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österr. Gesetz vom (Art. 11) sind die Beträge auf 50 Kronen [* 3] sür Einkronenstücke, 10 Kronen sür Nickelmünzen und 1 Krone sür Kupfer- münzen festgesetzt.
In den Staaten der Lateinischen Münzkonvention ist die Annahmevcrpflichtung für Silberscheidemünzen auf 50 Frs., in England aus 40SHÜI., in der Skandinavischen Münzkonvention auf 20 Kronen beschränkt.
Die öffentlichen Kassen dagegen nehmen in der Negel die S. in jedem Be- trag in Zahlung und sind verpflichtet, dieselben in gewissen Beträgen und bei bestimmten Kassen gegen Courantgeld umzutauschen (deutsches Münzgesetz Art. 9 und Bekanntmachuug des Reichskanzlers vom
(S. Münze und Münzwesen.) [* 4] Scheidemünzenbronze, s. Bronze. [* 5] Scheiden (beimVlatt), s. Blatt [* 6] (Bd. 3, S, 86d). Scheidenbruch (llorui^ v^iu^iä), die Ein- lagerung von Eingeweiden in einen Scheidcnvorfall.
Scheidenentzündung (V^iuitiä), s. Len- korrhöe. Mfer (s. d.). Scheidenflügler, ungewöhnlicher Name für Scheidenhaut, s. Hoden. Scheidenkatarrh (V^initiä), s. Leukorrhöe.
Scheidenschuäbler (^inoniäicklle), eine sehr merkwürdige, aus nur einer Gattung ((^iioiii8^m-6t.) und 2 Arten ((Monig alda. ^c")st. und 01n0ni8 minor ^lttT-i?., s. Tafel: Stclzvögel II, [* 1] Fig.
7) bestehende Vogelfamilie von nicht ganz klarer syste- matischer Stellung, die indessen meist den Stelz- vögeln zugezählt wird.
Ibre Körpergestalt erinnert an die der Hühner; [* 7]
der Schnabel trägt oben auf der Wurzel [* 8] eine Art Dach [* 9] oder Hornscheide, das sich über die Nasenlöcher legt.
Die Füße sind kurz, vicr- zehig.
Das Gefieder ist rein weiß, ohne Abzeichen. Sie leben von Aas, niedern Seetieren, besonders aber von den Eiern und Jungen der Pinguine.
Sie finden sich auf den einsamen Inseln des antarktischen Oceans nördlich bis Kerguelenland.
Scheidenvorfall (^i-oi^LULv^ill^e), der Vor- fall der vordern oder hintern Scheidcnwand, weist ganz ähnliche Erscheinungen auf wie der Gebär- muttervorfall und ist auch wie dieser zu bebandeln. (S. Gebärmutterkrankheiten, Bd. 7, S. 611 d.) Schcideschlamm, s. Zuckerfabrikation.
Scheidethäler, s. Thal. [* 10] Scheidetrichter, Vorrichtung des chcm.
Labo- ratoriums, dessen man sich bedient, um zwei mit- einander nicht mischbare Flüssigkeiten mechanisch zu trennen. Er besteht aus einem kugelförmigen, einer- seits mit einem verschließbaren Tubulus, anderer- seits mit einem Hahnrohr versehenen Gefäß, [* 11] in dem man die Flüssigkeiten nach ihrem specifischen Gewicht sich sondern läßt, um dann die schwerere durch den abwärts gerichteten Habn auslausen zu lassen. Scheidewafser, s. Salpetersäure (S. 227 d). Scheideweg, soviel wie Kreuzweg (s. d.). Scheidingen, alte Stadt, s. Vurgscheidungen.
Scheidler, Dorette, s. Spohr, Louis. Scheidt, Kaspar, deutscher Dichter, Vetter und Lehrer Fischarts, starb 1505 wahrscheinlich als Schulmeister zu Worms [* 12] an der Pest. Er bearbeitete Dedekinds (s. d.) lat. «Grobianus» ausgezeichnet in deutscher Sprache [* 13] (Worms 1551 u. ö.; neu hg. von Milchsack in den «Halleschen Neudrucken», Nr. 34, 35). Unbedeutender sind seine «Lobrede von wegen des Mcyen» (Worms 1551),
«Frölick Heimfart» (1552),
«Lob und Satzung der Musica» (1561), eiue Versifikation derRegeln der Wormser Meistergesang- schule. -
Vgl. Haussen, Kaspar S. (Straßb.' 1889).
Scheidt, Samuel, Organist, s. Orgelspicl.
