Sachsen-Koburg
-Gotha.
Die
Bevölkerung
[* 2] betrug (vorläufiges Ergebnis) 206,329
Seelen und hat seit 1885 um 7500
Seelen,
d. h. jährlich um 0,74 Proz., zugenommen. Der
Etat der Domänenkasse beläuft sich für die
Finanzperiode 1889-1893 in Gotha
[* 3] jährlich auf 2,032,693 Mk. in der
Einnahme und auf 1,191,680 Mk. in der
Ausgabe, in
Koburg
[* 4] für 1885-91
jährlich auf 414,000 Mk. in der
Einnahme und auf 238,000 Mk. in der
Ausgabe. Von dem Überschuß der Domanialeinnahmen beider
Herzogtümer im Betrag von 1,017,013 Mk. sollen jährlich 408,758 Mk. in
die Staatskasse, 608,255 Mk. in die herzogliche
Kasse fließen.
Der
Etat der Staatskasse für die
Periode 1889-93 setzt die gemeinschaftlichen
Einnahmen beider Herzogtümer pro Jahr auf 1,647,800
Mk., die gemeinschaftlichen
Ausgaben auf 2,074,408
Mk. an. Zur
Deckung des
Defizits von 426,608 Mk. trägt Gotha
298,626 Mk.,
Koburg 127,982 Mk. bei. Der
Etat der Staatskasse von Gotha
beziffert
Einnahme wie
Ausgabe für 1889-93 pro
Jahr auf 1,704,131 Mk., der von
Koburg für dieselbe Zeit die
Einnahme auf 707,500
Mk. und die
Ausgabe auf 686,100 Mk. Die
Überweisungen
aus der Reichskasse, welche den gemeinschaftlichen
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Einnahmen zu gute kommen, betragen 1,140,000 Mk., während an Matrikularbeiträgen 885,000 Mk. abgeführt werden. In Gotha
beliefen sich die Aktivkapitalien auf 3,216,254 Mk., die Passiva auf 690,377 Mk.,
woraus sich ein Überschuß an Aktiven von 2,525,677 Mk. ergibt. Die Staatsschuld von Sachsen-Koburg betrug 3,254,253 Mk. und
nach Abzug der Aktiva (927,580 Mk.) 2,326,753 Mk. -
Der Staatsminister v. Bonin trat im Januar 1891 von seinem Posten zurück, weil seine Regierungsgrundsätze mit denen des Herzogs nicht übereinstimmten. Seine Stelle wurde vorläufig nicht besetzt, der größte Teil seiner Geschäfte aber dem liberalen Justizrat Strenge, der als Staatsrat in das Ministerium berufen wurde, übertragen.