Sagittarius
,
Sternbild, s. Schütze.
Sagittarius
4 Wörter, 37 Zeichen
Sagittarius,
Sternbild, s. Schütze.
(lat. Sagittarius, auch Crotos), 1) das neunte Zeichen des Tierkreises (♐);
2) Sternbild zwischen 264° 37'-301° 33' Rektaszension und 36° 48' bis 12° 32' südlicher Deklination, nach Heis 90 dem bloßen Auge [* 3] sichtbare Sterne von der dritten Größe abwärts, darunter mehrere veränderliche, enthaltend.
Der Name bezieht sich nach einigen auf den Kentaur [* 4] Chiron, nach andern auf Krotos, den Sohn des Pan [* 5] und der Epheme, den Erfinder des Bogenschießens, der mit den Musen [* 6] auf dem Helikon lebt.
s. v. w. Weberschiffchen, s. Weben. ^[= (hierzu Doppeltafel "Webstühle"), die Herstellung von Geweben (s. d.), erfolgt auf ...] [* 7]
1) Johann Stephan, Schriftsteller, geb. zu Olvenstädt bei Magdeburg, [* 8] sollte erst Kaufmann werden, besuchte dann die Schule zu Klosterberge und studierte von 1794 an in Erlangen [* 9] und Halle [* 10] Theologie, worauf er Hauslehrer wurde. 1804 ging er nach Dresden, [* 11] später nach Weimar, [* 12] wo er fortan unabhängig als Schriftsteller lebte und als Hofrat starb. S. gewann besonders Einfluß durch die Redaktion von Taschenbüchern (namentlich des »Taschenbuchs der Liebe und Freundschaft«),
Vierteljahrsschriften und Journalen (z. B. des »Journals des Luxus und der Moden«),
die der Mittelpunkt zahlreicher Schriftsteller der Zeit wurden. Seine eignen Schriften neigten sich der Spaßmacherei zu. Wir nennen davon die Lustspiele: »Die Journalisten« (Leipz. 1806) und »Der Dichter und sein Vaterland, als Vorschlag zu einer Totenfeier für alle Dichter, die gestorben sind oder noch sterben werden« (das. 1807);
die »Gedichte« (das. 1810 u. Berl. 1830);
ferner »Abenteuerliche Wanderungen von Weimar nach Karlsbad« (Leipz. 1810, 2. Aufl. 1825);
»Der unsichtbare Prinz«, Roman (das. 1812-13);
»Humoristische Reise durch Mecklenburg, [* 13] Holstein etc.« (Hamb. 1812) und seine »Lebensgeschichte« (Neuhaldensl. 1834).
Auch ein »Versuch einer Theorie des Reims« [* 14] (Magdeb. 1802) und »Versuch einer Theorie des Komischen« (Dresd. 1818) liegen von S. vor.
2) Friedrich Wilhelm, Schulmann, geb. zu Döcklitz bei Querfurt, besuchte das Seminar in Weißenfels [* 15] unter Harnisch' Leitung, wurde 1827 Hilfslehrer an dieser Anstalt, bezog aber wenige Jahre später noch die Universität Leipzig, [* 16] wirkte darauf als Seminarlehrer in Dresden, 1844-85 als Direktor des fürstlich Schönburgschen Seminars zu Waldenburg [* 17] in Sachsen [* 18] und starb, 1877 von der Universität Leipzig zum Doktor der Theologie ernannt, in Gohlis bei Leipzig. Er schrieb: »Entwürfe und Katechesen über Luthers kleinen Katechismus« (3. Aufl., Leipz. 1878-81, 3 Bde.);
»Praktische Katechetik« (2. Aufl., das. 1883);
»Evangelische Schulkunde« (das. 1870, 6. Aufl. 1884),
sein Hauptwerk, aus welchem der »Leitfaden der Erziehungs- u. Unterrichtslehre« (3. Aufl. 1885) als Auszug erschien.
3) Theodor Reinhold, namhafter Kriminalist, geb. zu Ütersen in Holstein, studierte 1846-48 zu Kiel [* 19] und München [* 20] Jurisprudenz und Staatswissenschaften, diente 1848-51 in der schleswig-holsteinischen Armee und beendigte 1851-53 seine Studien zu Kiel. Nachdem er hier 1853 promoviert hatte, habilitierte er sich als Privatdozent, ward 1855 als Professor nach Kopenhagen [* 21] berufen, 1866 jedoch nach Einziehung seiner Professur infolge des ¶
Wiener Friedens mit Wartegeld entlassen, worauf er in Kiel wieder als Privatdozent auftrat, seit 1871 zugleich als Syndikus der Handelskammer thätig. 1876 folgte er einem Ruf als ordentlicher Professor nach Graz. [* 23] Außer zahlreichen Abhandlungen in Zeitschriften sowie in Holtzendorffs »Encyklopädie der Rechtswissenschaft« verfaßte er: »Samling af de den Slesvigske Strafferet vedrorende Love og Forordninger« oder »Sammlung der das schleswigsche Strafrecht betreffenden Gesetze und Verordnungen« (Kopenh. 1856);
»Die notwendige Teilnahme am Verbrechen« (Leipz. 1869);
»Lehrbuch des deutschen Strafrechts auf Grund des Reichsstrafgesetzbuchs« (das. 1871, 2. Aufl. 1874; dazu »Anhang auf Grundlage der Strafrechtsnovelle vom 26. Febr. 1876«, das. 1877).