Titel
Schwaben
,
1) ehemals deutsches Herzogtum, nach seinen Bewohnern auch Alemannien genannt, grenzte gegen N. an
die
Pfalz und an
Franken, gegen O. an den
Lech, gegen
Süden an die
Schweiz,
[* 3] den
Bodensee und
Vorarlberg, gegen
W. an den
Rhein und wurde in
Ober- und Niederschwaben
eingeteilt. Im
Mittelalter zerfiel es in viele
Gaue, deren
Namen zum Teil
noch üblich sind, wie:
Breisgau,
Algäu,
Baar, Brenzgau,
Klettgau, Kraichgau,
Hegau, Jagstgau, Illergau,
Kochergau, Ortengau, das
Ries. S. »Geschichtskarte
[* 4] von
Deutschland
[* 5] I«.
Kreiden - Kreis

* 7
Kreis.2) (Schwäbischer Kreis) Einer der zehn Kreise [* 6] des ehemaligen Deutschen Reichs, umfaßte größtenteils das alte S., wurde begrenzt von der Schweiz, dem ober- und kurrheinischen, fränkischen, bayrischen und österreichischen Kreis [* 7] und nach Abtretung des Elsaß von Frankreich. Von der Donau durchströmt und von dem Schwarzwald, der Rauhen Alb und den Algäuer Alpen [* 8] durchzogen, war der Kreis einer der schönsten des Reichs und ergiebig an Getreide, [* 9] Wein und Obst.
Liebwerd - Liechtenste
![Bild 61.164: Liebwerd - Liechtenstein (Alfred, Prinz von) [unkorrigiert] Bild 61.164: Liebwerd - Liechtenstein (Alfred, Prinz von) [unkorrigiert]](/meyers/thumb/61/61_0164.jpeg)
* 17
Liechtenstein.Der Flächengehalt betrug 34,700 qkm (630 QM.), auf denen ca. 2,500,000 Einw. lebten. Die Kreisstände waren in die fünf Bänke der geistlichen, der weltlichen Fürsten, der Prälaten, der Grafen und Herren und der Städte abgeteilt. Zur Bank der geistlichen Fürsten gehörten: die Hochstifter Konstanz [* 10] und Augsburg [* 11] und die gefürsteten Abteien Kempten, [* 12] Ellwangen, Lindau [* 13] und Buchau. Die Bank der weltlichen Fürsten begriff in sich: das Herzogtum Württemberg, [* 14] die Markgrafschaft Baden [* 15] (Baden-Durlach, Baden-Baden, [* 16] Baden-Hochberg), die Fürstentümer Hohenzollern, die gefürstete Grafschaft Thengen, die Lande des fürstlichen und gräflichen Hauses Öttingen, die gefürstete Grafschaft Klettgau, das fürstliche Haus Liechtenstein. [* 17]
Auf der Bank der Prälaten waren vertreten: die Abteien Weingarten, Ursperg, Schussenried, Marchthal, Petershausen, Zwiefalten, Gengenbach u. a. Zur Bank der Grafen und Herren gehörten: die Komturei des Deutschen Ordens Alschhausen, die Fürstenbergschen und Montfortschen Herrschaften, die Grafschaften der Truchsesse von Waldburg, der Grafen Fugger u. a. Aus der Bank der Städte saßen die Vertreter von 31 freien Reichsstädten, darunter: Augsburg, Ulm, [* 18] Eßlingen, [* 19] Reutlingen, [* 20] Nördlingen, [* 21] Rottweil, [* 22] Heilbronn, [* 23] Memmingen, [* 24] Lindau, Ravensburg, [* 25] Kempten, Kaufbeuren, [* 26] Weil, Wimpfen und Offenburg. [* 27] Die kreisausschreibenden Fürsten waren: der Herzog von Württemberg, der Bischof von Augsburg, der Markgraf von Baden und der Bischof von Konstanz. Das Direktorium führte Württemberg. Die Kreistage wurden in Ulm gehalten. Zum Kammergericht ernannte der schwäbische Kreis zwei Assessoren, einen evangelischer und einen katholischer Konfession.
