Schauanstalten
(Beschauanstalten), öffentliche Anstalten, von welchen gewisse Waren vor ihrem Übergang in den Verkehr geprüft und, wenn sie gut befunden, mit einem Stempel bezeichnet werden. Sie sollen dem Käufer eine Sicherheit geben, die er sich selbst nicht zu verschaffen vermag, oder auch den guten Ruf der Gewerbthätigkeit eines Landes oder Platzes wahren. Die S. waren früher vielfach in Gebrauch. Auch kam es vor, daß die Benutzung derselben befohlen und der Verkauf ungestempelter Waren verboten wurde. Beispiele sind die Konditionieranstalten (s. d.) und Leggen (s. d.).