Schutzpatron
,
der »Heilige« als Protektor eines besondern Landes, Ortes, Standes, Vereins etc. Die Notwendigkeit, Reliquien eines Heiligen in den Altären zu haben, die lokal beschränkte Wirksamkeit der Heiligen, ihre frühern Berufs- und Standeseigenschaften, die fortwirkende Erinnerung an die speziellen Stadt- und Landgottheiten des Altertums und an die Gewohnheiten der religiösen Vereine: dies alles wirkte früh schon auf eine derartige Individualisierung der Beziehungen zum Himmel [* 2] hin. S. Heilige.