Schächten
(hebr. schachat), bei den Israeliten soviel wie ein Tier nach den Vorschriften des Talmud, d. h. in einer Weise schlachten, daß das Fleisch vollkommen blutleer wird (1 Mos. 9,4). Das Tier wird nicht betäubt, sondern geknebelt, ihm dann mit dem vorschriftsmäßigen Schlachtmesser zwischen dem ersten und zweiten Halswirbel ein tiefer Schnitt beigebracht und das hervorstürzende Blut in einem Gefäße aufgefangen: der Schächter (schochet) wird von den Rabbinern zum S. autorisiert.
Über die Frage, ob das S. zur Tierquälerei zu rechnen sei, ist ein einheitliches mediz. Urteil noch nicht erzielt. (S. auch Schlachten.) In mehrern Staaten (z. B. im Königreich Sachsen, in der Schweiz) ist das S. verboten. –
Vgl. Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums (hg. von Z. Frankel, Bresl. 1867);
Hamburger, Realencyklopädie für Bibel und Talmud, Abteil. 2 (Strelitz 1883);
Simon, Die rituelle Schlachtmethode der Juden (Frankf. a. M. 1893);
Gutachten über das jüd.-rituelle Schlachtverfahren (Berl. 1894).