Schmalkaldischer
Bund, der am 31. Dez. 1530 zu Schmalkalden von neun protestantischen Fürsten und Grafen aus den Häusern Sachsen, Braunschweig, Hessen, Anhalt und Mansfeld sowie elf Reichsstädten zur gemeinschaftlichen Verteidigung ihres Glaubens und ihrer politischen Selbständigkeit gegen den Kaiser und die katholischen Stände verabredete und 4. April 1531 förmlich abgeschlossene Bund. Die Häupter des Bundes waren der Kurfürst Johann der Beständige, dann Johann Friedrich der Großmütige von Sachsen und der Landgraf Philipp von Hessen. Die Verbündeten verfolgten in der religiösen Frage fortan eine
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gemeinsame Politik und hielten im Februar 1537 eine Bundesversammlung zu Schmalkalden, auf der die Schmalkaldischen Artikel (s. d.) verfaßt wurden. Ihre Weigerung, das Trienter Konzil zu beschicken, führte 1546 den Schmalkaldischen Krieg herbei, der, von den Verbündeten in Süddeutschland lau geführt, infolge des Verrats des Herzogs Moritz von Sachsen mit der Auflösung des an der Donau aufgestellten Heers der Schmalkaldener (Dezember 1546), der Unterwerfung erst der süddeutschen Verbündeten und, nach dem Sieg der Kaiserlichen bei Mühlberg (24. April 1547), mit der Gefangennahme des Kurfürsten von Sachsen und des Landgrafen von Hessen und der Auflösung des Bundes endete. Herzog Moritz erhielt zum Lohn die sächsische Kur und den größten Teil des Ernestinischen Sachsen. Durch das Augsburger Interim suchte darauf Karl V. den kirchlichen Wirren in Deutschland ein Ende zu machen. Der Abfall des Kurfürsten Moritz 1552 brachte aber den Kaiser um alle Früchte des Siegs und rettete im Passauer Vertrag den Protestantismus. Vgl. G. Voigt, Die Geschichtschreibung über den Schmalkaldischen Krieg (Leipz. 1874); Maurenbrecher, Karl V. und die deutschen Protestanten (Düsseld. 1865).