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Ernst dessen Sohn Kurfürst Friedrich der Weise (1486-1525), in den Erblanden gemeinschaftlich mit seinem Bruder Johann dem Beständigen, der nach dem kinderlosen Tode des erstern auH die Kurwürde bekleidete (1525-32). Damals, wo beider Bruder Ernst Erzbischof von Magdeburg, [* 3] ihr Vetter Friedrich Hochmeister des Deutschen Ordens war, auf die Erwerbung von Ostfriesland, Lauenburg, [* 4] Jülich und Berg, selbst von Hessen [* 5] sich Hoffnungen eröffneten, stand das Ansehen des Hauses S. auf seinem Gipfel.
Friedrich der Weise, der Stifter der Universität Wittenberg [* 6] (1502) und Beschützer Luthers, übte auch in den Verhandlungen über die Reform der Reichsverfassung und in andern Reichsangelegenheiten entscheidenden Einfluß. Kurfürst Johann Friedrich der Großmütige (1532-47) war gleich seinem Vater Johann das Haupt der Evangelischen. Diese Machtstellung des Hauses wurde gebrochen durch die zwischen beiden Linien ausbrechende Feindschaft. Im Albertinischen S. waren auf Albrecht dessen Söhne, Georg der Bärtige (1500-39) und Heinrich der Fromme (1539-41) gefolgt; während der erstere der Lehre [* 7] Luthers aufs zäheste widerstrebte, erfolgte mit Heinrichs Regierungsantritt die Einführung der Reformation im gesamten Albertinischen S. Dennoch schlug sich Heinrichs hochstrebender Sohn Moritz (s. d., 1541-53) im Schmalkaldischen Kriege auf die Seite Kaiser Karls V. und erhielt dafür, nachdem Johann Friedrich der Großmütige bei Mühlberg geschlagen und gefangen worden war, 1547 dessen Länder nebst der sächs. Kur durch die Wittenberger Kapitulation.
Den
Söhnen des gefangenen Kurfürsten übergab
Moritz eine Anzahl thüring.
Ämter, aus denen allmählich die ernestinischen
Herzogtümer erwachsen sind. An das Königreich
Böhmen
[* 8] mußte er das Herzogtum Sagan
[* 9] und die böhm.
Lehen im Vogtlande sowie
die Lehnshoheit über die Reußen überlassen. Zur Sicherung seiner neuen Erwerbungen zog
Moritz auch
gegen den
Kaiser das Schwert, nötigte ihm 1552 den Passauer
Vertrag ab, siel aber 1553 tödlich verwundet in der
Schlacht bei
Sievershausen gegen Markgraf
Albrecht von
Brandenburg-Kulmbach.
Ihm folgte sein
Bruder
August (1553-86) trotz der Gegenanstrengungen der Ernestiner, deren
Ansprüche er
durch Überlassung von
Altenburg,
[* 10] Eisenberg und anderer
Städte sowie der
Ämter Sachsenburg
und Herbisleben beschwichtigte.
Als der erste Staatswirt unter den deutschen Fürsten erhob er sein Land zu einem Musterstaat; er erwarb 1583 fünf Zwölftel
der hennebergischen Erbschaft, zwang den letzten
Titular-Burggrafen von Meißen,
[* 11]
Heinrich VII. von Plauen,
[* 12] 1569 ihm die
vogtländ.
Besitzungen abzutreten, aus denen 1577 der Vogtländische Kreis [* 13] gebildet wurde, bereitete 1570 durch die Sequestration der Länder des verschuldeten Grafen von Mansfeld den (nach Erlöschen des gräflich Mansfeldschen Geschlechts 1780 erfolgenden) Anfall des unter sächs. Lehnshoheit gehörigen Teils dieser Länder an das Kurhaus vor und brachte die Administration der protestantisch gewordenen Stifter Merseburg [* 14] (1561), Naumburg [* 15] (1564) und Meißen (1581) an sich. Unter der kurzen Regierung seines Sohnes Christian I. (1586-91) suchte der einflußreiche Kanzler Crell S. aufs neue an die Spitze der prot.
Partei zu bringen; allein unter der vormundschaftlichen Regierung (bis 1601) des Herzogs Friedrich Wilhelm von Sachsen-Weimar für den minderjährigen Christian II. (1591-1611) vollzog sich mit dem Siege des orthodoxen Luthertums über den Kryptocalvinismus zugleich die Annäherung des Albertinischen S.s an die kath. Partei und an Osterreich. Die Unthätigkeit Christians II. trug größtenteils die Schuld, daß seine Ansprüche auf die jülichsche Erbschaft bei Erlöschen des dortigen Hauses 1609 nicht zur Geltung kamen.
Sein Bruder und Nachfolger Johann Georg I. (1611-56) lehnte 1618 die ihm von den Böhmen angebotene Krone ab, unterstützte vielmehr den Kaiser Ferdinand II. bei Unterwerfung der Lausitzen und Schlesiens, wofür ihm dieser die erstern 1623 als Unterpfand für die Kriegskosten überließ, 1635 aber im Prager Frieden völlig abtrat. Die fortgesetzte Bedrängung der Protestanten, das Restitutionsedikt, zuletzt Tillys Angriff auf S. trieben den Kurfürsten gegen seine Neigung zum Anschluß an den Schwedenkönig Gustav Adolf, worauf dieser durch die Schlacht bei Breitenfeld [* 16] 1631 S. von dem Heer der Liga befreite.