Germanien und die nörd

* 28
Germanien.[Geschichte.]
In den ältesten
Zeiten wohnten in den Gegenden des Schwaben
landes
Kelten, die im 1. Jahrh.
v. Chr. am rechten Rheinufer von den germanischen
Sueven verdrängt wurden. Obgleich schon
Tiberius 15
v. Chr. in dem Land südlich
der obern
Donau die
Provinz
Rätien errichtet hatte, wurde doch erst um 100
n. Chr. eine dauernde Unterwerfung des südwestlichen
Germanien
[* 28] herbeigeführt und zwischen
Rhein,
Lahn und
Donau das
Zehntland
(agri decumates) geschaffen, zu
dessen
Schutz
Hadrian einen
Wall von
Koblenz
[* 29] über
Aschaffenburg
[* 30] bis
Regensburg
[* 31] baute.
Dieses suchten seit Beginn des 3. Jahrh. die von Nordosten kommenden Alemannen (s. d.) zu erobern, was ihnen endlich auch gelang. Alemannen und Sueven verschmelzen fortan zu Einem Volk; doch blieb jener Name mehr für die westlich vom Schwarzwald, dieser für die östlich dieses Gebirges Ansässigen üblich. Durch die Niederlage bei Zülpich (496) wurden die Alemannen dem fränkischen Reich unterthan, behielten jedoch eigne Herzöge. Seit dem 7. Jahrh. fand das Christentum bei ihnen Eingang, für dessen Verbreitung die schwäbischen Bistümer Konstanz und Augsburg sowie Speier [* 32] und Straßburg [* 33] thätig waren.
Ein Aufstand des Herzogs Theobald gegen Pippin wurde 746 gedämpft und hatte die Abschaffung der Herzogswürde und die Einziehung großer Landstriche als Königsgut zur Folge; fortan regierten zwei Grafen oder Kammerboten das Land. Unter Karl d. Gr. faßte zwar die königliche Macht in S. festen Fuß; allein unter seinen Nachfolgern geriet sie ebensosehr in Verfall, wie das Ansehen der königlichen Kammerboten sich hob. Am kühnsten traten die beiden Kammerboten Erchanger und Berthold auf, von denen der erstere sogar den Titel eines Herzogs von Alemannien annahm.
Schwaben (Geschichte d

* 35
Seite 14.675.Nachdem sie als Landfriedensbrecher auf Befehl König Konrads I. 917 hingerichtet worden waren, maßte sich Graf Burkhard (I.) die Herzogswürde an und fand zahlreichen Anhang. Als er 919 Heinrich I. als König anerkannte, bestätigte ihn dieser in seinem Amt. Auf Burkhard folgte 926 durch Heirat mit seiner hinterlassenen Witwe der Graf Hermann I. von Ostfranken als Herzog von S. Derselbe vermählte (948) seine einzige Tochter Ida mit dem Sohn Kaiser Ottos I., Ludolf, der dadurch 949 Herzog von S. wurde, aber das Herzogtum S. infolge seiner Empörung gegen den Vater wieder verlor, worauf es 954 an Burkhard II. kam. Als dieser 973 kinderlos starb, verlieh Kaiser Otto II. S. seinem Neffen Otto, dem Sohn Ludolfs, der 976 auch Herzog von Bayern [* 34] wurde. Nach dessen frühem Tod erhielt es (982) Konrad I., Sohn des Grafen ¶
mehr
Udo von der Wetterau, eines Oheims Ottos I. Diesem folgte 997 sein Neffe Hermann II., der auch Elsaß besaß und 1003 seinen Sohn Hermann III. zum Nachfolger hatte. Derselbe ward (1012) von seiner Schwester Gisela, der Gemahlin des Markgrafen Ernst von Österreich, [* 36] beerbt. Sie führte nach ihres Gemahls Tod (1015) die Vormundschaft über ihren Unmündigen Sohn Ernst II., vermählte sich aber 1016 mit dem spätern König Konrad II. Ernst II. empörte sich gegen seinen Stiefvater und verlor 1030 S., das gleichzeitig mit Burgund von Konrad II. an Giselas zweiten Sohn erster Ehe, Hermann IV., verliehen wurde.
