Schachtmaß
,
körperliches Maß, bei welchem Länge und Breite [* 2] gleich, die Höhe und Dicke aber im Dezimalmaß nur den zehnten Teil, im Duodezimalmaß den zwölften Teil davon beträgt. So ist z. B. eine Schachtrute 1 Rute lang und ebenso breit, aber nur 1 Fuß hoch, und ein gleiches Verhältnis findet beim Schachtfuß (Schachtschuh) und Schachtzoll statt.
Hat die Längenrute 12 Fuß, so enthält die Kubikrute 12 Schachtruten und die Schachtrute 144 Kubikfuß etc.