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Vicerektor und seit 1882 Rektor des fürst-erzbischöfl. ! Seminars in Prag. 1883 wurde er zum Bischof von Budweis und 1885 zum Fürst-Erzbischof von Prag [* 3] ernannt, 1889 zum Kardinal erhoben. S. ist auch Mitglied des Herrenhauses. Schöltborn, Friedrich, Graf, österr. Staats- mann, geb. zu Dlaschkowitz in Böh- men, wurde, nachdem er die juridischen Studien absolviert und als Anhänger der czechisch-klerikalen Partei sich bemerklich gemacht hatte, ohne je im Staatsdienste thätig gewesen zu sein, 1884 zum Statthalter von Mähren [* 4] und 1888 zum Justiz- minister ernannt. Als solcher erwarb er sich durch strenge Unparteilichkeit auch die Achtung der Libe- ^ ralen, erregte aber, als er 1890 für den bö'hm.
Aus- ! gleich eintrat und 1892 durch eine Verordnung die Errichtung eines deutschen Bezirksgerichts in i Weckelsdorf veranlaßte, den Unwillen der Jung- " czcchen in dem Maße, daß sie beantragten, ihn in ! den Antlagezustand zu versetzen. Das Abgeord- netenhaus lehnte diesen Antrag ab, und S. behielt sein Portefeuille auch in dem ge- bildeten Koalitionsministerium Windischgrätz. S. veröffentlichte mehrere Broschüren, darunter »Böh- ^ men und Osterreich» (Prag 1870),
«Randglossen zum ! Entwurf eines neuen Strafgesetzes» und «Wirkungen der Neufchule» (ebd. 1881). Schönborn, Johann Philipp von, aus altem ^ rheinländischem Geschlecht, das urkundlich schon im , 12. Jahrh, zur unmittelbaren Reichsritterschaft ge- ! hörte, geb. 1605, wurde 1642 Fürstbischof zu Würz- ! bürg und 1647 Erzbischof und Kurfürst von Mainz, [* 5] z Bei der Krönung des Kaisers Leopold I. 1658 er- , neucrte er den schon bei der Krönung Ferdinands III. aufgebrochenen Streit mit dem Erzbischof von Köln [* 6] ! wegen des Vorrechts der Salbung des neuen Kai- > sers und trat im fclben Jahre der Rheinischen Al- lianz bei. Als ihm die Bewohner von Erfurt [* 7] den ^ Gehorsam verweigerten, bemächtigte er sich mit Bei- ! Hilfe franz. und lothring.
Truppen 1664 der Stadt. Um Stadt und Kurfürstentum Mainz hat er sich vielfache Verdienste erworben. Er starb 1673. Schönbrunn, berühmtes kaiserl. Lustschloß in Wien [* 8] (XIII. Bezirk Hictzing), im Südwesten der Stadt (s. Wien, Stadtplan), am Wienflüßchen, unter Kaifer Leopold I. nach den Plänen von Fischer von Erlach begonnen und unter Maria Theresia 1744-50 vom Baumeister Valmagini ausgebaut, dient dem Hofe teilweise zum Sommeraufenthalt. Das Schloß enthält großartige Parkanlagen (mit dem Fasancngarten, der Menagerie u. s. w. 2670 m lang, 1250 m breit, 196,6 lia groß), 1441 Zimmer und Gemächer, darunter das Blaue Kabinett, ein Lieblingsaufenthalt der Kaiserin Maria Theresia, das Zimmer, in dem Napoleon I. 1809 wohnte und sein Sohn, der Herzog von Reichstadt, 1832 starb, und ein Theater. [* 9]
Sehenswert sind die Schloßkapelle, die Große und Kleine Galerie mit Spiegelwänden und den kunstvollen Kalkgemälden am Plasond, von Gregor Guglielmi, die drei Landschaftszimmer, das Zimmer mit den Hamiltonschen Gemälden und der Cercmoniensaal. Zunächst am Schlosse befindet sich die große Orangerie und andere Gartenanlagen mit Marmorstatuen und Marmorgruppen. Der Park enthält herrlicbe Alleen, mehrere Bassins, den Kaiser- brunnen oder Schönen Brunnen, [* 10] welcher dem Schloß den Namen gegeben hat, Fasanerien, Tiergarten, botan. Garten, [* 11] auf der Höhe des Schönbrunner- bergs die Gloriette, ein samt Seitenaufgängen 135 m langes, 25 in hohes, 1775 aufgeführtes Pracht- gebäude mit Kolonnade, Waldpartien u. s. w. - S. war schon unter Kaiser Maximilian fürstl. Jagd- schloß. In S. wurde der Friede von Preßburg [* 12] (s. d.) bestätigt, 27. Dez. von Napoleon I. die Proklamation gegen die Dynastie Vourbon in Neapel, [* 13] dessen Aufruf an die Ungarn [* 14] erlassen. Am wurde zu S. der den Französisch-Österreichischen Krieg von 1809 (s. d., Bd. 7, S. 215 H) beendende Friede abgeschlossen. -
Vgl. Lerntner, Monographie des kaiserl. Lustschlosses S. (Wien 1875);
Weller, Die kaiserl. Burgen [* 15] und Schlösser in Wort und Bild (ebd. 1880);
Kronfeld, Das neue S. (2. Aufl., ebd. 1891).