Aber nach des Königs Tode trat der Kurfürst durch den Prager Frieden 1635 aus die Seite des Kaisers zurück. Er gewann zwar außer den Lausitzen für seinen Sohn August die Administration des Erzstifts Magdeburg auf Lebenszeit und für sich selbst von dem Erzstift die sog. Querfurtischen Ämter, zog aber auf sein Land die fürchterlichste Rache der Schweden [* 17] herbei. Seit dem Prager Frieden hat S. keinen weitern Gebietszuwachs erhalten; der Westfälische Friede brachte nur die Bestätigung der gemachten Erwerbungen, überhaupt aber ist der Prager Friede der Wendepunkt für S.s polit.
Geltung, insofern es mit demselben die Führerschaft der prot. Partei aufgab, zumal gleichzeitig Brandenburg [* 18] unter dem Großen Kurfürsten S. überflügelte. Die von Johann Georg I. verfügte Errichtung der drei Seitenlinien Sachsen-Weißenfels, Sachsen-Merseburg und Sachsen-Zeitz war nur vorübergehend, da diese frühzeitig erloschen (Zeitz [* 19] 1718, Merseburg 1738, Weißenfels [* 20] 1746) und wieder mit dem Hauptlande vereinigt wurden; allein auch unter den Kurfürsten Johann Georg II. (1656-80), Johann Georg III. (1680-91) und Johann Georg IV. (1691-94) ließ sich der Verlust der frühern Stellung nicht durch die Entfaltung äußern Glanzes verdecken. Im Innern begründeten die in die drei Kurien der Prälaten, der Ritterschaft und der Städte zerfallenden Landstände besonders durch die ihnen 1661 gegen Übernahme eines großen Teils der Kammerschulden gemachten Zugeständnisse ihre Macht so fest, daß sie die Wirksamkeit des Landesherrn erheblich einschränkten.
Die Stiftslandtage verschmolzen allmählich mit den erbländischen Ständen, dagegen standen die beiden Lausitzen in völliger innerer Selbständigkeit neben den Erblanden. Trotz dieser Befestigung ständischer Macht gelang es Johann Georg IV. 1682, ein stehendes Heer zu errichten; auch die kursächs. Post wurde besser organisiert und 1693 unter die Oberpostdirektion in Leipzig [* 21] gestellt. Die «Ämter» verwandelten sich allmählich aus bloßen Domänenkomplexen in Verwaltungsbezirke unter Amtshauptleuten, indem diese die Aufsicht über das Steuer- und Polizeiwesen der Städte und Grundherrschaften, soweit sie nicht «schriftfüssig» waren (d. i. unmittelbar unter dem Kurfürsten standen), übernahmen. Der Bruder und Nachfolger Johann Georgs IV., Friedrich August I. (1694-1733), der Starke, stürzte sich durch die Erwerbung der poln. Krone, um ¶
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derentwillen er 1697 zum Katholicismus übertrat, in den Nordischen Krieg (s. d.), den er gegen Karl XII. zwar nur als König August II. von Polen, aber überwiegend mit sächs. Hilfsmitteln und Truppen höchst unglücklich führte. Der Friede zu Altranstädt ließ August II. nur den Königstitel. Nach Karls Niederlage bei Poltawa 1709 bemächtigte sich August wieder der poln. Krone, jedoch ohne daß der erneuerte Krieg und der schließliche Friede ihm oder seinem Lande irgendwelchen Vorteil eingetragen hätten.
Augusts verschwenderische Prachtliebe erhob Dresden [* 23] zu der schönsten deutschen Residenz, aber er beschaffte die Mittel dafür, die er von den Ständen nicht in ausreichender Höhe erlangen konnte, durch Verpfändung oder Veräußerung von Gebietsteilen und Rechten. Sein kunstsinniger, aber politisch indolenter Sohn Friedrich August II. (1733-63), als König von Polen August III., mußte sich diesen Thron [* 24] erst gegen die erneuerten und von Frankreich unterstützten Ansprüche Stanislaus Leszczynskis im poln. Thronfolgekriege (1733-36) erkämpfen. Im ersten Schlesischen Kriege trat er, da er auf Grund seiner Vermählung mit der Erzherzogin Maria Josepha, der Tochter Kaiser Josephs I., ebenfalls Ansprüche auf die österr.
Erbschaft erhob, auf die Seite von Maria Theresias Gegnern, aber die Schlaffheit, mit der seine Truppen sich am Kampfe beteiligten, verschuldete, daß S. bei dem Frieden zu Berlin [* 25] 1742 leer ausging. Die Verstimmung über diesen Ausgang und der allmächtige, aber höchst verderbliche Einfluß, welchen Augusts Günstling und Premierminister Graf Brühl (s. d.) auf die öffentlichen Angelegenheiten gewann, bewirkten, daß S. auf Österreichs Seite übertrat; allein der für letzteres ungünstige Verlauf des Krieges und zuletzt die Niederlage des sächs.-österr.
Heers bei Kesselsdorf nötigten den Kurfürsten 25. Dez. mit Friedrich den Frieden zu Dresden zu schließen. Da S. durch das Wachstum Preußens [* 26] in eine untergeordnete Stellung herabgedrückt und zugleich jetzt auf zwei Seiten von preuß. Gebiet umklammert war, so suchte Brühl, auch durch persönlichen Haß gegen König Friedrich bestimmt, seitdem Anschluß an die Gegner Preußens, Osterreich, Rußland und Frankreich; allein der Siebenjährige Krieg (s. d.) brachte über S. nur furchtbare Kriegsleiden und eine Schuldenlast von etwa 40 Mill. Thlrn. Die Genesung S.s von den Wunden des Siebenjährigen Krieges durch Sparsamkeit und Neubegründung des Staatskredits wurde durch den Kurfürsten Friedrich Christian (6. Okt. bis eingeleitet und unter der Administration des Prinzen Xaver (1763-68) für seinen minderjährigen Neffen Friedrich August III. (als Kurfürst 1763-1806) mit Beharrlichkeit fortgesetzt.