Als dieser 1038 kinderlos starb, folgte ihm des Kaisers Sohn, der Herzog von Bayern, als Heinrich I., welcher 1039 als Heinrich III. den deutschen Thron [* 37] bestieg. Dieser belehnte 1045 den Pfalzgrafen Otto bei Rhein mit S. und nach dessen Tod (1047) den Markgrafen Otto von Schweinfurt, [* 38] welcher jedoch 1057 starb, ohne Erben zu hinterlassen. Nun gab die Kaiserin Agnes als Regentin für Heinrich IV. das Herzogtum 1057 an ihren Eidam, den Grafen Rudolf von Rheinfelden. Dieser ward 1077 zum Gegenkönig Heinrichs IV. gewählt, aber an der Elster [* 39] geschlagen und starb am folgenden Tag.
Rüstungen und Waffen

* 40
Waffen.Bereits 1079 hatte Heinrich IV. das Herzogtum an Friedrich I., Grafen von Hohenstaufen, verliehen. Allein nach Rudolfs Tod erhoben dessen Sohn und Schwiegersohn, Berthold von Rheinfelden und Berthold von Zähringen, Ansprüche auf S. mit den Waffen [* 40] in der Hand, [* 41] und Friedrich trat 1096 nicht bloß den Breisgau und die Reichsvogtei über Zürich [* 42] an Berthold von Zähringen, sondern auch die welfischen Güter an Bayern ab. Ihm folgte 1105 sein älterer Sohn, Friedrich II. (der Einäugige).
Als dessen Sohn Friedrich 1152 Kaiser geworden war, gab er S. dem noch minderjährigen Sohn seines Vorgängers Konrads III., Friedrich IV. von Rothenburg, [* 43] und nach dessen baldigem Tod (1169) S. nebst dem Elsaß seinem eignen Sohn Friedrich V., der 1191 vor Akka starb, worauf S. an seinen Bruder Konrad III. kam. Nach dessen Tod (1196) verlieh Kaiser Heinrich VI. S. seinem jüngsten Bruder, Philipp, der 1198 zum König erhoben ward, aber im Kampf um die ihm von Otto IV. streitig gemachte Krone die staufischen Güter verschenken mußte.
Nach seinem Tod (1208) und dem seiner Tochter Beatrix kam S. an Friedrich VI., den spätern Kaiser Friedrich II. Dieser brachte viele verlorne Lehnsgüter wieder an das schwäbische Haus zurück, dessen Gebiet sich durch das Aussterben der Zähringer (1218) noch bedeutend erweiterte. Schon 1219 ernannte Friedrich seinen dreijährigen Sohn Heinrich II. zum Herzog von S. Da sich derselbe aber später gegen den Vater empörte, so gab dieser 1235 das Herzogtum dem nachmaligen deutschen König Konrad IV., der es 1254 auf seinen erst zweijährigen Sohn Konrad V., gewöhnlich Konradin genannt, vererbte.
Sizilien

* 44
Sizilien.Als derselbe 1266 sich rüstete, um sein Erbreich Sizilien [* 44] in Besitz zu nehmen, verpfändete er den Rest seiner schwäbischen Besitzungen, darunter das Marschallamt in S., die Vogtei über Ulm und einen großen Landstrich auf der Leutkircher Heide, an den Grafen von Württemberg. Nach Konradins Tod wurde das Herzogtum S. nicht wieder besetzt. Unter den schwäbischen Dynasten, den Markgrafen von Baden, den Pfalzgrafen von Tübingen, [* 45] den Grafen von Hohenzollern, den Herzögen von Teck etc., nahmen fortan, wenn auch von ihresgleichen angefeindet und von den Kaisern oft gedemütigt, die Grafen von Württemberg die hervorragendste Stelle ein.