Scheidung, Bezeichnung für verschiedene tech- nische Arbeiten, besonders für die Aufbereitung (s. d.) der Erze und für ein Verfahren in der Zucker- fabrikation (s. d.), das auch Defäkation (De- fctation) genannt wird. Scheidung der Ehe, s. Ehescheidung und Scheidung von Tisch und Bett. [* 14] Scheidung durch die Quart, [* 15] soviel wie Quar- tation, s. Goldscheiduug.
Scheidung von Tisch und Bett (86Mr2.tio a tiitti'0 6t men8^), im Gegensatz zur Auflösung der Ehe dem Bande nach (s. Ehescheidung) die Trennung zweier Eheleute auf Zeit oder Dauer, also die bloße Beseitigung des ehelichen Zusammenlebens.
Nach der herrschenden Lehre [* 16] der kath. Kirche kann vermöge derSakramentseigcnschaft der Ehe eine Ehe niemals gelöst werden, von einzelnen ganz seltenen Aus- nahmen abgesehen, in welchen der Papst dispen- sieren kann.
In der Regel ist nicht eine Auflösung dem Bande nach, sondern nur eiue Trennung von Tisch und Bett zulässig, und diese nur durch geist- liche Gerichte.
Eine immerwährende Trennung wird nur ausgesprochen in wenigen Fällen (Ehebruch, Fleischcsverbrechen);
auch dann noch ist sie, im Falle des Ehebruchs, unzulässig, wenn Verzeihung ausdrücklich oder stillschweigend gewährt ist, und ferner stets, wenn der andere Teil ein gleiches Ver- gehen begangen bat.
Zeitweise Trennung kann ver- langt werden aus gewissen Gründen, welche ent- weder eine Zerstörung des ehelichen Lebens herbei- führen oder die Trennung notwendig erscheinen lassen mit Rücksicht auf die Sicherheit oder das Wobl des unschuldigen Ehegatten.
Auch eine größere Zahl von Rechten ließ die zeitweise Trennung zu, teils als Sicherungsmahregel während des Rechts- streits, teils als selbständige Mahregel, teils aber auch, um der Möglichkeit eiuer Aussöhnung Raum zu lassen.
Der recht gaben ein Wahlrecht zwischen Scheidung und dauernder Trennung (Art. 300, 310);
die Vor- schriften sind in Frankreich bei der Wiedereinführung der Sckeidung durch Gesetz vom nicht unerheblich geändert.
Das Deutsche [* 17] Reichsgesetz vom §. 77 verbietet die beständige Trennuug von Tisch und Bett und läßt statt der- selben nur die Scheidung zu. Scheinbare Doppelpunkte, s. Raumkurven.
Scheinbild, s. Bild. - S. als mediz.
Lehr- mittel, s.
Phantom.
Scheiner
,
Christoph, geb. zu
Wald bei Mindelheim in
Schwaben, war Mitglied des Jesuitenordens, Professor der Mathematik
und des
Hebräischen in
Ingolstadt,
[* 18]
Innsbruck
[* 19] und Freiburg
[* 20] i. Vr.;
1622 wurde er Vorstand des neugegründeten Iesuitenkollcgiums zu Neisse [* 21] in Schlesien. [* 22]
Nach längerm Aufenthalt in Bern [* 23] (1624-33) und Wien [* 24] kehrte er 1639 nach Neisse zurück und starb daselbst als Rektor des Jesuitenkollegs S. ist bekannt durch seiue Erfindung des Pantographen oder Storchschnabels (1603) und durch seine ein- gehenden Arbeiten über die Sonncnflecken und Sonnenfackeln. Er bestimmte aus den Beobachtun- gen der Flecken zuerst die Rotationszeit der Sonne [* 25] und die Lage ihres 'Äquators und erkannte die von der Achsendrehung der Sonne unabhängige Eigen- bewegung der Flecke und Fackeln. S. verdanken wir auch die erste .Narte der Mondberge. Er veröffent- lichte: «NoLü Hi-LiiiÄ» (Bracciani 1630). 26 * ¶
Quellen, Literatur
Band - Seite | Artikel | Autor | Titel | Ausgabe |
---|---|---|---|---|
65.139 | Spektralanalyse | Scheiner | Die S. der Gestirne | (Lpz. 1890) |
52.12 | Astronomie | Scheiner | Die Spektralanalyse der Gestirne | (Lpz. 1890) |
14.422 | Scheiner | "Rosa ursina, sive Sol" | (Brazza 1626-30) |
3 Quellen wurden gefunden.