Schupflehn
,
s. Fallgut.
Schupflehn
3 Wörter, 24 Zeichen
Schupflehn,
s. Fallgut.
(Falllehen, Schupflehen), Gut, welches bei jedem Todesfall des Besitzers dem Gutsherrn wieder anheimfällt, wenn er nicht die Erben aufs neue damit belehnt. Vgl. Bauerngut.