Schuld
(Debitum), die aus einem Rechtsgrund zu entrichtende Leistung, besonders an
Geld und Geldeswert
(Passivum, Passivschuld
),
welcher die
Forderung des
Gläubigers
(Aktivum, Aktivschuld
, Schuldforderung) entspricht (s.
Obligation).
In den
Handelsbüchern
führt man die S. unter
»Debet« oder
»Sollen«, die
Forderungen unter
»Credit« oder
»Haben« auf. Die Vergleichung
beider bildet die
Bilanz. Man unterscheidet
Kapital- und hypothekarische Schulden
,
Wechsel-, chirographarische oder
Buchschulden
(die bloß in den
Handelsbüchern des
Gläubigers notierten Schulden
) etc. Sodann bezeichnet S. den Zusammenhang zwischen der
Handlung eines
Menschen und einer
Verletzung der Rechtsordnung, vermöge dessen diese
Störung auf jene
Handlung
als auf ihre
Ursache zurückgeführt, zur S. zugerechnet wird; s.
Culpa. In moralischer Beziehung bezeichnet S. den sittlichen
Unwert, welcher durch die Nichtachtung des moralischen
Gesetzes bewirkt wird, also das dem
Menschen als mit freiem
Willen begabtem
Wesen sittlich anzurechnende
Böse.