Schulrat
,
Schulaufsichtsbehörde;
höherer Staatsdiener zur Beaufsichtigung des Schulwesens;
auch Ehrentitel für Schuldirektoren und -Inspektoren. In Preußen [* 2] gibt es, abgesehen von den Räten des Ministeriums, Provinzialschulräte in den Provinzialschulkollegien sowie Regierungs- und Schulräte in den Bezirksregierungen;
jene für höhere Schulen, Seminare, Taubstummen- und Blindenwesen, diese für Volks-, Mittel- und höhere Mädchenschulen.
Beide Arten stehen im Rang (4. Klasse) und im Schlußgehalt gleich. Wie diesen Beamten im höhern Dienstalter der Charakter als Geheimer Regierungsrat ehrenhalber verliehen zu werden pflegt, so den ¶
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Seminardirektoren und Kreisschulinspektoren der Titel und Rang eines Schulrats.