Sämereien
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die Samen von wildwachsenden und von Kulturpflanzen verschiedner Arten für Gärtner und Forstwirte; sie bilden hochwichtige Handelsartikel, welche in großen Mengen verbraucht werden und entweder von Kunst- und Handelsgärtnern oder auch von Landwirten und in Forstgärten gezogen oder von wild wachsen- ^[richtig: wachsenden] Pflanzen gesammelt werden. Der Sämereihandel ist ein sehr lebhafter und erheischt ein geübtes Personal, welches die Beschaffenheit der guten Samen genau kennen muß und besonders die Charaktereigenschaften der verschiednen Sorten.
Um vor Fälschungen oder schlechten Waren zu schützen, sind die Samenkontrollstationen eingerichtet worden (1869 zuerst in Tharandt durch Nobbe), deren Hilfe sich vorzüglich bewährt hat. Man verlangt jetzt von den Händlern Garantie gegen Fälschung und hat über gewisse Normen hinsichtlich des Begriffs der Fälschung sich geeinigt. Es darf, um von dem Vorwurf, einer solchen sich schuldig gemacht zu haben, befreit zu bleiben, je nach Art der S. nur ein bestimmter Prozentsatz fremden Samens oder von, diesen ähnlichen Körpern in den S. enthalten sein und nur höchstens bis 3% nicht keimfähiger Körner. Die Gärtner mit ausgedehnter Zucht von S. verschicken ihre Kataloge und Waren direkt und kaufen auch S. von den Einsammlern, um sie, besser sortiert und verpackt, wieder zu verkaufen.
Der Handel ihrerseits ist en gros und Detailhandel, da sie meistens jede Quantität auf Bestellung liefern, vom Gramm an bis zu Zentnern. Von soliden Firmen kann man sicher sein, reel bedient zu werden. Für diejenigen, welche im großen mit S. handeln wollen, ist zu raten, das „Handbuch der Samenkunde“ von Nobbe sich zu beschaffen, da darin alle erforderliche Auskunft enthalten und in ausführlichen Tabellen für die wichtigsten S. und das Saatgut des Landwirts, Getreide etc., angegeben ist, wieviel ein gesundes Korn wiegen muß, welches das spezif. Gewicht ist, wieviel Körner auf 1 kg gehen, welches Aussehen die S. haben, wieviel Prozent fremder Zumischung in Handelssorten vorkommen, wieviel Prozent nicht keimfähiger Körner etc. Die Leiter der Kontrolstationen, jetzt in jedem Lande, bzw. jeder Provinz mindestens eine, über 50 in Deutschland, übernehmen die Prüfung und geben weitere Anleitungen. -
Alle S. müssen vollkommen trocken, kühl, aber auch frostfrei aufbewahrt und in guter, vor Nässe schützender Verpackung
versendet werden (in Fässern oder Kisten). Vgl. die Spezialartikel. - Zoll: Die hier in Frage kommenden Garten- und Feldsämereien
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sowie die S. zum Medizinalgebrauch sind, mit Ausnahme der im Tarif unter Nr. 9 a
bis e genannten, zollfrei. Vgl.
Semen.