Xaver erweiterte 1764 den Geschäftskreis der 1735 errichteten Landesökonomie-, Manufaktur- und Kommerziendeputation, stiftete 1765 die Bergakademie zu Freiberg [* 27] und verstärkte das Heer, das er zugleich nach preuß. Muster umgestaltete. Da er über die neu eingeführten Auflagen mit den Ständen in Zwiespalt geriet, so legte er noch vor Ablauf [* 28] der gesetzlichen Frist die Administration nieder. Unter Friedrich August III. wurde die gesamte landesfürstl.
Finanzverwaltung 1782 dem Geheimen Finanzkollegium übertragen. Bei der musterhaften Leitung desselben hoben sich die Einnahmen und der Kredit des Staates derart, daß von den Landesschulden bis 1806 gegen 19 Mill. Thlr. getilgt wurden und die Steuerscheine, die schon vor dem Siebenjährigen Kriege kaum einen Kurs gehabt hatten, bis 1789 auf und über den Nennwert stiegen und 1772 Papiergeld eingeführt werden konnte. Gewerbfleiß und Handel wurden unterstützt und gehoben, neue Industriezweige, wie die Baumwollmanufaktur, die Kattundruckerei und die Strumpfwirkerei, wurden eingeführt, die Schafzucht durch Einbürgerung der span. Merinos gefördert (Elektoralwolle). So stieg der Wohlstand, und die Einwohnerzahl hob sich zwischen 1772 und 1785 von 1632000 auf 1945806, von denen schon ein Viertel in den Städten lebte, der dritte Teil in Handwerk und Industrie beschäftigt war.
In der Rechtspflege wurde 1770 die Tortur abgeschafft, Zucht- und Arbeitshäuser wurden 1772 zu Torgau [* 29] und 1776 zu Zwickau [* 30] angelegt u. s. w. Für die Bearbeitung eines neuen Gesetzbuches wurde 1791 eine besondere Gesetzkommission niedergesetzt, das Schulwesen durch zwei Schullehrerseminarien zu Dresden und Weißenfels und besonders in Hinsicht der drei Landesschulen zu Pforta, Meißen und Grimma [* 31] besser eingerichtet. In der auswärtigen Politik schloß sich Friedrich August eng an Preußen [* 32] an, zumal Österreich [* 33] 1776 die Bestrebungen des Grafen von Schönburg-Hinterglauchau, unter böhm. Hoheit zu treten, unterstützte und 1778 den Ansprüchen der Kurfürstin-Mutter Maria Antonia auf die bayr. Allodien (nach dem Aussterben der männlichen Linie) entgegentrat.
Daher stellte sich S. im Bayrischen Erbfolgekriege 1778-79 auf die Seite Preußens und erhielt gegen Verzicht auf die bayr. Ansprüche im Frieden von Teschen vom Kurfürsten von Pfalz-Bayern 6 Mill. Fl. und von der böhm. Krone die oberlehnsherrlichen Rechte über die Schönburgischen Herrschaften. 1785 trat Friedrich August dem Deutschen Fürstenbunde bei. 1790 und ebenso 1792 führte der Kurfürst das Reichsvikariat. Die Krone Polens, die ihm nach der Verfassung vom angeboten wurde, schlug er aus. Im Aug. 1791 waren Kaiser Leopold II. und König Friedrich Wilhelm II. bei der Zusammenkunft zu Pillnitz (s. d.) die Gäste des Kurfürsten.
Seit 1793 beteiligte sich das sächs. Kontingent am Reichskriege gegen Frankreich, und erst als der Obersächsische Kreis zu Erlangen [* 34] einen Waffenstillstands- und Neutralitätsvertrag schloß, rief auch der Kurfürst sein Kontingent zurück. Die Verhandlungen mit Preußen und Hessen-Cassel über Errichtung eines norddeutschen Bundes unterbrach der Ausbruch des Krieges von 1806 (s. Französisch-Preußisch-Russischer Krieg von 1806 bis 1807), in welchem 22000 Sachsen [* 35] unter General von Zezschwitz zu dem Korps Hohenlohe stießen und bei Saalfeld [* 36] sowie bei Jena [* 37] mitfochten. Am schloß hierauf der Kurfürst zu Posen [* 38] mit Napoleon I. Frieden und trat als König von S. in den Rheinbund (s. d.) ein.
