Sasse
,
in der alten Gerichtssprache jeder Besitzer von Grundeigentum. Je nach der Art dieses Besitzes unterschied man Freisassen, Besitzer eines Freiguts, Landsassen, große Landeigentümer, und Hintersassen, Kotsassen oder Kossäten;
nach der
Gerichtsbarkeit, unter welcher sie standen, Schriftsassen
, welche nur vor den
Obergerichten belangt werden konnten, und Amtssassen
,
welche unter den Untergerichten standen.