Schildhalter,
in der Heraldik die neben dem Schild stehenden, diesen haltenden Tiere und menschlichen [* 1] Figuren.
Anfangs nur vom hohen Adel gebraucht, sind sie allmählich auch in die Wappen des niedern Adels übergegangen und hier meist bei Standeserhebungen urkundlich festgelegt worden.
Bekannt sind die beiden den Wappenschild stützenden sog. Wilden Männer im Wappen des Königreichs Preußen (s. d., Bd. 13, S. 403).