II. Königreich.
zu dem noch andauernden Kriege stellte Friedrich August 6000 Mann, und als Rheinbundsfürst mußte er ein Kontingent
von 20000 Mann zum Bundesheere liefern. Die Verfassung des Landes blieb ungeändert; nur erhielten die Katholiken gleiche Rechte
mit den Lutheranern, und das Heer wurde nach franz. Muster umgebildet. Durch den Frieden von Tilsit,
[* 39] Juli 1807, erhielt der König
von S. das Herzogtum Warschau
[* 40] (101866 qkm), neugebildet aus den von Preußen abgetretenen poln. Gebietsteilen,
und den Cottbuser Kreis, wogegen er das
¶
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146
Treffurt und den sächs. Anteil der Grafschaft Mansfeld an das Königreich
Westfalen
[* 42] abtrat. In den sodann folgenden Napoleonischen
Kriegen blieb Friedrich August dem Franzosenkaiser treu. So wurde 1809 ein sächs. Truppenkontingent von 19000 Mann
und 5300 Pferden aufgestellt, von denen 12750 Mann als Bestandteil des 9. franz. Armeekorps unter Marschall
Bernadotte ruhmreichen Anteil nahmen an der Schlacht bei Wagram
[* 43] (5. und 6. Juli), in der die Sachsen ein Drittel ihrer Mannschaften
verloren. Im Frieden zu Schönbrunn trat dann Österreich Westgalizien, einen Bezirk um Krakau
[* 44] und den Zamosker
Kreis in Ostgalizien (zusammen 50000 qkm mit 1 ½ Mill. E.) an das Herzogtum Warschau ab, an S.
einige böhm. Enklaven in der Lausitz, deren Besitzstand aber erst 1845 endgültig geregelt ward.
Die Einkünfte der aufgelösten Deutschen Ordensballei Thüringen wurden den Universitäten und den Fürstenschulen (s. d.) überlassen. In dem russ. Feldzug 1812 kämpften 21000 Sachsen als 7. Armeekorps unter Reynier mit den Österreichern gegen die Russen in Polen; dem Napoleonischen Hauptheer folgten drei Reiterregimenter (Kürassierbrigade unter General von Thielmann), die sich besonders in der Schlacht an der Moskwa auszeichneten. Diese Truppen sowie die später nachgesandten zwei sächs. Infanterieregimenter (zum 9. Korps) gingen auf dem Rückzüge, besonders an der Beresina (28. Nov.), bis auf wenige Reste zu Grunde. Bei dem Vordringen der Verbündeten flüchtete der König von Dresden nach Plauen, das Land ratlos dem Zufalle überlassend; im März verfügte er die Trennung seiner Truppen von den französischen, er selbst begab sich aber nach Regensburg [* 45] (30. März). Nüssen und Preußen besetzten das Land, doch alle Versuche zum Anschlüsse an die Alliierten schlugen fehl. Mitte April begab sich Friedrich August nach Prag [* 46] und schloß 20. April mit Österreich eine geheime Übereinkunft, worin er sich dessen Vermittelung anschloß. Als jedoch Napoleon nach der Schlacht bei Lützen [* 47] drohend eine bestimmte Erklärung verlangte, kehrte der König 12. Mai nach Dresden zurück, befahl Torgau den Franzosen zu öffnen und ließ seine Truppen (20000 Mann Infanterie und 4000 Kavallerie) zu Napoleon stoßen.
Während der Schlacht bei Dresden (s. d.), 26. und 27. Aug., blieb der König in der Stadt; am 6. Sept. wurden die Sachsen bei Dennewitz nahezu aufgerieben. Als dann Napoleon Dresden 7. Okt. verließ, folgte der König diesem nach Leipzig und ward hier, nachdem am zweiten Tage der Völkerschlacht bei Leipzig (s. d.), 18. Okt., der größte Teil seiner Truppen zu den Alliierten übergegangen war, von diesen zum Gefangenen gemacht. Dresden kapitulierte 11. Nov., Torgau und Wittenberg im Jan. 1814. Das Land wurde von einem russ. Gouvernement unter Repnin, seit von einem preußischen verwaltet.
Ein sächs. Korps zog mit gegen Frankreich, nahm aber nur an der Einschließung von Mainz [* 48] teil; auch ein sächs. Freiwilligenkorps (Banner) wurde errichtet. Auf dem Wiener Kongreß ward, nachdem die von Preußen und Rußland geforderte gänzliche Überlassung S.s an Preußen (gegen eine Entschädigung der Dynastie anderwärts) an dem Widerstand der andern Großmächte gescheitert war, an Preußen nur drei Fünfteile von S. gegeben. Der König mußte sich mit den ihm verbleibenden zwei Fünfteilen (271,7 Quadratmeilen = 14993 qkm mit 1182744 E.) begnügen. Am unterzeichnete er den Frieden mit Preußen, trat 27. Mai dem Bunde gegen Napoleon bei und nahm teil an dem Abschluß der Deutschen Bundesakte. S. verlor außer dem Cottbuser Kreis die Niederlausitz und den östl. Teil der Oberlausitz mit Görlitz [* 49] und Lauban, den Kurkreis mit Barby, Teile des Meißener und des Leipziger Kreises, die Stifter Merseburg und Naumburg-Zeitz, Mansfeld, den Thüringer und Neustädter Kreis, Querfurt und das Hennebergische, im ganzen 20230 qkm mit 864305 E. Preußen übernahm einen Teil der sächs. Staatsschuld.
Nach dem Frieden wurde für die Hebung der tief erschütterten Finanzen mit solchem Erfolge gesorgt, daß die Staatspapiere schon 1818 über dem Nennwert standen. Als oberste beratende und beaufsichtigende Behörde entstand (1817) der Geheime Rat an Stelle des Geheimen Konsiliums; 1818 wurden die Reformierten den Lutheranern und Katholiken gleichgestellt und ein kath. Vikariat und Konsistorium errichtet. Die erwarteten Reformen der veralteten Verfassung jedoch blieben aus, da der Kabinettsminister Graf Detlev von Einsiedet sich jeder tiefergreifenden Veränderung widersetzte.