Obwohl der Versuch des Königs Rudolf von Habsburg, die Herzogswürde in S. auf seinen zweiten Sohn, Rudolf,
zu übertragen, mißlang, so blieben doch die Gerechtsame derselben dem Reich vorbehalten, und die Kaiser ließen dieselben nebst
andern kaiserlichen Gefällen, Nutzungen und Einkünften und den noch übrigen Reichsflecken und Kammergütern in S. durch
kaiserliche Landvögte in Ober- und Niederschwaben
verwalten. Die größern Stände Schwabens
blieben reichsunmittelbar;
den kleinern wurde zwar auch Reichsunmittelbarkeit zugestanden, doch waren ihnen die Landvögte sowie die kaiserlichen Landgerichte
vorgesetzt.
Schon unter Rudolf gelangte Württemberg in den Besitz der Landvogtei in Niederschwaben
, später auch der im Elsaß. Nach Rudolfs
Tod (1291) begannen die Parteikämpfe und Raubkriege zwischen den Reichsständen von neuem, denen Kaiser
Albrecht I. endlich 1307 durch den Landfrieden zu Speier, die erste Verbindung zwischen Herren und Städten, ein Ende machte. Die
Übergriffe des Grafen Ulrich III. von Württemberg und seine Begünstigung durch Kaiser Ludwig den Bayern veranlaßten 1331 die
Bildung des Schwäbischen Städtebundes (s. d.). Österreich vermehrte seine Macht in S. durch Erwerbung
Freiburgs (1368) sowie des Breisgaues (1369). Die kleinern schwäbischen unmittelbaren Herren stifteten um 1360 den sogen. Schleglerbund,
dem sich Österreich anschloß; dagegen verband sich Eberhard mit den Städten, und es wurde S. seit 1367 in den blutigen Schleglerkrieg
verwickelt.
Löwe (Tier)

* 46
Löwen.Das persönliche Erscheinen des Kaisers in S. stellte den Frieden nur auf kurze Zeit her; erst 1378 brachte er es dahin, daß Graf Eberhard die Landvogtei herausgab, die nun Herzog Friedrich von Bayern erhielt. Das Gefühl der Unsicherheit bei Wenzels schwachem Regiment veranlaßte 1382 den Schwäbischen Städtebund, sich zu Ehingen mit dem Herzog Leopold von Österreich zu verbinden; auch die Rittergesellschaften, deren es mehrere in S. gab, wie die »Martinsvögel«, die Ritter »mit dem Löwen« [* 46] und »zur Krone«, mit Graf Eberhard an der Spitze, wurden in das Bündnis aufgenommen.
Als mehrere schwäbische Städte von dem Grafen von Württemberg 1388 bei Döffingen geschlagen worden waren, ordnete König Wenzel die Auflösung aller Bündnisse an, stiftete aber dafür 1389 den Landfrieden zu Eger, [* 47] an welchem außer S. auch die Rheinlande, Bayern, Franken, Hessen, [* 48] Thüringen und Meißen [* 49] teilnehmen sollten. Zum Bundeshauptmann für S. wurde der Graf Friedrich von Öttingen ernannt und zur Entscheidung aller Streitigkeiten ein Landfriedensgericht eingesetzt.
