Schildwache
(Schildwacht
, franz.
Sentinelle, Factionnaire), eigentlich der vor jeder
Wache stehende
Posten vor dem
Gewehr,
der ehemals die hier aufgehängten
Schilde zu bewachen hatte; im weitern
Sinn jeder aufgestellte Einzelposten
im
Garnison- und Lagerdienst. Die Schildwachen
sind, da sie als Vertreter der
Staatsgewalt stehen, unverletzlich und können
gegen jeden, der sie thätlich angreift oder sich ihren
Anordnungen widersetzt, wenn ihnen kein andres
Mittel zur Erzwingung
des
Gehorsams bleibt, ihre
Waffen
[* 2] gebrauchen. Eine S. darf nie die
Waffe aus der
Hand
[* 3] lassen, sich nicht
weiter, als ihr ausdrücklich befohlen wird, vom
Posten entfernen, mit niemand, soweit es nicht der
Dienst erfordert, reden,
sich nicht setzen, nicht essen, trinken, keine
Geschenke annehmen etc.