Alles, was erlangt wurde, war die Vereinigung der Oberlausitzer Stände und der Reste der Stiftslandtage von Merseburg und Naumburg mit den erbländischen (1817), eine Erweiterung der ständischen Vertretung der Ritterschaft (1821) und die Verschmelzung der meißnischen Stiftsregierung mit der erbländischen. König Friedrich August I. starb Sein Bruder Anton (s. d.) ließ dem Kabinettsminister von Einsiedet seinen vollen Einfluß. Der Oppositionsgeist entwickelte sich daher, genährt durch das Beispiel der süddeutschen Verfassungen, in der Tagespresse wie in den Ständen und äußerte sich besonders bei der Jubelfeier der Augsburger Konfession in Dresden und Leipzig.
Infolge der Pariser Julirevolution 1830 kam es in Leipzig und Dresden während des September zu Unruhen, die sich zunächst gegen die verrottete Stadtverwaltung richteten, bald aber größere Bedeutung gewannen. Um die Aufregung zu beschwichtigen, entließ König Anton den Minister Einsiedel, berief 13. Sept. den populären Prinzen Friedrich August zum Mitregenten, ordnete die Einsetzung einer Immediatkommission zur Beratung von Reformen an und gestattete die Errichtung einer Bürgerwehr (Kommunalgarde). Am wurde die mit den alten Ständen vereinbarte neue Verfassung, die eine Volksvertretung in zwei Kammern mit starkem Übergewicht des Grundbesitzes einführte, als Landesgesetz verkündigt.
Mit dem 7. Nov. traten dann an die Stelle des Geheimen Rats und des Geheimen Kabinetts sechs verantwortliche Fachministerien, deren
wichtigstes Bernhard von Lindenau als Minister des Innern übernahm. Erst damit war die Staatseinheit begründet. Eine allgemeine
Städteordnung nach preuß. Vorbild und ein Gesetz über Ablösungen und Gemeinheitsteilungen, das letztere
unterstützt durch eine Landrentenbank und ergänzt durch die Aufhebung des Dienstzwangs der Bauernsöhne (1833), folgten
der Verfassung nach. 1833 traten zum erstenmal die neuen Kammern des Königreichs
zusammen. Unter ihrer Mitwirkung erfuhren
die Verwaltung, die staatswirtschaftlichen und socialen Verhältnisse eine völlige Umgestaltung. Die
Geschäfte der «Landesregierung», der oberlausitzischen Oberamtsregierung
und der
¶
Titel
Sachsen.
[* 35] Übersicht der zugehörigen Artikel:
Der Volksstamm | 123 |
---|---|
Das alte Herzogtum S. | 124 |
Das jüngere Herzogtum S. | 125 |
Die Pfalzgrafschaft S. | 125 |
Die ernestinische Linie | 125 |
Das Königreich S. (Geogr.) | 126 |
Geschichte des Kurstaats (seit 1423) und Königreichs S. | 133 |
Preußische Provinz S. | 141 |
Sächsische Herzogtümer.
Sachsen-Altenburg | 143 |
---|---|
S.-Gotha (Geschichte) | 145 |
S.-Hildburghausen (Gesch.) | 146 |
S.-Coburg-Gotha | 146 |
S.-Meiningen | 150 |
S.-Weimar-Eisenach | 153 |
Der Volksstamm der Sachsen
Die Sachsen
sind gleich den Alemannen u. a. ein germanischer Völkerbund (Sachsenbund
), in welchem
die Cherusker, Chauken, Marsen, Angrivarier u. a. aufgegangen waren, und der nach Widukind seinen Namen von einer Waffe, Sahs (Steinmesser),
erhielt, während andre ihn als Sassen, d. h. Seßhafte, erklären. Sie wohnten zu beiden Seiten der Elbmündung und auf
den Inseln vor derselben (Insulae Saxonum), von wo sie sich nach Westen und Süden bis zur Ems,
[* 51] Lippe
[* 52] und zum
Harz ausbreiteten.
Als Seeräuber suchten sie die Küsten der Nordsee heim, plünderten die Küsten Britanniens und Galliens, und mit ihrer Hilfe bemächtigte sich 287 der Menapier Carausius der Herrschaft Britanniens. In Gemeinschaft mit den Angeln setzten sie sich um 450 in dem von den Römern verlassenen Britannien dauernd fest und gründeten daselbst das angelsächsische Reich (s. Angelsachsen). In ihrer festländischen Heimat schieden sie sich nach der Lage ihrer Wohnsitze in die Ostfalen im O., die Westfalen im W. der Weser, die Engern (Angrarier) zu beiden Seiten derselben und die Nordalbingier im N. der Elbe.
Von den Erschütterungen der Völkerwanderung wenig berührt, bewahrten sie unverändert die Grundzüge altgermanischen Wesens. Neben den freien Grundeigentümern, den Frilingen oder Fronen, aus denen die Edelinge hervorragten, gab es dienstpflichtige Unfreie, Liten (Laten), und Leibeigne. Sie bildeten freie Volksgemeinden und Gaugenossenschaften unter gewählten Vorstehern; nur in Kriegszeiten stellten sie sich unter die Führung eines Herzogs. Alljährlich fand zu Marklo an der Weser eine Versammlung von Abgeordneten der einzelnen Gaue statt, welche über gemeinsame Angelegenheiten, besonders über Krieg und Frieden, beriet. Städte hatten die S. nicht, nur Burgen [* 53] (Eresburg u. a.). Gleich den alten Germanen hatten sie keinen Priesterstand, hingen aber dem heidnischen Götterdienst mit Eifer und Treue an.
