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die Eisen- und Stahlwarenfabrikation (Schmal- kalder Artikel, wie Ahlen, Vobrer, Zangen, Striegel, Löffel u. s. w.). In der Nähe von S. wird Bergbau aus Eisen betrieben. - S., dessen schon in einem Dokument aus dem I. 874 Erwärmung geschieht, war früher die Hauptstadt der Herrsch aft S., die 1360 durch Kauf von den Burggrafen von Nürnberg an Hessen und Hennebcrg kam, aber nach Aussterben der Grafen von Hennebcrg (1583) in den alleinigen Besitz von Hessen überging. Mit Kur- hessen kam 1866 auch die Herrschaft S. an Preußen und bildet seitdem den Kreis S. Von der Herrschaft S. ist über die Hälfte mit Wald bedeckt. Durch Vertrag vom trat Preußen die schmalkaldischcn Staatssorste an den Herzog Ernst von Coburg-Gotha ab. -
Vgl. Hafner, Die sechs Kantone der ehemaligen Herrschaft S. (4 Bde., Mcining. 1818-21)-, Wagner, Gefchichte der Stadt und Herrschaft S. (Marb. 1849);
S. und seine Sol- quellen (Schmalk. 1878);
Wilisch, S. und seine Um- gebungen (ebd. 1884).
Schmalkaldener Mohrenkopf, Schmalkal - dener Perücke, Haustaube, s. Mähnentaube. Schmalkaldersche Patentbufsole, s. Kompaß. Schmalkalderscher Höhenmesser (benannt nach dem Erfinder Echmalkalder), Instrument zum Messen von Böschungswinkeln, früher beim Kro- tieren öfters angewendet. Er besteht aus einer Blech- kapfel, in der ein Rad um feine Achfe leicht drehbar angebracht ist. Der Radreifen ist mit einer Grad- einteilung versehen und trägt an einer Stelle ein schweres Blcistück, das die Stelle eines Pendels vertritt, so daß der beschwerte Halbmesser des Rades sich von selbst bei jeder beliebigen Richtung der Kapsel senkrecht stellt.
Eine mit Dioptern verscbcne Röhre dient zum Visieren, und man richtet dieselbe bei senkrecht vor das Auge gehaltener Kapsel auf den Endpunkt der geneigten Linie, deren Böschung bestimmt werden soll. Durch ein Prisma kann man gleichzeitig beobachten, welcher Teilstrich des Rades vor dem Auge stehen bleibt', dieser giebt den Bö- schungswinkel an. Das Instrument wird in der Hand gehalten oder auf einen Stock aufgesteckt. (S. Kapselquadrant.) Schmalkaldifche Artikel, die von Luther Dez. 1536 zu Wittenberg aufgesetzten Artikel, die seinen theol. Standpunkt auf dem von Papst Paul III. nach Mantua ausgeschriebenen Konzil darthun soll- ten. Da die prot. Stände bei der vorläufigen Be- ratung zu Schmalkalden (Febr. 1537) dieses Konzil ablehnten, so wurden jene Artikel auch nur von den anwesenden Theologen unterschrieben und galten lange Zeit hindurch nur als Privatschrift Lntbers, während der gleichzeitige Traktat Melanchthons über den Primat des Papstes schon auf dem Schmal- kaldcner Konvent fymbolifchcs Ansehen erbielt.
Erst nach Luthers Tode begann man seine Artikel, be- sonders der scharfen Ausprägung der lutb. Abend- mahlslehre wegen, im Streite wider die Schule Me- lancktbons wieder hervorzuzicben und in verschiede- nen Kircbenordnungen auf dieselben zu verpflichten. 1580 wurden die S. A. als symbolische Scbrift in das Konkordienbuch (s. d.) aufgenommen und galten als eins der Hauptbekenntnisse des orthodoxen Luther- tums, während man jenen Traktat Melanchthons beiseite ließ.
