Schmähschrift
,
s. Pasquill.
Schmähschrift
3 Wörter, 29 Zeichen
Schmähschrift,
s. Pasquill.
(ital. Pasquillo, Schmähschrift, Schandschrift, lat. Libellus famosus, franz. Pasquinade), eine Beleidigung, welche schriftlich oder durch sonstige bleibende Zeichen, z. B. durch Bilder, öffentlich verbreitet wird; Pasquillant, der Verfasser und Verbreiter eines Pasquills. Der Ausdruck Pasquill, ursprünglich mehr eine beißende Satire als eine wirkliche Ehrverletzung bezeichnend, rührt von Pasquino (s. d.), dem Namen einer verstümmelten antiken Statue in Rom, [* 3] her, an welche man, ebenso wie an den sogen. Marforio (s. d.), satirische Schriften anzuheften pflegte. Pasquino und Marforio wurden dadurch in dem römischen Volksleben zu komischen Figuren, welche sich in satirischer Weise miteinander unterhalten, und so wurde der Ausdruck Pasquill (wahrscheinlich aus pasquinolo) oder Pasquinade für derartige Veröffentlichungen überhaupt, ¶
namentlich aber für schriftliche und öffentliche Verleumdungen, gebräuchlich. Die peinliche Gerichtsordnung Karls V. (die sogen. Carolina) bedrohte die gegen jemand erhobene öffentliche Anschuldigung, ein peinliches Verbrechen begangen zu haben, für den Fall der Unerweislichkeit des letztern mit schwerer Strafe, nämlich mit ebenderjenigen, mit welcher das angeschuldigte Verbrechen nach dem Gesetz zu bestrafen gewesen sein würde. Die moderne Strafgesetzgebung dagegen hebt das Pasquill lediglich als einen besonders strafbaren Fall der Injurie hervor, und das deutsche Strafgesetzbuch erwähnt dasselbe gar nicht ausdrücklich, so daß es hiernach lediglich nach den für die Beleidigung (s. d.) überhaupt geltenden Grundsätzen zu bestrafen ist. Eine Sammlung von »Satiren und Pasquillen aus der Reformationszeit« lieferte Schade (Hannov. 1856-58, 3 Bde.).