Nachdem die S. 530 im Bund mit den Franken das Thüringerreich zerstört und das Land zwischen Harz und Unstrut erworben hatten, gerieten sie allmählich in Abhängigkeit von den Franken, denen sie sich 553 ¶
mehr
124 zur Zahlung eines jährlichen Tributs von 500 Kühen verpflichten mußten; erst 631 wurden sie von demselben gegen das Versprechen, die fränkische Grenze gegen die Einfälle der Wenden zu verteidigen, befreit. Infolge des Verfalls des Merowingerreichs wieder unabhängig, wurden sie erst von Karl Martell wieder mit Krieg überzogen (718, 720 und 738), weil sie das Land der Hattuarier (Geldern) verwüstet hatten. Pippin führte mehrere Kriege gegen sie, unterwarf die Grenzsachsen, bekehrte sie zum Christentum und legte, nachdem er bis zur Weser und Oker vorgedrungen, 759 den S. einen Tribut von 300 Pferden auf.
Aber erst der große Sachsenkrieg Karls d. Gr. (772-785) unterwarf die S. dauernd der fränkischen Herrschaft und dem Christentum. Schon auf seinem ersten Feldzug eroberte Karl die Eresburg, zerstörte die Irmensäule, drang bis an die Weser vor und empfing von den S. Geiseln und das Versprechen, die christliche Mission nicht zu stören. Während Karl 774 gegen die Langobarden zog, empörten sich die S. unter Widukind, wurden aber in zwei Kriegen 775-776 von Karl unterworfen, der 777 auf sächsischem Gebiet zu Paderborn [* 55] einen Reichstag abhielt, auf dem viele Edelinge ihm huldigten und die Taufe empfingen.
Während Karls Abwesenheit in Spanien [* 56] erhoben sich die S. 778 von neuem und verwüsteten das rechte Rheinufer. 779 unternahm daher Karl den vierten Zug nach Sachsen, drang bis zur Oker vor, wo viele Engern und Ostfalen sich unterwarfen, und hielt 780 einen Reichstag zu Lippspringe ab, auf welchem Sachsen im Missionsbezirke eingeteilt wurde. Die Einführung der fränkischen Grafschaftsverfassung und der Heerespflicht rief 782 einen allgemeinen Aufstand unter Widukind hervor; die Kirchen wurden zerstört, die Priester verjagt und ein gegen die Sorben ziehendes Frankenheer am Süntel vernichtet.
Die furchtbare Rache, die Karl durch Hinrichtung von 4500 Gefangenen in Verden [* 57] a. d. Aller nahm, reizte die S. zum äußersten Widerstand; doch erlitten sie 783 bei Detmold [* 58] und an der Hase [* 59] blutige Niederlagen, in welchen die waffenfähige Mannschaft fast zu Grunde ging; das Land wurde auf Befehl Karls mit Feuer und Schwert verwüstet. Auf dem Reichstag zu Paderborn 785 wurde darauf die Annahme des Christentums bei Todesstrafe geboten und die Abgabe des Zehnten auferlegt.
Nun empfingen Widukind und sein Freund Albio die Taufe zu Attigny. Hiermit war die Unterwerfung Sachsens entschieden. Zwar kam es während des Avarenkriegs 793 noch einmal zu einer Empörung der S. Doch wiederholte Feldzüge Karls durch das Sachsenland ( der letzte 804), Verpflanzung von S. in andre Reichsteile und Ansiedelung fränkischer Kolonisten in Sachsen brachen endlich die Widerstandskraft des Volkes gänzlich. Die Errichtung zahlreicher Bistümer, wie Osnabrück, [* 60] Verden, Bremen, [* 61] Paderborn, Minden, [* 62] Halberstadt, [* 63] Hildesheim [* 64] und Münster, [* 65] hatte die feste Begründung der christlichen Religion in Sachsen zur Folge; ja, die S. wurden die eifrigsten Christen und unversöhnliche Feinde ihrer heidnisch gebliebenen östlichen Nachbarn, der Wenden.
Nur ihr altes Stammesrecht, die Lex Saxonum, behielten sie. Der fränkischen Herrschaft blieben sie treu und standen dem Kaiser Ludwig dem Frommen gegen seine Söhne bei. Während des Kriegs unter diesen nach des Kaisers Tod gelang es dem bei Fontenoy 841 geschlagenen Kaiser Lothar, die niedern Stände in Sachsen, die Frilinge und Liten, gegen den von den Franken sehr begünstigten Adel aufzureizen und den Aufstand eines Stellinga genannten Bundes hervorzurufen; doch wurde derselbe 842 von Ludwig dem Deutschen unterdrückt. Sachsen fiel im Vertrag von Verdun [* 66] an das ostfränkische Reich.
Das alte Herzogtum Sachsen.
Die Schutzlosigkeit, in welcher die Karolinger das Land gegen die Raubeinfälle der Slawen und Normannen ließen, welch letztere 845 Hamburg [* 67] zerstörten, bewirkte, daß die Sachsen sich wieder unter die Führung eines Herzogs stellten. Diese Würde erlangte zuerst Otto der Erlauchte (880-912), Sohn Brunos, eines Edelmanns aus reichbegütertem Geschlecht, der 880 bei Hamburg gegen die Normannen fiel; Otto dehnte seine Gewalt auch über Thüringen aus. Sein Sohn Heinrich (912-936) ward 919 zum deutschen König erwählt, und damit wurde der Stamm der Sachsen an die Spitze Deutschlands [* 68] gestellt.
