Saiteninst
rumente,
s. Musikinstrumente.
Saiteninstrumente
5 Wörter, 40 Zeichen
Saiteninstrumente,
s. Musikinstrumente.
Mechanismen zur Hervorbringung musikalischer Töne, werden gewöhnlich eingeteilt
in Saiteninst
rumente, Blasinstrumente und Schlaginstrumente; doch ist in diesen drei Rubriken für viele Instrumente kein Platz
(z. B. Glasharmonika), und andre könnten in zwei derselben eingestellt werden (z. B. Klavier unter Saiten- und unter Schlaginstrumente).
Korrekt ist daher wohl eine Einteilung, welche durchweg auf die Art der Handhabung Bezug nimmt; demnach
wären zuerst zu unterscheiden: Instrumente mit variabler Tonhöhe (eigentliche und solche mit konstanter Tonhöhe (Schlag-,
Klingel-, Klapperinstrumente).
Die erstern scheiden sich wieder in Musikinstrumente mit Applikatur und mechanische Musikwerke (Drehorgel, Orchestrion, Spieluhr). Die Instrumente
mit Applikatur zerfallen in solche, bei denen das tongebende Medium Saiten (Saiteninst
rumente) oder Stahlstäbe,
Gabeln, abgestimmte Holz- oder Steinplatten, Glocken etc. sind (Adiaphon, Harmonika, Carillon, Strohfiedel), die also sämtlich
mit den Händen bearbeitet werden (durch Streichen, Zupfen oder Schlagen), und solche, bei denen komprimierte Luft intermittierend
ausströmt und daher Schallwellen erzeugt (Blasinstrumente).
Die Saiteninst
rumente scheiden sich wieder in solche, bei denen jede Saite stets nur einen Ton gibt (Harfeninstrumente,
Klaviere, Bogenflügel), und solche, bei denen die Saiten durch Verkürzung verschiedene Töne geben (Lauteninstrumente und Streichinstrumente).
Die Blasinstrumente scheiden sich in zusammengesetzte, bei denen für jeden Ton ein besonderes Blasinstrument da ist, und die
mittels einer Klaviatur
[* 4] gespielt werden (Orgel, Harmonium, Ziehharmonika), und einfache, bei denen durch
verschiedenen Ansatz und Öffnen oder Schließen von Tonlöchern Töne verschiedener Höhe hervorgebracht werden (eigentliche
Blasinstrumente). Je nach der Art der Tonerzeugung zerfallen diese wieder in Lippenpfeifen (Flöten) und Zungenpfeifen, letztere
entweder mit doppeltem Rohrblatt (Schalmei, Oboe, Fagott etc.) oder einfachem Rohrblatt (Klarinetten), oder mit
membranösen Zungen, nämlich den als Zungen
fungierenden, im Mundstück schwingenden Lippenrändern des Bläsers (Hörner, Trompete,
Posaune etc.).
Vgl. die Spezialartikel. - Von prähistorischen Musikinstrumenten sind nur Rasseln aus Thon (hohle Körper mit kleinen Steinen im Innern), Flöten aus Hirschhorn, Beinknochen (Röhrenknochen vom Pferd [* 5] und Zehenknochen von Wiederkäuern) und Klapperbleche aus Bronze [* 6] erhalten.