Schriftführer
,
in Versammlungen und
Vereinen die zur offiziellen
Beurkundung der
Verhandlungen und
Abstimmungen berufenen
Personen. Besonders für parlamentarische
Körperschaften ist das Schriftfüh
reramt von Wichtigkeit, und zwar war
es früher gebräuchlich und ist auch jetzt noch bei kleinen
Landtagen üblich, daß die
Regierung den
Ständen einen besondern
S.
(Syndikus) beigibt. In der
Regel aber
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mehr
wählt die Kammer ihre S. selbst. Dies gilt auch für die acht S. des deutschen Reichstags (Reichsverfassung, Art. 27). Nach der Geschäftsordnung des Reichstags (§ 15) haben die S. für die Aufnahme des Protokolls und den Druck der Verhandlungen zu sorgen. Sie lesen die Schriftstücke vor, halten den Namensaufruf, vermerken die Stimmen und haben den Präsidenten in der Besorgung der äußern Angelegenheiten des Reichstags zu unterstützen.