Schock
,
Anzahl von 60
Stück, ein Großschock
= 64
Stück, 1 S. = 4
Mandel;
früher, vor Einführung der Rechnung nach Thalern und Gulden, auch Rechnungsmünze, die zuerst, als 60 Groschen aus der Mark geprägt wurden, letzterer gleich war, später aber, als sich der Gehalt der Groschen verringerte, auf den Wert von ⅓ Mark herabsank.
Daher Schock
steuer, eine 1488 in
Sachsen
[* 2] eingeführte
Steuer, welche vom S.
Groschen als
Einheit in einer bestimmten Zahl von
Pfennigen erhoben wurde.