Schönbuch, flache Vcrglandschaft auf der Grenze des württemb. Neckar- und des
Schwarzwaldkreises, zwischen dem Neckar und
dessen beiden linksseitigen Zuflüssen
Ammer und
Aich, steigt im Westen bei Herrenberg bis zu 565 m Höhe aus. Schönburg
,
ein jetzt sürstl. und gräfl. Haus im Königreich
Sachsen.
[* 16] Die Besitzungen, im Umfange von 582 hkm, sind
teils
Standes- oder Rezeßherr- fchaftcn, teils Lehnherrschaften. Außerdem besitzt das Haus S. ausgedehnte Besitzungen in
Preu- ßen,
Osterreich und
Bayern.
[* 17]
Oft im Streite mit den meißnischen Fürsten, übergaben die S., um der Lanosässigkeit zu entgehen, der Krone Böhmen, zu welcher sie schon im Lehnsverhältnis standen,, auch ihre Stammgüter zu Lehn. Da sie aber ein- zelne Rechte der ältern Landeshoheit durch Her- kommen erlangt und außer den böhm. Lehen viele altmcißmschen Rittergüter erworben hatten, so entstanden daraus bei der völligen Ausbildung der Landeshoheit der meißnischen Fürsten ver- wickelte Verhältnisse, die durch die Reichsstandschaft der Herren von S. nur noch schwieriger wur- den.
Sehr heftig wurden die Streitigkeiten, als das Gesamthaus 1700 die rcichsgräfl. Würde erhielt. Endlich kam der doppelte Rezeß vom zu stände, in welchem Sachsen die Reichsstandschaft des gräfl. Haufes S. und dieses die sächs. Landes- hoheit anerkannte, wobei den Grafen von S. mehrere hoheitliche und andere wichtige Vorrechte von Sach- fen gewährt wurden. Neue Streitigkeiten entstanden 1772 und führten durch die von feiten Österreichs dem Hause S. gewährte Unterstützung 1776 sogar zu feindlichen Schritten gegen Sachsen. Im Tesche- ner Frieden überließ Böhmen feine lchnsherrlichen Rechte über die drei fchönburgifchen Herrfchaften an den Kurfürsten von Pfalzbayern, der sie an Sachsen abtrat.
Durch die Auflösung des Deutschen Reichs erlosch zwar die Reichsstandschaft des Haufes S., doch ließ König Friedrich August I. den Nezeß von 1740 fortbestehen, und ein Bundestagsbeschluß von 1828 sagte dem Hause S. außerdem die Rechte der 1806 mittelbar gewordenen reichsständischen Familien zu. Die Fürsten und Grafen von S. gehören demnach zum hohen Adel. Die Staats- reformcn in Sachfen (1831) führten zu einem «C'rläuterungsrezeß». Weitere Verände- rungen, besonders hinsichtlich der dem Hause vor- behaltenen Teilnahme an der Iustizhohcit, machte die Reorganisation der Gerichte erforderlich, die zu dem Vertrage vom führte. Durch den Vertrag vom übertrug schließlich das Haus S. seine Gerichtsbarkeit gegen eine Ent- schädigung von 1^/2 Mill. M. an den sächs. Staat. -
Vgl. Michaelis, Die staatsrechtlichen Verhält- nisse der Fürsten und Grafen von S. (Gieß. 1861); ¶
Quellen, Literatur
Band - Seite | Artikel | Autor | Titel | Ausgabe |
---|---|---|---|---|
14.600 | Schönburg | Tobias | Regesten des Hauses S. bis 1326 | (Zitt. 1865) |
14.600 | Schönburg | Hanschmann | Chronik der Stadt Waldenburg und des fürstlichen Hauses S.-Waldenburg | (Glauchau 1880) |
19.187 | Degenfeld-Schonburg | Christoph | Graf von, österreich. General, Sohn des Feldzsugmeisters August, Graf von D. | (s. Bd. 4) |
3 Quellen wurden gefunden.