Schief
nennt man an der
Börse bei bedingten
Lieferungsgeschäften die
Prämien, bei welchen der
Ecart (Seitensprung), d. h. der Unterschied zwischen Prämienkurs und
Kurs per ultimo fix, von der
Prämie erheblich abweicht.
Bei einer
Rückprämie 180/10 ist 190 der
Kurs, zu welchem die
Prämie ausläuft. Der Verkäufer derselben ist berechtigt, entweder
am
Tage der Prämienerklärung die
Papiere zum
Kurse von 180 dem
Käufer anzukündigen oder durch
Zahlung
von 10 sich von der Verpflichtung der Lieferung zu befreien. Er wird die
Prämie zahlen, sobald der
Kurs über 190 steht. Der
Unterschied zwischen ihm und dem Prämienkurs ist dann größer als die
Prämie. Man sagt von solchen
Prämien: sie laufen zu schiefen
Kursen aus. Ebenso spricht man bei der
Stellage von einer »schiefen
Mitte«, wenn die Mitte
derselben von dem zur Zeit gehandelten
Kurse per ultimo fix wesentlich abweicht.