Schlangengift
,
die von den Giftdrüsen gewisser
Schlangen
[* 3] abgesonderte, farblose oder schwach gelbliche, geruch- und
geschmacklose, etwas schleimige
Flüssigkeit, welche, in den Blutstrom eines andern
Tiers gebracht, alsbald heftige Vergiftungserscheinungen
hervorbringt, während sie im
Magen
[* 4] sich völlig unschädlich erweist. Über die chemische
Beschaffenheit
des Schlangengifts
ist wenig bekannt, doch scheint seine
Wirkung auf Gegenwart von fermentartigen
Substanzen zu beruhen.
An der gebissenen Stelle zeigen sich sehr bald Anschwellung, dunkelbläuliche Rötung und heftige Schmerzen, dann treten Schwindel, Atemnot, Krämpfe, Betäubung ein, und oft erfolgt der Tod in kurzer Zeit. Die Behandlung hat vor allem den Übergang des Gifts aus der Wunde ins Blut zu verhindern. Umschnüren des Gliedes oberhalb der Wunde, festes Aufbinden eines platten und glatten Gegenstandes auf die Wunde, Aussaugen derselben (wobei der Aussaugende auch nicht die kleinste Wunde an den Lippen oder im Mund haben darf), Ausbrennen, Ätzen mit Ätzkali, Ammoniak, Karbolsäure ist am geratensten. Auch wird wiederholtes Einspritzen einer filtrierten 1proz. Lösung von übermangansaurem Kali unter die Haut [* 5] in der nächsten Umgebung der Wunde empfohlen. Besonders aber haben sich sehr starke Alkoholgaben bewährt (vgl. Kreuzotter). [* 6]