Das Manuskript der Schrift, die zuerst 1538 deutsch und 1541 in lat. Übersetzung ersckicn, befindet sich in der Heidelberger Universitätsbiblio- thek unv wurde zum Lutherjubiläum von Zange- Brockhaus' Konversations-Lexikon. 14. Aufl. XIV. meister in Faksimile herausgegeben (Heidelb. 1883). ^
Vgl. Menrer, Der Tag zu Echmalkalden und die S. A. (Lpz. 1837);
Plitt, 1)6 aucwritatk articuloi-uin LinHickläicoluin L^mdolica. (Erlangen 1862).
Schmalkaldischer Bund, der durch den Kur- fürst Johann von Sachsen, dessen Sohn Johann Friedrich I., den Landgrafen Philipp von Hessen und andern prot. Reichsfürsten und Städten auf einer Versammlung zu Schmalkalden (vom 22. bis verabredete und auf einer zweiten Versammlung ebendaselbst 29. März bis förmlich, zunächst auf fcchs Jahre, abgeschlossene Bund, durch den jedem unter ihnen gegen jeden An- a,riff des Glaubens wegen (den Kaifer nicht aus- genommen) gemeinschaftlicher Beistand geleistet wer- den sollte.
Außer Knrsachsen und Hessen traten bei Fürst Wolfgang von Anhalt, die Herzöge Philipp, Ernst und Franz von Vraunfchweig und Lüneburg, zwei Grafen von Mansfeld, die Städte Magdeburg, Bremen, Lübeck, Etraßburg, Lindau, Konstanz, Mcmmingen, Biberach, Isny, Reutlingen und Ulm; bald folgten auch Eßlingen, Vraunschwcig, Göttin- gcn, Einbeck und Goslar. Kurfürst Johann Friedrich und Landgraf Philipp wurden als Bundeshaupt- leute anerkannt und die Bundesverfassung im Dez. 1531 zu Frankfurt a. M. vollends vereinbart.
Die Bundesgenossen, die sofort mit Frankreich und Eng- land Beziehungen anknüpften, versagten dem Kaiser die Kriegsbilfe gegen die Türken und weigerten sich, die Wahl feines Bruders Ferdinand I. zum röm. Könige anzuerkennen, worin sie von den kath. Her- zögen von Bayern unterstützt wurden. Karl V. mußte sich daber zur Nachgiebigkeit verstehen, und so kam der Nürnberger Religionsfriede zu stände. Seitdem gewann der Protestantismus immer mehr an Ausdehnung und Macht. Im Einverständ- nis mit Frankreich und Bayern führte Landgraf Philipp 1531 mit Waffengewalt den vertriebenen Herzog Ulrich von Württemberg in sein Land zurück.
Äilf einer Versammlung zu Schmalkalden wurde der Bund auf weitere 10 Jahre er- neuert und befckloffen, alle, die darum nachfuchen und sich der Augsburgischen Konfefsion gemäß halten würden, auszunehmen. Demzufolge traten im folgenden Jahre bei: Württemberg, Pommern, zwei Fürsten von Anhalt, die Städte Augsburg, Frankfurt a. M., Kempten, Hamburg, Hannover und Minden. Auch ein Bündnis mit König Chri- stian III. von Dänemark wurde 1536 vollzogen und erhielt 1538 noch weitere Ausdehnung.
Auf der Bundesversammlung zu Schmalkalden im Febr. 1537, auf der auch die Schmalkaldischen Artikel (s. d.) unterfchrieben wurden, lehnten die Bnndes- genossen ab, ein Konzil in Italien zu beschicken, und forderten ein Konzilium auf deutfchem Boden. Das Verhältnis zwischen beiden Religionsparteien gestaltete sich immer feindseliger, als die kath. Stände unter Führung Bayerns den Mrnöerger Bunv schlössen Doch gelang unter Ver- mittelung der Kurfürsten von Brandenburg und von der Pfalz nochmals ein vorläufiger Vergleich (der sog. Frankfurter Anstand Gleich- zeitig siegte der Protestantismus vollständig in Brandenburg und dem Albertinischen Sachsen. Aber der S. B. verpaßte damals die Gelegenheit, durch Aufnahme und Schutz des vom Kaifer bedrohten Herzogs Wilhelm von Iülich-Cleve am Nicderrhein Fuß zu fassen; auch das geplante Bündnis mit Hein- rich VIII. von England kam nicht zu stände und die 34