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Wassertiefen begrenzen, auf einzelnen Plänen großen Maßstabes auch noch Zwischenlinien.
Die 10 m-Tiefenlinie, die sog. 10 m-Grenze, bezeichnet die Grenzlinie, bis zu der große Schiffe ein Fahrwasser bei jedem Wasserstande der Gezeiten benutzen können.
An den Flußmündungen und im Wattenmeer sind die S. durch Ablagerungen, durch Verschiebungen (von der Kraft der Strömungen oder heftiger Stürme) häufigen, zuweilen sogar plötzlichen Änderungen ausgesetzt.
Diese Umstände bedingen fortwährende Überwachung und Neuvermessung der Küstenfahrwasser solcher Gegenden und Korrektur der S. auf den Seekarten.