karl IV. wurde den schwarzburgischen Grafen das Erbjägermeisteramt verliehen, welches sie bis 1708 besaßen; außerdem bekleideten sie das Reichserbstallmeisteramt. Günthers Sohn Heinrich XIII. starb 1357 ohne Erben, und seine Lande fielen an seine Vettern Heinrich XIV. und Günther XXIII. Nachdem Günther XXIII. 1368 gestorben, führte Graf Heinrich mit dessen Nachkommen Heinrich XXII. und Günther XXVII. die Regierung gemeinschaftlich fort. Nach Heinrichs 1373 erfolgtem Tod nahmen dessen beide Söhne Heinrich XX. und Günther XXVI. mit ihren bereits erwähnten Vettern eine Teilung vor.
Bei der Teilung der sächsischen Lande 1445 kamen die sämtlichen schwarzburgischen Lande unter die Oberhoheit des Herzogs Wilhelm; bei der zweiten sächsischen Teilung 1485 wurde auch die Oberhoheit über Schwarzburg geteilt, und zwar so, daß dieselbe vom kurfürstlichen Haus über die obere, vom herzoglichen über die untere Grafschaft geführt wurde. Heinrich XXVIII. (1444-88) begründete die jüngere blankenburgische Linie und brachte die Besitzungen der Linie Käfernburg an sein Haus; von seinen sieben Söhnen hatten nur zwei männliche Nachkommen, nämlich Günther XXXVI. und Günther XXXVII.; der erste starb noch vor dem Tod seines Vaters (1484), der zweite 1531. Nun folgte des letztern Sohn Heinrich XXXIV., ein eifriger Beförderer der Reformation, seit 1524 vermählt mit der Gräfin Katharina von Henneberg (s. Katharina 8), welche sich nach dem 1538 erfolgten Tod ihres Gemahls durch ihren dem Herzog von Alba [* 20] gegenüber auf dem Schloß zu Rudolstadt [* 21] bewiesenen Mut einen Namen machte.
Die Länder Heinrichs XXXIV. fielen darauf an den Sohn seines Vetters Heinrich XXXIII., Günther XXXVIII. (mit dem fetten Maul), der seine jüngern Brüder überlebt hatte. Er führte zwar die Lehre [* 22] Luthers in Sondershausen ein, stand aber im Schmalkaldischen Krieg auf seiten des Kaisers, der ihn auch, als er von dem Kurfürsten Johann Friedrich von Sachsen verjagt worden war, wieder in seine Länder einsetzte. Nach seinem Tod (1552) folgte ihm sein ältester Sohn, Günther XXXIX., ein Feldherr Maximilians II. Da er 1583 ohne Nachkommen starb, so teilten seine beiden Brüder Johann Günther und Albrecht die schwarzburgischen Lande und bildeten von 1584 an die beiden Hauptlinien Schwarzburg-Arnstadt, später Sondershausen, und Schwarzburg-Rudolstadt.
Die Hauptlinie Schwarzburg-Arnstadt (Sondershausen) wurde gestiftet von Johann Günther. Dieser erhielt in der Teilung ⅔ der untern Grafschaft, enthaltend die Ämter Sondershausen, Ebeleben, Bodungen, Keula und Scherenberg, die Vogtei Hasleben und die Städte Sondershausen, Greußen und Ehrich, dann noch ⅓ der obern Herrschaft, darin die Herrschaft Arnstadt, die Ämter Käfernburg und Gehren. Johann Günther hinterließ bei seinem Tod 1586 vier minderjährige Söhne, welche ¶
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gemeinschaftlich regierten und 1631 die untere Grafschaft Gleichen ankauften. Der jüngste Sohn, Christian Günther I., hatte allein Nachkommen und zwar drei Söhne, welche die Linien Arnstadt, Sondershausen und Ebeleben begründeten. Jedoch nach dem Aussterben der beiden andern Linien (1669 und 1681) kamen ihre Besitzungen an Sondershausen, wo die Enkel Christian Günthers I., Christian Wilhelm und Anton Günther II., welche nach dem Tod ihres Vaters, Anton Günthers I., zunächst zusammen regiert hatten, 1681 teilten.
