Schlyter
,
Karl
Johan, namhafter schwed.
Jurist, Begründer des
Studiums der schwedischen
Rechtsgeschichte, geb. zu
Karlskrona,
[* 2] wurde 1816
Dozent in der juristischen
Fakultät zu
Lund, trat später in die Justizrevision zu
Stockholm
[* 3] und ward 1835 als
Professor der
Jurisprudenz nach
Upsala
[* 4] berufen.
Da er jedoch keinen
Gehalt bezog, kehrte er 1837 nach
Lund zurück,
wo er 1838
Professor der allgemeinen Rechtskunde und 1844 der
Rechtsgeschichte wurde; er starb
Sein Hauptwerk ist
das
»Corpus juris Sueo-Gotorum antiqui« (Stockh. 1827-34 u.
Lund 1838-77, 13 Bde.). Von Schlyters
übrigen (sämtlich
kleinern)
Arbeiten erwähnen wir noch: »Om
Sveriges äldsta indelning i landskap och landskapslagarnas uppkomst« (»Über
die älteste
Einteilung
Schwedens in
Landschaften und über die Entstehung der Landschaftsgesetze«,
Upsala 1835).