forlaufend
161
Das Wappen besteht aus einem quadrierten Haupt- schild mit den Zeichen von Thüringen, Henneberg, Romhild und Meißen und einem gekrönten Mittelschild mit dem sächs. Rautenkranz über fünf schwarzen Balken in goldenem Feld; die Landes- farben sind Grün und Weiß. Außer dem gemeinsamen Ernestinischen Zaus- orden (s. d.) besteht noch das Verdienst- kreuz nebst Verdienst- medaille für Kunst und Wissenschaft. Finanzen. DicStaatsschuld beliefsich(Ende1893) auf 11813 706 M., darunter etwa 4 Mill. M. Eisen- bahn-Prämienanleihe, das Vermögen auf 10933 870 M. Nach dem Voranschlag für 1894-96 betragen die jährlichen Einnahmen 7 483 980 M., darunter die der Domänenkasse 2 744080 M. (352 480 Do- mänengüter, 2 337 400 Forsten und Jagd) und die der Landes'kasse 4 739 900 M. (1377130 direkte Steuern, 363000 indirekte Steuern); die jährlichen Ausgaben 6 622 440 M., darunter die der Domänenkasse 1882540 M. (394286 herzogt. Haus, 886350 Forst- vcrwaltung, 114825 Hochbauwesen und 59 440 Staatsschuld) und die der Landeskasse 4739900 M. (1609 680 Matrikularbeiträge, 74445 Hochbau- wesen und 538 850 Staatsschuld).
Geschichte. Die Linie S. wurde durch Ernsts des Frommen (s. Ernst I. von Sachsen-Gotha und Ernestinische Linie) dritten Sohn, Bernhard, 1680 gegründet. Ihm folgte 1706-24 sein ältester Sohn Ernst Ludwig. Von dessen Söhnen starb der ältere, Ernst Ludwig II., 1729, der jüngere, Karl Friedrich, 1743. Hierauf führten die Oheime der letztern, Friedrich Wilhelm und An ton Ulrich, die Negierung gemeinschaftlich, bis ersterer 1746 starb. Anton Ulrich regierte nun allein bis 1763, und ihm folgten feine beiden Söhne aus zweiter Ehe, Karl und Georg, unter der Vormundschaft der Mutter.
Georg, der nach des Bruders Tode 1782 allein regierte, förderte die Landwirtschaft und das Gewerbwesen und verbesserte die Schulen. Er führte 1801 das Erstgeburtsrecht ein. Ihm folgte 1803 sein minderjähriger Sohn Bernhard (s. d.) Erich Freund, dem bei dem gothaischen Erbteilungsver- trage von 1826 das Stammland nebst dem gemein- schaftlich mit Gotha besessenen Römbilo verblieb; außerdem erhielt er das Herzogtum Hildburghausen sowie die Landesteile Saalfeld, Camburg und Kra- nickfeld.
Infolgedessen wurden 1828 und 1829 das Ministerium und die Behörden für Verwaltung und Rechtspflege, mit strenger Trennung dieser beiden Zweige, neu gestaltet und das neue Grundgesetz für sämtliche Landesteile als vertragsmäßige, konstitu- tionelle Verfassung bekannt gemacht. Ein lauger Sireit über die sehr reichen Domänen wurde erst 1871 dahin beigelegt, daß dem herzogt. Hause drei, dem Lande zwei Fünftel der Domänen überwiesen wurden. Am schloß sich das Herzogtum dem Deutschen Zollverein und 1838 dem Süddeutschen Münzverein an. Der Landtag 1843 -44 nahm das königlich Sächf.