Sie begründeten die beiden Linien Sondershausen und Arnstadt. Beide Grafen wurden 1697 und 1709 in den Reichsfürstenstand erhoben und ihr Land für ein unmittelbares Reichsfürstentum erklärt. Kursachsen, das die Oberhoheit über Schwarzburg für sich in Anspruch nahm, gab in den Verträgen von 1699 und 1702 seine landesherrlichen Rechte gegen Geldentschädigung auf; doch mußte sich Schwarzburg 1719 zu einer jährlichen Zahlung von 7000 Thlr. verpflichten.
Wegen Arnstadt wurde 1731 dem Herzog von Sachsen-Weimar eine jährliche Entschädigung von 3500 Thlr. zugesichert. 1713 schlossen
beide schwarzburgische Hauptlinien einen Familienvertrag, durch welchen die Primogenitur eingeführt und weitere Teilungen
des Landes untersagt wurden. Als Anton Günther II. von Arnstadt 1716 kinderlos starb, fiel diese Besitzung wieder an Christian
Wilhelm von Sondershausen, von welcher Zeit an diese Hauptlinie nun nicht mehr Schwarzburg-Arnstadt, sondern
Schwarzburg-Sondershausen
heißt.
Christian Wilhelm trat 1720 die Regierung an seinem ältesten Sohn, Günther, ab, und als dieser 1740 ohne Erben starb, ging die Regierung an seinen Bruder Heinrich über. Dieser wurde 1754 nebst seinem Vetter Johann Friedrich von Rudolstadt ins Fürstenkollegium aufgenommen und hatte 1758 seines Bruders August Sohn Christian Günther III. zum Nachfolger. Diesem succedierte 1794 sein Sohn Günther Friedrich Karl (geb. 1760), der durch den in Gemeinschaft mit dem Fürsten von Schwarzburg-Rudolstadt geschehenen Beitritt zum Rheinbund die Souveränität erlangte. 1815 ward er mit Rudolstadt in den Deutschen Bund aufgenommen. Am gab er seinem Land eine neue ständische Verfassung, welche aber 1831 aufgehoben wurde, weil sie dem Land mißfiel.
Der Fürst legte die Regierung nieder und starb Der junge Fürst Günther Friedrich Karl (s. Günther 3) gab dem Land eine Verfassung, auf Grund deren die Eröffnung des ersten Landtags stattfand. Trotz mannigfacher Reformen fanden 1848 auch in S. Unruhen statt, welche zur Folge hatten, daß im Herbste die Oberherrschaft von sächsischen, die Unterherrschaft von preußischen Truppen besetzt wurde. Am wurde eine neue freisinnige Verfassung verkündet, welche umgestaltet wurde.
Durch Gesetz vom übernahm der Staat die Verwaltung der Kammergüter, wogegen der Fürst eine jährliche Zivilliste von 120,000 Thlr. erhielt, die 1859 um 30,000 Thlr. erhöht wurde. Am stimmte S. mit der 15. Kurie gegen den von Österreich [* 24] beim Bundestag eingebrachten Antrag auf Mobilmachung der Bundesarmeekorps gegen Preußen, trat dem Bündnisvertrag vom bei und erhielt im Rate des neuen Norddeutschen Bundes eine Stimme. Am ging sodann die Militärhoheit in S. vertragsmäßig an Preußen über (s. oben). Seit gehört S. dem Deutschen Reich an. Infolge eines Augenleidens entsagte Fürst Günther Friedrich Karl der Regierung und hatte den Erbprinzen Karl Günther (s. Karl 54) zum Nachfolger.
