Schiedsger
icht.
Durch Vertrag eingesetztes Gericht zur Erledigung von Streitfällen zwischen Privaten. Auch bei Wirtschaftsverbänden (⟶ Schlichtungswesen).
Schiedsgericht
27 Wörter, 284 Zeichen
Schiedsgericht.
Durch Vertrag eingesetztes Gericht zur Erledigung von Streitfällen zwischen Privaten. Auch bei Wirtschaftsverbänden (⟶ Schlichtungswesen).
Nr. | Ergebnis | Schiedsgericht |
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1 | ****** | Schieds|ge|richt, das: 1. (Rechtsspr.) a) Institution, die anstelle eines staatlichen Gerichts bei Rechtsstreitigkeiten eine Entscheidung ... |