Schlachtordnung
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Schlachtordnung,
de bataille (franz., spr. -táj), s. v. w. Schlachtordnung. Im 17. und 18. Jahrh. die kunstgerechte Aufstellung der einzelnen Truppenteile zur Schlacht. Das pedantische Innehalten der hierfür geltenden Regeln, welche die Armee als ein starres, nicht zu gliederndes Ganze ansahen, lähmte jedes selbständige Handeln der Unterführer. Diesen Sinn hat die Bezeichnung Ordre de bataille heute ganz verloren, man versteht darunter nur noch die Zuteilung der einzelnen Truppenteile zu den aufsteigenden Verbänden, wie sie vom Kriegsherrn für einen Feldzug (im Frieden für ein ¶
Manöver) bestimmt wird. Sie behält, abgesehen von einzelnen unvermeidlichen Änderungen, für die Dauer eines Kriegs Gültigkeit und ist notwendig, damit alle Truppen ein für allemal ihre Zusammengehörigkeit für den Instanzenzug bei der Befehlserteilung, Einquartierung, Verpflegung etc. kennen.