Schein
,
die Art und
Weise, wie eine
Sache in die
Sinne fällt, namentlich wenn die wahre
Beschaffenheit derselben dem
nicht entspricht. Dann im
Gegensatz zu der wahren
Beschaffenheit der
Dinge und zur richtigen
Erkenntnis überhaupt
jedes falsche, für wahr gehaltene
Urteil, daher s. v. w. Täuschung,
Illusion; besonders in logischem
Sinn,
wenn durch der
Form nach richtige Folgerungen aus falschen Voraussetzungen oder durch falsche Folgerungen aus richtigen Voraussetzungen
ein S. erzeugt wird.
Ferner eine schriftliche
Erklärung über einen Gegenstand, z. B. über eine
Verhandlung,
über eine erfolgte
Zahlung
(Quittung,
Tilgungsschein), über Empfang von
Sachen (Hinterlegungsschein
,
Auslieferungsschein), über
eine Verbürgung
(Gutschein) etc.