Schiffsmakler
(Frachtmakler, Güterbestatter, Schiffsklarierer, Schiffsprokureure), Personen, welche gewerbsmäßig die Versendung zur See besorgen und in der Regel amtlich verpflichtet sind.
Makler (s. d.), welche Schiffsmakelei
betreiben, dürfen
nach dem deutschen
Handelsgesetzbuch (Art. 70) den
Schiffern im
Einziehen und Vorschießen der
Frachten und
Unkosten als Abrechner oder in andrer ortsüblicher
Weise Hilfsdienste leisten.
Auch besorgen die S. in der Regel das Ausklarieren des Schiffs sowie das Einklarieren ankommender Schiffe [* 2] (s. Klarieren).