Schönburg
,
ein jetzt fürstliches und gräfliches
Haus mit ausgedehnten Besitzungen im
Königreich
Sachsen.
[* 2] Das ganze
Gebiet, welches von der
Zwickauer
Mulde durchflossen wird, umfaßt 582 qkm (10,5 QM.) mit
ca. 210,000 Einw. (in 10
Städten und
ca. 125 Dörfern) und gehört geographisch zu den Kreishauptmannschaften
Leipzig
[* 3] und
Zwickau.
[* 4] Die Schönburg
schen
Herrschaften zerfallen seit 1740 in
Standes-
(Rezeß-) Herrschaften und gemeine
Lehen (Lehnsherrschaften). Zu den Standesherrschaften,
mit einem
Areal von 362 qkm und 150,000 Einw., gehören die in der Kreishauptmannschaft
Zwickau gelegenen Herrschaften Vorder-
und Hinterglauchau (mit
Glauchau,
[* 5]
Meerane,
[* 6]
Hohenstein
[* 7] und
Ernstthal),
Waldenburg
[* 8] (mit der Stadt
Waldenburg),
Lichtenstein (mit
Lichtenstein und
Kallnberg), die
Grafschaft
Hartenstein (mit
Hartenstein und
Lößnitz) und als Vasallengüter
eine Anzahl von
Rittergütern
(Kallnberg, Rüßdorf, Neudörfel etc.); zu den Lehnsherrschaften, mit
220 qkm
Areal und 60,000
Einw., gehören die in der Kreishauptmannschaft
Leipzig gelegene Stadt
Penig, die
Dörfer
Wechselburg und
Rochsburg sowie mehrere
Dörfer in der Kreishauptmannschaft
Zwickau.
Zur
Ständeversammlung senden die fünf Rezeßherrschaften und die vier Lehnsherrschaften je einen Vertreter in die Erste
Kammer. Die Schönburg
schen Herrschaften haben eine eigne Gesamtkanzlei (zu
Glauchau) und ein eignes
Konsistorium; dagegen hat
Sachsen die eigne
Gerichtsbarkeit derselben 1878 gegen eine
Entschädigung von 1½ Mill. Mk. abgekauft. 1700 wurde
das
Geschlecht durch den
Kaiser
Leopold I. in den Reichsgrafenstand erhoben.
Sachsen wollte, in seinen Landeshoheitsrechten geschädigt,
diese
Würde nicht anerkennen, ließ sich aber zu einem
Vergleich herbei, wonach S. sich der Oberbotmäßigkeit und
dem Territorialrecht
Sachsens unterwarf. Mit der
Auflösung des
Deutschen
Reichs erloschen die
Rechte der
Reichs- und Kreisstandschaft der Schönburger
, während die
Rezesse von 1740 fortbestanden. Die durch die
Verfassung des
Königreichs
Sachsen von 1831 herbeigeführten Veränderungen in der
Verwaltung der Schönburg
schen Herrschaften führten zu dem Erläuterungsrezeß
vom der durch den
Vertrag vom von neuem geändert wurde. - Als der erste
Herr von
S. kommt urkundlich
Hermann 1166-1182 vor.
Nach einer Zersplitterung in mehrere Linien vereinigte Ernst IV. 1488 den Gesamtbesitz wieder. Seine Söhne stifteten 1534 die Linien Waldenburg, Glauchau (1620 erloschen) und Penig. Die Waldenburger Linie, auch die obere oder ältere genannt, gestiftet von Hugo, ward 1790 in der Person des Grafen Otto Karl Friedrich in den Reichsfürstenstand erhoben. Von seinen Söhnen stammen die beiden Linien S.-Waldenburg (lutherisch, Chef Fürst Otto Friedrich, geb. und S.-Hartenstein (katholisch, gegenwärtiger Chef Fürst Alexander, geb. österreichischer Wirklicher Geheimer Rat) ab. Die Peniger Linie, auch die untere oder jüngere genannt, stammt von Wolfgang, dessen Söhne Wolfgang II. (gest. 1612) und Johann Ernst (gest. 1586) die Linien S.-Glauchau (Hinterglauchau, lutherisch) und S.-Glauchau-Penig-Wechselburg (Vorderglauchau, katholisch) stifteten. Das Haupt der erstern Linie ist Graf Klemens, geb. das der zweiten Linie Graf Karl, geb.
Vgl. Tobias, Regesten des Hauses S. bis 1326 (Zitt. 1865);
Hanschmann, Chronik der Stadt Waldenburg und des fürstlichen Hauses S.-Waldenburg (Glauchau 1880).