Schwaben - Schwabenspi

* 50
Seite 14.676.Dennoch währten bis 1395 die Fehden der Städte am Bodensee und die der Schlegler gegen Württemberg fort, bis endlich dieses, unterstützt von mehreren Fürsten, die Schlegler zur Auflösung ihres Bundes zwang. Als nach Wenzels Absetzung (1400) König Ruprecht die Städte in ihren erworbenen Rechten verletzte, schlossen Kurmainz, Württemberg, Baden und 17 schwäbische Städte 1405 den Marbacher Bund. Kaiser Siegmund verpfändete 1415 auf der Kirchenversammlung zu Konstanz mit Bewilligung der Reichsfürsten die Landvogtei S. an Hans Truchseß zu Waldburg. Das Unwesen der Befehdungen untereinander hörte auch unter Albrecht II. und Friedrich III. nicht auf, obgleich die 1436 gestiftete St. Georgsgesellschaft die Herstellung eines allgemeinen Friedens beabsichtigte und den Kaiser Albrecht II. in seinen Plänen zu einer dauernden Friedensverfassung unterstützte. ¶
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1487 vereinigten sich infolge kaiserlicher Berufung alle schwäbischen Stände zu Eßlingen und schlossen dann den großen Schwäbischen Bund (s. d.) zur Aufrechthaltung des Landfriedens. Dessenungeachtet hörten die Fehden noch nicht völlig auf, wie die Ulrichs von Württemberg gegen Reutlingen beweist. Schreckliche Verwüstungen richtete der Bauernkrieg (1525) in S. an, der im Algäu und Hegau seinen Anfang nahm. Um dieselbe Zeit fand die Reformation in S. schnelle Ausbreitung; auch traten viele schwäbische Reichsstände, vornehmlich Württemberg, Ulm, Reutlingen, Eßlingen, Heilbronn, dem Schmalkaldischen Bund bei, wofür sie nach Auflösung desselben 1547 um große Summen gestraft wurden; die Reichsstädte aber verloren ihre demokratische Verfassung und mußten dafür die alte aristokratische wieder einführen.
Schweden und Norwegen

* 51
Schweden.Von nun an strebten Württemberg und Österreich, die Oberhand in S. zu erlangen, jenes in Verbindung mit den protestantischen, dieses im Einverständnis mit den katholischen Ständen des Landes. Die Reichsritterschaft weigerte sich, in den Kreisverband einzutreten, und bildete fortan wirklich eine besondere Korporation des Reichs. 1563 kam zwar in Ulm die Kreisverfassung zu stande, aber die Streitigkeiten zwischen den Kreisständen nahmen kein Ende. Der Dreißigjährige Krieg verwandelte auch S. in eine Wüste. Im Westfälischen Frieden wurde das Elsaß an Frankreich abgetreten und S. zur Zahlung von 984,705 Guld. Entschädigungsgeldern an Schweden [* 51] verpflichtet.
Nachher war es fast immer der Schauplatz der deutschen Reichskriege und genoß nur 1763 bis 1792 eines ungestörten Friedens. Aufs neue wurde S. durch den französischen Revolutionskrieg verwüstet, bis 1801 der Friede von Lüneville geschlossen wurde. Derselbe bestimmte, daß alles auf dem linken Rheinufer liegende Gebiet des schwäbischen Kreises an Frankreich abgetreten werden mußte, und daß die weltlichen Staaten als Entschädigung für ihre verlornen Gebiete die geistlichen Stifter und Reichsstädte erhalten sollten. 1806 behielten nur die Fürsten von Baden, Württemberg, Bayern, Hessen-Darmstadt, Hohenzollern, Liechtenstein und Leyen die Souveränität.
Leyen verlor sie 1814, und Hohenzollern trat seine Souveränität 1849 an Preußen [* 52] ab.
Vgl. Pfister, Pragmatische Geschichte von S. (Heilbr. u. Stuttg. 1803-27, 5 Bde.);
Leichtlen, S. unter den Römern (Freiburg [* 53] 1825);
Jäger, Schwäbisches Städtewesen im Mittelalter, Bd. 1: Ulms Verfassung (Heilbr. 1831);
Ch. Fr. Stälin, Wirtembergische Geschichte (Stuttg. 1841-73, 4 Bde.);
P. Fr. Stälin, Geschichte Württembergs (Gotha [* 54] 1882 ff.);
Keim, Schwäbische Reformationsgeschichte (Tübing. 1855);
Baumann, Die Gaugrafschaften im wirtembergischen S. (Stuttg. 1879).