Titel
Schießen
,
[* 2] das Forttreiben von
Geschossen mit Hilfe einer bewegenden Kraft;
[* 3] dieselbe wird seit
etwa 1400 durch das Schießpulver
[* 4] (s. d.) und in neuester Zeit bei mehrern
Armeen durch die Schießbaumwolle (s. d.) erzeugt.
Um der Waffe die gehörige
Richtung geben zu können, bedarf man einer Kenntnis der Zielentfernung, deren unmittelbare Messung
nur bei vorbereiteten Verteidigungsstellungen angängig ist.
Über die
Instrumente zum
Messen der Entfernungen vom
Standort des Schießenden
aus s. Entfernungsmesser. Im Feldkriege wird man nicht immer von solchen
Gebrauch machen können; man ist meist genötigt, die Entfernung zu schätzen, wobei eine gute Karte ein wertvolles Hilfsmittel
bieten kann. Da die Schießleistungen im heutigen
Gefecht am Gesamterfolg einen hervorragenden Anteil haben, so wird in allen
Armeen großer Wert auf eine gute Ausbildung der
Truppen im S. gelegt, und es finden zu diesem Zweck ausgedehnte Schießübungen
statt. Zur Ausbildung von Schießlehrern und zur Förderung des Betriebes des S. in einer
Armee dienen die Militärschießschulen
(s. d.).
In der deutschen
Armee sind für das S. maßgebend die «Schießvorschrift
für die Infanterie» vom welche zugleich für die
Jäger und Schützen sowie für die Pioniere und Eisenbahntruppen
bestimmt ist, die «Schießvorschrift für die
Kavallerie» vom und die «Schießvorschrift für die Feldartillerie»
vom Die Ausbildung im S. mit dem Gewehr zerfällt in die vorbereitenden
Übungen (Anschlagen,Zielen,
Feuern mit Platzpatronen, Entfernungsschätzen, wozu noch zur Förderung der Schießausbildung das S. mit dem Zielgewehr
tritt) und das Schulschießen
, durch welches Offiziere,
Unteroffiziere und Gemeine einen möglichst hohen
Grad von Schießfertigkeit
erlangen und bewahren sollen;
dasselbe ist jedoch nicht als Endzweck zu betrachten, sondern lediglich als Vorschule für das gefechtsmäßige S. Zur stufenweis fortschreitenden Ausbildung der Schützen sind dieselben in Schießklassen eingeteilt;
der zweiten Klasse gehören die Mannschaften der jüngsten Jahresklasse und die noch nicht ausgebildeten Schützen der ältern Jahresklasse, der ersten Klasse die ausgebildeten Schützen an.
Die vorgeschriebenen Übungen zerfallen für jede Klasse in Vor- und Hauptübungen;
für die deutsche Infanterie müssen die Bedingungen der erstern (6 in der zweiten, 3 in der ersten Klasse) mit mindestens 3, die der letztern (9 und 8) mit mindestens 5 Schüssen erfüllt werden.
Offiziere,
Unteroffiziere und
Kapitulanten, welche alle
Bedingungen der ersten
Klasse zweimal erfüllt haben, bilden die
besondere Schießklasse, deren Vorübung drei
Bedingungen zu je 3 Schuß, deren Hauptübung acht
Bedingungen zu je 5 Schuß
enthält. Zur Kennzeichnung guter Schützen werden an
Unteroffiziere und Mannschaften Schützenabzeichen (s. d.) verliehen.
Alljährlich findet ein Preisschießen
der Offiziere und ein solches der
Unteroffiziere statt. Auf
Grund der Schießergebnisse
erhalten die besten Schützen unter den Offizieren und unter den
Unteroffizieren in jedem
Armeekorps im
Namen des
Kaisers Preise. Dieselben bestehen für Offiziere aus einem
Degen (Säbel), für
Unteroffiziere aus einer
Taschenuhr.
Das gefechtsmäßige S. gliedert sich in Einzelschießen
(10
Patronen) und Abteilungsschießen
(10
Patronen) und findet statt
im Gelände, auf den
Truppenübungsplätzen, den Artillerieschießplätzen oder den Garnisonübungsplätzen,
Einzel- und Gruppenschießen
auch auf den Gefechtsschießständen. Das Belehrungsschießen soll die Leistungsfähigkeit des
Gewehrs sowie die
Bedingungen, unter welchen dieselbe zur vollen Geltung gelangt, zum
Ausdruck bringen und dadurch die Grundsätze
für die Verwendung des Gewehrs prak-tisch klarlegen; dasselbe bietet ein vorzügliches Hilfsmittel zur Heranbildung
des Ausbildungspersonals. Das Prüfungsschießen
zerfällt in das Einzelprüfungsschießen auf den Schießständen, zu dem
die
Aufgaben alljährlich durch das Kriegsministerium im «Armee-Verordnungs-Blatt»
bekannt gemacht werden, und in das Prüfungsschießen
im Gelände, welches alljäbrlich einmal durch den Brigadecommandeur
abgehalten wird.
Im S. mit dem Revolver [* 5] sind bei der deutschen Kavallerie und Feldartillerie auszubilden die Offiziere, Unteroffiziere, Trompeter und die Fahrer; bei der deutschen Infanterie die Offiziere, die Feldwebel, Vicefeldwebel, Portepeefähnriche, Fahnenträger, Regiments- und Bataillonstamboure sowie ferner diejenigen Unteroffiziere und Mannschaften, die als Krankenträger eingeübt werden oder deren Verwendung bei einem Sanitätsdetachement in Aussicht genommen ist.
Der Ausbildungsgang für die Kavallerie im S. mit dem Karabiner 88 und Revolver ist im allgemeinen derselbe wie für die Infanterie, nur sind die Anforderungen an die Leistungen geringer. Es bestehen drei Schießklassen, von denen jede drei Bedingungen für die Vor- und vier für die Hauptübung enthält; die Scheiben sind denen der Infanterie gleich.
Nach der Schießvorschrift für die Feldartillerie umfaßt die Ausbildung im S. als Vorübungen:
1) Richtübungen, durch die die Klasse der Kanoniere, die Richtkanoniere, geschaffen wird, deren Zahl für jede Batterie festgesetzt ist.
2) Übungen beim Geschützexerzieren, welche bestimmte Kenntnisse und Fertigkeiten sichern sollen, z. B. unbedingte Zuverlässigkeit im Untersuchen und im Behandeln der Zünder, gute Feuerdisciplin, schnelles und richtiges Zielauffassen. Namentlich für die Ausbildung der Unteroffiziere im Dienst des Geschützführers ist diese Übungsperiode von größter Bedeutung, ebenso für die zugführenden Offiziere.
3) Beobachtungsübungen, welche ¶