Schömann
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Georg Friedrich, bedeutender Philolog und Altertumsforscher, geb. zu Stralsund, [* 2] gebildet in Anklam, [* 3] studierte 1809-12 zu Greifswald [* 4] und Jena, [* 5] ward 1813 Konrektor in Anklam, 1814 am Gymnasium zu Greifswald, habilitierte sich 1820 an der dortigen Universität, wurde 1823 außerordentlicher und, nachdem er 1826 sein Schulamt niedergelegt hatte, 1827 ordentlicher Professor der alten Litteratur und Beredsamkeit, 1844 auch erster Bibliothekar, 1852 Geheimer Regierungsrat; starb S. hat sich besonders um die griechischen Staats- und Gerichtsaltertümer verdient gemacht. Hierher gehören: »De comitiis Atheniensium« (Greifsw. 1819);
»Der attische Prozeß« (mit Meier, Halle [* 6] 1824; neue Ausg. von Lipsius, Berl. 1883-87, 2 Bde.);
»Antiquitates juris publici Graecorum« (Greifsw. 1838) und »Griechische Altertümer« (Berl. 1855-59, 2 Bde.; 3. Aufl. 1871 bis 1873).
Im Zusammenhang damit standen eine Übersetzung (Stuttg. 1830) und eine Ausgabe (Greifswald 1831) der Reden des Isäos sowie eine Ausgabe von Plutarchs »Agis et Cleomenes« (das. 1839). Seinen Forschungen über das Religionswesen der Alten entsprangen die Übersetzung von Äschylos' »Gefesseltem Prometheus« (Greifsw. 1843) und »Eumeniden« (das. 1845) sowie die Ausgaben von Ciceros »De natura deorum« (Berl. 1850, 4. Aufl. 1876),
von Hesiods »Theogonie« (das. 1868) und dessen sämtlichen Werken (das. 1869). Von seinen eingehenden grammatischen Arbeiten nennen wir »Die Lehre [* 7] von den Redeteilen nach den Alten« (Berl. 1862). Eine Auswahl seiner akademischen Abhandlungen ist in den »Opuscula academica« (Berl. 1856-71, 4 Bde.) enthalten.