Strafgesetz- buch mit einigen Veränderungen an; es trat in K'caft. Aus dem Landtage von 1846 einig- Brockhaus' Konversations-Lexikon. 14. Aufl. XIV. ten sich Regierung und Stände über Aufhebung aller Steuerbefreiungen und über die Beseitigung der Patrimonialgerichtsbarkeit, welche mit dem I. 1847 aufhörte. Die Bewegungen des 1.1848 ver- anlaßten auch in S. Sturmpetitionen und Tumulte, und die Regierung sah sich genötigt, Prehfreiheit, Vereins- und Vewafsnungsrecht zu bewilligen und aus den obern Verwaltungsbehörden das herzogl. Staatsministerium zu bilden. Im Okt. 1849 be- gann unter dem Ministerium Wechmar in den in- nern Angelegenheiten ein Umschlag.
In den deut- schen Angelegenheiten trat S. der preuß. Union bei, beschickte den Reichstag in Erfurt und hielt fest an der preuß. Politik. Bei Ausbruch des Deutschen Krieges von 1866 stellte sich der Herzog von S. auf die Seite Österreichs, was zur Folge hatte, daß er 20. Sept., um die Selbständigkeit des Herzogtums zu retten, zu Gunsten des Erbprinzen Georg II. (s. d.) abdankte; dieser schloß 8. Okt. den Frieden mit Preußen ab und trat dem Norddeutschen Bunde bei. Um den Anforderungen des Norddeutschen Bundes und später des Deutschen Reichs gerecht zu werden, wurde die Steuerbelastung bedeutend er- höht.
Möglichste Ersparung und Vereinfachung des staatlichen Haushaltes und allseitige Förderung der Landeskultur war das Ziel der neuesten legislativen und administrativen Thätigkeiten. Dahin gehören: Reduktion der frühern 11 Verwaltungsümter auf 4 Verwaltungskreise, 1867 Einführung (Feststellung) der Klassen- und Einkommensteuer, 1869 Gesetze über Grundsteuer, Zusammenlegung der Grundstücke und Ablösung der Gutsrechte, 1870 Vertrag mit Coburg- Gotha und Rudolstadt wegen Mitbenutzung der Irrenanstalt zu Hildburghausen, 1872 Aufhebung des lehnsberrlichen Obereigentums, 1878 Besteue- rung der Wanderlager.
Andere wichtige Reformen brachten auf dem Gebiete des Schulwesens das Volksschulgcsctz vom und auf kirch- lichem Gebiete die Einführung einer Synodalord- nung durch Gesetz vom mit dem Nach- tragsgesetz vom sowie das Dissidenten- gesetz vom Vorstand des Staats- ministeriums ist seit 1890 Friedrich von Heim (s. d.. Sachsen-Merseburg, Nebenlinie des Kur- hauses Eacksen, gegründet 1656 durch Christian, den dritten Sohn Johann Georgs I., erlosch 1738 mit dem Tode Heinrichs, des jüngsten Sohnes Christians. Sachsenrecht, s. Sächsisches Recht. Sachsenspiegel, das ausgezeichnetste und ein- flußreichste deutsche Rcchtsbuch des Mittelalters. Niederdeutsch abgefaßt, will es nur für das Land der Sachsen das lokal gültige, bisher ungeschriebene Recht, wie es im Herkommen feststand, aufzeichnen, stellt aber nur das Recht feiner ostfälischen Heimat dar und berücksichtigt Neichsgesetze nur, insoweit sie ebenda volkstümlich geworden waren. Es zerfällt in Land- und Lebnrecht, scheidet Dienstmannen-, Hof- und Stadtrecht als zu mannigfach absichtlich aus. Verfasser, sicher des Land-, wahrscheinlich auch des Lehnrechts, war der anhält. Schöffe Eike (s. d.) von Rcpkow, der es um 1230 auf Wunsch des Grafen Hoyer von Falkenstein aus einer ebenfalls von ihm verfaßten lat. Aufzeichnung ins Deutsche übertrug. Obschon also blosie Privatarbeit, erlangte es als- bald in Norddeutschland und darüber hinaus das Ansehen eines Gesetzbuches. Die von ihm ver- tretene Kurfürstentheorie hat große Bedeutung ge- wonnen für die Ausgestaltung des Nevchs^M. Es 11