Seiner kriegerischen Tüchtigkeit verdankte dies die Vertreibung der Magyaren (933) und die Unterwerfung der slawischen Stämme rechts der Elbe. Unter der weisen Leitung Heinrichs und seines großen Sohns Otto I. entwickelten sich aber auch Künste und Wissenschaften in S. zu hoher Blüte. [* 69] Zahlreiche Kirchen und Klöster wurden errichtet, Poesie und Geschichtschreibung in letztern eifrig gepflegt. Die Sachsen, welche sich kaum 200 Jahre früher der fränkischen Herrschaft und dem Christentum so hartnäckig widersetzt hatten, waren unter dem sächsischen Kaisergeschlecht die Hauptstütze des heiligen römischen Reichs deutscher Nation.
Otto I. übertrug 950 dem tapfern Grafen Hermann Billung das Herzogtum S., der durch glückliche Kämpfe gegen die Wenden die Ostgrenze erweiterte; doch gingen die überelbischen Eroberungen unter Herzog Bernhard I (973-988), dem Sohn Hermanns, wieder verloren, als nach dem Tod Kaiser Ottos II. die Slawen einen großen Aufstand machten; weder Otto III. noch Heinrich II. vermochten dieselben wiederzugewinnen. Auf Herzog Bernhard II. (988-1011) folgte Bernhard III. (1011-59), unter dessen langer Regierung mit dem Erlöschen des sächsischen Kaiserhauses (1024) die deutsche Königskrone vom sächsischen Stamm wieder auf den fränkischen überging.
Das erbliche sächsische Herzogtum, das auch die Bischöfe unter seine Gewalt beugte, war seitdem die Hauptstütze der fürstlichen Opposition gegen die kaiserliche Macht, und der auf seine Eigenart und seine Freiheiten stolze sächsische Stamm stand den Billungern treu zur Seite. Vergeblich verlegten die Kaiser Heinrich III. und Heinrich IV. ihre Residenz nach S., nach Goslar [* 70] und den von ihnen am Harz erbauten Burgen. Gerade die damit verbundenen Belästigungen und Kosten reizten die Sachsen um so mehr gegen die fränkischen Herrscher auf, und als Heinrich IV. den sächsischen Großen Otto von Nordheim des Herzogtums Bayern [* 71] beraubte und den Nachfolger Herzog Ordulfs (1059-71), Herzog Magnus, durch Kerkerhaft zum Verzicht auf die sächsische Herzogswürde zwingen wollte, brach 1073 in S. eine Empörung aus, welche erst 1075 durch den Sieg des Königs bei Hohenburg bewältigt wurde. Doch hatten Heinrichs Gegenkönige, Rudolf von Schwaben, Hermann von Luxemburg [* 72] und Ekbert von Meißen, auch nachher ihre Hauptstütze im Sachsenstamm.
Als 1106 mit Magnus der Billungsche Mannesstamm erlosch, belehnte Heinrich V. den Grafen Lothar von Supplinburg mit dem Herzogtum S. Derselbe brachte durch Heirat die reichen nordheimischen und braunschweigischen Güter an sich (1113) und stellte sich auf Anstiften der päpstlichen Partei an die Spitze der Fürstenopposition, welche in der ¶
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Schlacht am Welfesholz 1115 den Sieg über das kaiserliche Heer davontrug. Als dann Lothar nach dem Erlöschen des salischen Hauses 1125 selbst auf den Kaiserthron erhoben wurde, hatte er mit den staufischen Brüdern um die Krone zu kämpfen und mußte gegen sie eine Stütze beim welfischen Herzog von Bayern, Heinrich dem Stolzen, suchen, der von seiner Mutter Wulfhild, der Tochter des Herzogs Magnus, die Billungschen Hausgüter geerbt hatte. Er vermählte demselben seine Tochter Gertrud und übertrug ihm auch auf seinem Sterbebett 1137 das Herzogtum S. Als der neue König, Konrad III., diese Übertragung nicht anerkennen wollte, kam es zwischen ihm und Heinrich zum Kampf; letzterer wurde geächtet und seine Herzogtümer ihm abgesprochen, von denen S. dem Markgrafen Albrecht dem Bären übertragen wurde.
Doch konnte dieser auch nach Heinrichs des Stolzen Tod (1139) S. nicht erobern und mußte es im Frankfurter Frieden 1142 Heinrichs Sohn, Heinrich dem Löwen, [* 74] zurückgeben, wogegen die Mark Brandenburg vergrößert und von der herzoglichen Gewalt befreit wurde. Heinrich der Löwe nahm mit Erfolg die Kriege gegen die Wenden wieder auf, eroberte Holstein, Mecklenburg [* 75] und Vorpommern, gründete Bistümer und Städte, wie Lübeck, [* 76] und verbreitete deutsche und christliche Kultur; die sächsischen Großen, geistliche wie weltliche, brachte er unter seine Botmäßigkeit.
