Schaufelsc
hlagsrecht,
Dienstbarkeit, vermöge deren derjenige, welcher an einem Privatgewässer ein Mühlen- oder sonstiges Triebwerk hat, verlangen kann, daß der Eigentümer des Grundstücks, welches ¶
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von dem treibenden Wasser durchflossen wird, ihm zum Zweck der Reinigung des letztern den Zutritt gestatte und es dulde, daß Schlamm, Sand u. dgl. auf das Ufer geworfen werde.