Die Hauptlinie Schwarzburg-Rudolstadt, gegründet von Albrecht VII., erhielt in der Teilung von der obern Grafschaft die Ämter Rudolstadt, Blankenburg, Schwarzburg, Paulinzelle, Leutenberg, Ehrenstein (1631, aus der Grafschaft Gleichen), Ilm, Könitz und die Vogtei Seeberg, aus der untern Grafschaft die Ämter Frankenhausen, Arnsburg, Straußberg, Kelbra, Heringen und Schlotheim. Von Albrechts 1605 hinterlassenen vier Söhnen setzte der zweite, Ludwig Günther, das Geschlecht fort.
Ihm folgte 1646 sein Sohn Albrecht Anton II., der 1697 in den Reichsfürstenstand erhoben wurde, aber erst 1711 den fürstlichen Titel annahm, diesem 1710 Ludwig Friedrich und diesem 1718 sein Sohn Friedrich Anton, durch den 1719 die Lehnsstreitigkeiten nach Erlangung der Reichsunmittelbarkeit erledigt wurden. 1744 succedierte dessen Sohn Johann Friedrich, 1767 dessen Oheim Ludwig Günther. Ihm folgte 1790 Friedrich Karl, diesem 1793 Ludwig Friedrich, der 1807, kurz nach seinem Beitritt zum Rheinbund, starb.
Während der Minderjährigkeit des Erbprinzen Friedrich Günther führte dessen Mutter Karoline Luise, geborne Prinzessin von Hessen-Homburg, die Vormundschaft und Regierung bis 1814. Nachdem in diesem Jahr der junge Fürst die Regierung selbst übernommen hatte und Mitglied des Deutschen Bundes geworden war, wurden 1816 die Lehnsverhältnisse zu Preußen, an welches alle Rechte der Krone Sachsen an das Haus Schwarzburg übergegangen waren, dann 1823 die zu Sachsen-Gotha und 1825 die zu Sachsen-Koburg durch Abtretungen und Umtausch von Gebietsteilen geordnet. Am verlieh der Fürst dem Land eine Verfassung.
Trotz der entgegenkommenden Haltung der Regierung ward das Ländchen 1848 von Unruhen heimgesucht, doch gelang der Bürgerwehr und dem Militär die Wiederherstellung der Ordnung. Eine neue, den fürstlichen Interessen günstige Verfassung des Fürstentums kam erst zu stande, und mit Zustimmung des Landtags wurden viele 1848 erlassene freisinnige Gesetze wieder aufgehoben. Nachdem die Regierung gegen den österreichischen Antrag auf die gegen Preußen gerichtete Mobilmachung der Bundesarmeekorps mit Ausnahme der preußischen gestimmt, trat sie auf Grund des Vertrags vom dem Norddeutschen Bund bei.
Die schwarzburg-rudolstädtischen Truppen wurden vom an mit den reußischen und altenburgischen zum 7. thüringischen Infanterieregiment Nr. 96 vereinigt. Am starb Fürst Günther, und es folgte ihm, da er nur Nachkommen aus morganatischer Verbindung hinterließ, sein Bruder, der Fürst Albert, diesem schon sein Sohn Georg (s. Georg 24). Durch Verweigerung der Erhöhung der Steuern erreichte der Landtag die Bewilligung eines freisinnigen Wahlgesetzes. Seit gehört Schwarzburg-Rudolstadt dem Deutschen Reich an.
Vgl. Sigismund, Landeskunde des Fürstentums S.-Rudolstadt (Rudolst. 1862-63, 2 Tle.);
Helmrich, Schwarzburgische Landeskunde (Sondershaus. 1871);
Junghans, Geschichte der schwarzburgischen Regenten (Leipz. 1821);
Apfelstedt, Geschichte des schwarzburgischen Hauses (Sondershaus. 1856);
König, Genealogie des hochfürstlichen Hauses S.-Rudolstadt (Rudolst. 1865);
»Beschreibende Darstellung der ¶