San
Stefano
, s.
Santo Stefano. ^[= (unrichtig ), Dorf, 10 km westlich von Konstantinopel, unweit des Marmarameers, an ...]
[* 3]
San Stefano
297 Wörter, 2'170 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
San
Stefano
, s.
Santo Stefano. ^[= (unrichtig ), Dorf, 10 km westlich von Konstantinopel, unweit des Marmarameers, an ...]
[* 3]
Im Geographisches Lexikon der SCHWEIZ, 1902
San
Stefano
(Kt. Tessin,
Bez. Mendrisio,
Gem. Pedrinate).
495 m. Kapelle, auf einer Anhöhe ¼ Stunde nw. Pedrinate und 2,5 km w. Chiasso.
Schöne Aussicht auf den Mendrisiotto bis nach Varese.
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
San
Stefăno (grch. Hagios Stephanos, so genannt von einem byzant. Kloster), Hafenort am Marmarameer, 15 km westlich von Konstantinopel, [* 4] mit etwa 2000 E., denkwürdig durch den hier geschlossenen Präliminarfrieden, der den Russisch-Türkischen Krieg von 1877 und 1878 (s. d.) beendigte. Die Hauptbedingungen, die durch die russ. Grafen Ignatiew und Nelidow sowie die türk. Paschas Safvet und Sadullah vereinbart wurden, waren: Die Türkei [* 5] tritt an Montenegro, [* 6] dessen Unabhängigkeit anerkannt wird, einen ungefähr 37 km breiten Grenzdistrikt im Norden, [* 7] Osten und Süden des Fürstentums ab und gestattet den Montenegrinern freie Schiffahrt auf der Bojana.
Auch Serbien [* 8] und Rumänien werden als unabhängige Staaten anerkannt, Serbien wird durch Altserbien mit Nisch und Sjenica vergrößert, Rumänien erhält von der Türkei eine angemessene Entschädigung für die aufgewendeten Kriegskosten. Bulgarien wird ein tributpflichtiges, im übrigen selbständiges Fürstentum unter einem christl. Fürsten und umfaßt außer dem Gebiet zwischen Donau und Balkan fast ganz Rumelien, mit Einschluß der Küste bei Kavala, so daß nördlich des Ägäischen und Marmarameers nur die Chalcidische Halbinsel mit Saloniki [* 9] sowie Thrazien mit Adrianopel unter direkter türk. Verwaltung bleiben.
Kreta, Thessalien, Epirus, Bosnien und Herzegowina erhalten durch eine europ. Kommission die erforderlichen Reformen der innern Verwaltung, deren Ausführung von seiten der Mächte dauernd überwacht wird. Die Türkei zahlt 1410 Mill. Rubel Kriegsentschädigung an Rußland und tritt die Dobrudscha, das vormals russ. Bessarabien sowie die Gebiete von Ardahan, Kars, Batum, [* 10] Bajasid und alles Land östlich des Soghanlü-Dagh definitiv ab, wofür 1100 Mill. Rubel an der vorgedachten Kriegsentschädigung erlassen werden. Diese Bestimmungen erlitten durch den Berliner Vertrag [* 11] vom wesentliche Abänderungen. (S. Berliner Kongreß.)