Seine über fast ganz Norddeutschland sich erstreckende Macht war eine königliche. Als er nun 1176 dem Kaiser Friedrich I. die Heeresfolge nach Italien [* 77] verweigerte, wurde die Zertrümmerung dieses allzu großen Herzogtums beschlossen. Nachdem Heinrich der Löwe 1180 geächtet und vom Kaiser zur Unterwerfung gezwungen worden war, wurden ihm nur seine Allodien, Braunschweig [* 78] und Lüneburg, [* 79] gelassen. Die Bischöfe und weltlichen Fürsten, auch einige Städte wurden für reichsunmittelbar erklärt, die herzogliche Gewalt in Westfalen dem Erzstift Köln [* 80] übertragen und der Name des Herzogtums S. auf den östlichen Teil an der Elbe beschränkt, mit dem Albrechts des Bären zweiter Sohn, Bernhard von Askanien, belehnt wurde.
Das jüngere Herzogtum Sachsen.
Das neue Herzogtum S., dem alten Volksherzogtum weder an Umfang noch an Macht vergleichbar, spielte demgemäß in der Geschichte des Deutschen Reichs nur eine untergeordnete Rolle. Dazu kam, daß die Askanier nach dem Tode des zweiten Herzogs aus ihrem Geschlecht, Albrechts I. (1212-60), S. teilten, so daß der ältere Sohn, Johann, das Gebiet an der untern, der jüngere, Albrecht II. (1260 bis 1298), das an der mittlern Elbe erhielt; beide Linien, die sich nach ihren Hauptstädten Sachsen-Lauenburg und Sachsen-Wittenberg nannten, führten den Titel eines Herzogs von S., Engern und Westfalen und eines Reichsmarschalls und erhoben beide auf das Recht, den König zu wählen, Anspruch.
Nach langem Streit wurde dies Recht durch die Goldene Bulle 1356 der wittenbergischen Linie zugesprochen, welche zugleich mit dem Erzmarschallamt das Reichsvikariat in den Ländern des sächsischen Rechts erhielt und sich durch die Unteilbarkeit der Kurlande vor weiterer Zersplitterung bewahrte. Herzog Rudolf II. (1356-70), Rudolfs I. (1298-1356) Sohn, nannte sich zuerst Kurfürst von S., sein Bruder Wenzel (1370-88) führte zuerst die Kurschwerter im sächsischen Wappen. [* 81] Wenzels Sohn Rudolf III. starb kinderlos 1419, und mit seinem Bruder Albrecht III. erlosch 1422 die wittenbergische Linie des askanisch-sächsischen Hauses.
Kaiser Siegmund verlieh, ohne die Ansprüche der Linie Sachsen-Lauenburg zu berücksichtigen, S. dem Markgrafen Friedrich dem Streitbaren (s. Friedrich 58) von Meißen, welcher zu Ofen feierlich belehnt wurde. Mit ihm beginnt die Herrschaft des Hauses Wettin. Sachsen-Lauenburg erhob im 15. Jahrh. noch mehrmals Anspruch auf die kurfürstlichen Titel und Rechte, aber ohne Erfolg (weiteres s. Lauenburg). Der Name S. ging nun auch auf die übrigen Besitzungen des Hauses Wettin, Meißen und Thüringen, über; doch wurde dieses S. noch lange als Obersachsen von Niedersachsen, dem Gebiet der untern Elbe und Weser, unterschieden, bis für letzteres Land der Name Hannover [* 82] üblich wurde. Über die Geschichte Kursachsens seit 1423 s. Sachsen, Königreich (S. 134 ff.).
Die Pfalzgrafschaft Sachsen.
Die königlichen Güter in S., hauptsächlich in der Nähe des Kyffhäusers gelegen (Grona, Werla, Wallhausen), ferner Dornburg, Arnstadt [* 83] und Sulza, die königlichen Pfalzen und Besitzungen in Magdeburg und Merseburg wurden von Pfalzgrafen verwaltet, als deren erster Adalbert oder Berno (gest. 982) genannt wird. Um 1040 kam die Pfalzgrafschaft an Dedo, Grafen von Goseck, dessen Nachfolger sich, als Friedrich von Sommerschenburg die Grafschaft 1088 seinem Großneffen Friedrich von Goseck entrissen hatte, nach ihrem Allod Pfalzgrafen von Putelendorf (Bottelndorf a. d. Unstrut) nannten.
Nach dem Erlöschen des Hauses Sommerschenburg mit Albrecht II. 1179 verlieh Kaiser Friedrich I. auf dem Reichstag zu Gelnhausen [* 84] die Pfalzgrafschaft S. dem Landgrafen Ludwig III. von Thüringen, der sie 1181 seinem Bruder Hermann abtrat. Nach dem Aussterben des thüringischen Landgrafengeschlechts kam sie nebst Thüringen an den Markgrafen Heinrich den Erlauchten von Meißen, der sie 1291 nebst Landsberg, [* 85] Delitzsch [* 86] und Sangerhausen [* 87] an den Markgrafen von Brandenburg verkaufte. In ihren Resten, Lauchstädt und Allstedt, kam die Pfalzgrafschaft S. 1318 als Wittum an Agnes, die Witwe Heinrichs des ältern von Brandenburg, von deren Erben sie Markgraf Friedrich der Ernsthafte von Meißen 1347 kaufte, worauf er sich den pfalzgräflichen Titel beilegte. Doch galt noch immer die Pfalz in Magdeburg als eigentlicher Sitz der Pfalzgrafschaft, welche daher in der sächsischen Goldenen Bulle vom als ein Zubehör des Herzogtums S. bezeichnet wurde. Friedrich der Streitbare legte den bedeutungslos gewordenen pfalzgräflichen Titel ab und behielt nur das Wappen, den kaiserlichen Adler, [* 88] bei.