Schüler
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Gottlieb Christian, Jurist und Politiker, geb. zu Salzungen, besuchte die Universitäten Jena [* 3] und Heidelberg [* 4] und ließ sich 1820 in seiner Vaterstadt als Advokat nieder. 1827 trat er als Amtssekretär in den Staatsdienst, bekleidete verschiedene richterliche Ämter im Herzogtum Meiningen, [* 5] war 1834-37 Mitglied der Ständeversammlung und wurde 1838 Oberappellationsgerichtsrat zu Jena. 1841 von der dortigen Juristenfakultät zum Ehrendoktor krëiert, hielt er zugleich seit 1842 als ordentlicher Honorarprofessor Vorlesungen an der Universität über Kriminalrecht und Kriminalprozeß.
An der politischen Bewegung des Jahrs 1848 nahm er in demokratischem Sinn lebhaften Anteil. In der anonymen Broschüre »Flüchtige Gedanken eines Deutschen über eine Zentralbehörde für Deutschland« [* 6] (Jena 1848) betonte er die Notwendigkeit einer deutschen Zentralgewalt. Nachdem er sich am Vorparlament zu Frankfurt [* 7] a. M. beteiligt, ward er in die Nationalversammlung gewählt, wo er als Mitglied des Ausschusses für Entwerfung der Reichsverfassung auf deren Feststellung einen wesentlichen Einfluß übte und gegen die Übertragung der Reichsregierung an einen erblichen Kaiser sowie gegen den Ausschluß Österreichs von Deutschland stimmte. Er ging mit dem Rumpfparlament nach Stuttgart [* 8] und übernahm nach Zersprengung der Nationalversammlung das Vizepräsidium des weimarischen Landtags.
Seit 1868 führte er interimistisch den Vorsitz im Gesamt-Oberappellationsgericht. Er starb in Jena. Von seinen Schriften erwähnen wir noch: »Beiträge zur Beurteilung des Kriminalgesetzbuchs für das Königreich Sachsen« [* 9] (Jena 1839);
»Kritische Bemerkungen zu dem Entwurf des Strafgesetzbuchs für die preußischen Staaten« (Heft 1, Leipz. 1844);
»Juristische Abhandlungen und Rechtsfälle« (Jena 1847-1857, 2 Bde., mit Ortloff u. a.).